Charter: Rost, Johann W.: Stadt und ehemalige Festung Könighofen, 1832 (Google data) 1584 Nro. XVl.II.
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Signature: 1584 Nro. XVl.II.
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1584 Nro. XVl.II. Gewaltbrief, das Dorf Sulzfeld als durch den Tod des letzten
Henne, bergischen Grafen heimgefallenes Mannlehen einzunehmen. "^"S7 15. März (neuen
Styls) ex «riß. »reli. r,!g. Wir Julius von Gottes Gnaden Bischoff zu Wirtzburg und Her.-
tzog zu Franckhen ie. vnd wir Domprobst Senior vnd Capittel ge meiniglich des
Do>"sr!ffks deselbsten entbieten den Ersamen vuseri, lieben besondern, Schultheis
Bauermeistern vnd Gemeinden zu Sultz» felt am Hasberge vnsern gruß zuvor vnd fugen auch
dabey zu wissen, Nachdem weilandt der hvchgeborn Fürst vnser besonder lieber freund,, auch
gnediger vnd lieber Herr, Herr Jörg Ernst Grav vnd Herr zu Henneberg seliger, den Flecken
Sultzfelt sampt den Schlos darinnen vnd aller Jrer zugehornng von vns vnd vnsern Slifft zu
rechtem Mann» lehen getragen :e. durch deßen absterben nun vnö vnd vnserm Stifft 51« solch
Sultzfelt ,e. vermandt »nd heimgefallen, wie dann der auch Hoch, geborn Fürst vnser
besonder lieber Herr vnd Freundt auch gnedigster Herr Augustus Hertzog zu Sachssen vnd
Churfürst ie. vns vor wenig tagen in Schafften zu erkennen geben, das daßelbige vns vnd
vnserm Ttifft sollt eingeraumbt werden Bekennen offentlich mit disem Brieff vnd thun kunth
allermeniglichen, das wir demnach die würdige vnd veste vnsern rath liebe andechtige vnd
getreue auch mit Domeapittel verwandte, liebe vnd gute freunde Erharden von Lichtenstein
dem Herrn, vnd Eustachiussen von Schlitz genannt von Görtz Hofmeistern vnd Amptman zur
Neustat abgeferttigt auch vnsern vollkommenen ge. walt vnd macht gegeben haben, vnd geben
Jnen den hiemit in erafft dis Brirffs dergestalt, das sie von vnfer vnd vnsers eerwürdigen
Domeapittels wegen, uff Montags der Neundten March, dem alten Calender nach zu fruer
tagszeit als dem verglichenen vnd bestimpten Termin zu gedachtem Sultzfelt erscheinen vnd
die vns vnd vnserm Stifft beimverwandte Leuth gutter vyd Unterthane, derselben zu- vnd
eingehörungen, Recht vnd gerechtigkeiten Jn vnserm namen vnd von vnsertwegen in
Erbhuldigung glubdt vnd Aydt auch nothwendigen Be sitz nemen, Auch deßen nach beschehener
vnd gethaner Erbhuldigung von den Vnderthanen Jren besigelten Ayds Revers Brief erfordern»
vnd sonst alles dasjenig thun und handlrn sollen, das die votthurfft erfordert, vnd als ob
wir aigner Person zugegen weren, alles onge' verde. Zu Vrkunth mit vnser Bischoffen
Juliuffen, vnd vnser de< Aapittels Sekret Jnsigelen beerefftigt vnd geben Donnerstags
den fünffzehenden bemeltes Monats Martii'Stilo novo anno funfzehen hundert vier vnd
achtzig?. Darauf sind Z Siegel , ») des Bischoff, und K) jenes de« Capitels. Source Regest:
Versuch einer historisch-statistischen Beschreibung der Stadt und ehemaligen Festung Königshofen und des königlichen Landgerichts Bezirks Königshofen, 1584 Nro. XVl.II. , S. 329
Versuch einer historisch-statistischen Beschreibung der Stadt und ehemaligen Festung Königshofen und des königlichen Landgerichts Bezirks Königshofen, 1584 Nro. XVl.II. , S. 329
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Versuch einer historisch-statistischen Beschreibung der Stadt und ehemaligen Festung Königshofen und des königlichen Landgerichts Bezirks Königshofen, 1584 Nro. XVl.II. , S. 329


Rost, Johann W.: Stadt und ehemalige Festung Könighofen, 1832 (Google data) 1584 Nro. XVl.II. , in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/Koenigshofen/8c688008-2067-4d9d-b018-8e5cf2feaf80/charter>, accessed 2025-05-04+02:00
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