Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 240
Signature: RI V,1,1 n. 240
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1208, ....
Otto IV. schreibt dem pabst dem er nächst gott alles was er ist oder sein wird zu verdanken bekennt; bittet denselben nach nunmehr erfolgtem hinscheiden seines vetters rath und hülfe auf seine förderung zu wenden; meldet ihm dass der erzb. von Magdeburg dann die bischöfe von Halberstadt und Minden zu seinem dienst bereit sind, dass die verhandlungen mit herzog Bernhard von Sachsen, mit dem gerade am heutigen tage die boten des pabstes zusammengekommen seien, günstig stehen, so dass er auf verbleiben desselben in seiner treue und seinem dienste hoffen dürfe; dass sein bruder der pfalzgraf ihm sich wieder angeschlossen hat und dass der bischof von Speier (vgl. vorher) für ihn wirksam ist; dass viele bischöfe, äbte, barone, castellane und ministerialen aus Schwaben, den obern und untern Rheinlanden und andern reichstheilen ihm durch briefe und boten treue und dienst versprachen; ersucht dann den pabst um dringende vorschreiben an die fürsten noch ehe diese sich nach der auch ihm kundgegebenen einladung der östlichen fürsten am 8 sept. zu Wirzburg einfinden um über das reich zu entscheiden (quasi de imperio ordinaturi); bemerkt wie wichtig es sei wenn die erzb. von Mainz und Cöln baldmöglichst zu ihm zurückgebracht werden könnten; und bittet schliesslich den pabst, dass er von ihm an die Tuscischen städte schreiben und die entscheidung wegen der besetzung des Bremischen stuhls vorerst noch aufschieben möge. Quod hactenus ‒ debeatis. Reg. Imp. ep. 160 in Innoc. Epp. 1,754, Opp. ed. Migne 3,1150. Raynald § 9. Mon. Germ. 4,215. ‒ Dieser brief auf welchen der pabst am 20 aug. aus Sora entsprechend antwortete, wird [demnach bei berücksichtigung der entfernung spätestens in den ersten tagen des august geschrieben sein. Aber auch nicht erheblich früher, nicht etwa schon mitte iuli, wie man allerdings mit Winkelmann O. 110 bei festhalten des 25 iuli für den tag zu Halberstadt, vergl. zum 22 sept., würde annehmen müssen. Denn: 1) Otto bemerkt bezüglich der erbetenen schreiben: perutile autem nobis foret si haec usque ad diem praenominatam (sept. 8) efficere possetis, worin sich doch ein zweifel auszusprechen scheint, ob die zeit noch ausreichen wird. Schrieb Otto nicht früher, so dürfte er erst ietzt ienen tag in erfahrung gebracht haben. 2) Gewichtiger ist dass der pabst schreibt, er habe auf die erhaltene nachricht protinus einen boten mit den erbetenen schreiben abgesandt. Hält der pabst es sichtlich für möglich, dass ein am 20 aug. von Sora abgesandter bote noch vor dem 8 sept. zu Wirzburg eintrifft, so wird der bote Ottos, dem zweifellos grösste eile anbefohlen war, nicht fünf wochen von Braunschweig bis Sora gebraucht haben. 3) Das schreiben zeigt die für Otto günstige wendung der dinge weiter vorgeschritten, als das nach erwägung aller umstände mitte iuli schon der fall gewesen sein dürfte.] Verbesserungen und Zusätze:
*Vgl. in Hist. Zeitschr. 46,142 eine vermuthung von Scheffer-Boichorst über die entstehung der irrigen tagesangabe der anerkennung Ottos in der Magdeb. Schöppenchronik.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Druck: MGH. Constit. II, 32 Nr. 27 -- Kempf, Regestum Innocentii III. S. 359 Nr. 160. Regest: Cod. dipl. Saxoniae I. 3,96 Nr. 121.
Source Regest:
Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Otto IV. – RI V,1,1 n. 240, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1208-00-00_5_0_5_1_1_533_240 (XML)
Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Otto IV. – RI V,1,1 n. 240, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1208-00-00_5_0_5_1_1_533_240 (XML)
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abstracts:
- Cod
Places
- ....
Persons
- Otto IV.
Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 240, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/RIViI/1208-00-00_5_0_5_1_1_533_240/charter>, accessed 2025-05-01+02:00
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