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Charter: Rost, Johann W.: Stadt und ehemalige Festung Könighofen, 1832 (Google data)  1584 Nro. XVl.II.
Signature:  1584 Nro. XVl.II.

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1584 Nro. XVl.II. Gewaltbrief, das Dorf Sulzfeld als durch den Tod des letzten Henne, bergischen Grafen heimgefallenes Mannlehen einzunehmen. "^"S7 15. März (neuen Styls) ex «riß. »reli. r,!g. Wir Julius von Gottes Gnaden Bischoff zu Wirtzburg und Her.- tzog zu Franckhen ie. vnd wir Domprobst Senior vnd Capittel ge meiniglich des Do>"sr!ffks deselbsten entbieten den Ersamen vuseri, lieben besondern, Schultheis Bauermeistern vnd Gemeinden zu Sultz» felt am Hasberge vnsern gruß zuvor vnd fugen auch dabey zu wissen, Nachdem weilandt der hvchgeborn Fürst vnser besonder lieber freund,, auch gnediger vnd lieber Herr, Herr Jörg Ernst Grav vnd Herr zu Henneberg seliger, den Flecken Sultzfelt sampt den Schlos darinnen vnd aller Jrer zugehornng von vns vnd vnsern Slifft zu rechtem Mann» lehen getragen :e. durch deßen absterben nun vnö vnd vnserm Stifft 51« solch Sultzfelt ,e. vermandt »nd heimgefallen, wie dann der auch Hoch, geborn Fürst vnser besonder lieber Herr vnd Freundt auch gnedigster Herr Augustus Hertzog zu Sachssen vnd Churfürst ie. vns vor wenig tagen in Schafften zu erkennen geben, das daßelbige vns vnd vnserm Ttifft sollt eingeraumbt werden Bekennen offentlich mit disem Brieff vnd thun kunth allermeniglichen, das wir demnach die würdige vnd veste vnsern rath liebe andechtige vnd getreue auch mit Domeapittel verwandte, liebe vnd gute freunde Erharden von Lichtenstein dem Herrn, vnd Eustachiussen von Schlitz genannt von Görtz Hofmeistern vnd Amptman zur Neustat abgeferttigt auch vnsern vollkommenen ge. walt vnd macht gegeben haben, vnd geben Jnen den hiemit in erafft dis Brirffs dergestalt, das sie von vnfer vnd vnsers eerwürdigen Domeapittels wegen, uff Montags der Neundten March, dem alten Calender nach zu fruer tagszeit als dem verglichenen vnd bestimpten Termin zu gedachtem Sultzfelt erscheinen vnd die vns vnd vnserm Stifft beimverwandte Leuth gutter vyd Unterthane, derselben zu- vnd eingehörungen, Recht vnd gerechtigkeiten Jn vnserm namen vnd von vnsertwegen in Erbhuldigung glubdt vnd Aydt auch nothwendigen Be sitz nemen, Auch deßen nach beschehener vnd gethaner Erbhuldigung von den Vnderthanen Jren besigelten Ayds Revers Brief erfordern» vnd sonst alles dasjenig thun und handlrn sollen, das die votthurfft erfordert, vnd als ob wir aigner Person zugegen weren, alles onge' verde. Zu Vrkunth mit vnser Bischoffen Juliuffen, vnd vnser de< Aapittels Sekret Jnsigelen beerefftigt vnd geben Donnerstags den fünffzehenden bemeltes Monats Martii'Stilo novo anno funfzehen hundert vier vnd achtzig?. Darauf sind Z Siegel , ») des Bischoff, und K) jenes de« Capitels.
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Versuch einer historisch-statistischen Beschreibung der Stadt und ehemaligen Festung Königshofen und des königlichen Landgerichts Bezirks Königshofen, 1584 Nro. XVl.II. , S. 329
 

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Versuch einer historisch-statistischen Beschreibung der Stadt und ehemaligen Festung Königshofen und des königlichen Landgerichts Bezirks Königshofen, 1584 Nro. XVl.II. , S. 329

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