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Charter: Urkunden I A 59e
Signature: I A 59e
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1496 September 22
Kunz Müller (Muller), Bürger zu Lohr, bekennt, dass er die Gebote der Grafen Philipp (II.) von Rieneck, der Bürgermeister und anderer verachtete und deswegen in Haft und Gefängnis kam. Darin musste er eine gute Zeit verharren und auf schwere Strafe warten. Auf Fürbitten seiner Freunde hat ihn der Graf herausgelassen, dafür schwor er einen Eid, sich an niemandem zu rächen und sein Lebtag lang nicht gegen die Grafschaft Rieneck zu sein, jegliche Handlung vor Gericht oder ohne Gericht zu unterlassen und keinen Untertan der Grafschaft weiter als an den Orten, wo sie zu Recht gesessen sind, furzunemen, sondern sich als gehorsamer Bürger zu Lohr zu halten. Er hat es auch bisher midt Kippes dochtere verdechtlich gehalten und sich je zu Zeiten in Kippes‘ Haus aufgehalten, gegen das Verbot seiner Herrschaft; das soll und will er fortan meiden und mit Kippes‘ Tochter oder ihrer Mutter nichts zu schaffen haben, in ihre oder andere Behausung nicht gehen oder „auf der Wege“, es wäre denn mit „ungefährlichem Vorgehen“. Er hat auch bisher seine Hausfrau schmeliche gehalten, mit streychen wortten und wuerffen, das will er nun abstellen, sie, wie ihm und jedem Bidermane geziemt, als sein Eheweib redlich und ehrlich halten, sie unverschult nit schlahen, oder werffen, das ire schaden bringen mocht. Da er dem Keller des Grafen 4 ½ und 60 Malter Korn als Gült von der Mühle, auf der er sitzt, schuldig ist, wird er diese unverzüglich ausrichten zwischen jetzt und Petri Cathedra. Als Bürgen setzt er seinen Bruder Peter Müller, Appel Müller und Hans Grime den Bader, beide seine Schwäger, Jakob Loer den Bäcker, Klaus Gugel und Hans Hase den Bäcker, alle drei Bürger der Stadt Lohr. Hält er sein Versprechen nicht, sollen sie ihn nach Aufforderung innerhalb eines Monats ins Gefängnis bringen, oder, so sie es nicht vermögen, sich selbst stellen und Strafe der Herrschaft erwarten. Die Bürgen geloben Einhaltung zu handgebenden Treuen anstelle eines geschworenen Eides. Alle bitten Konrad Beyer genannt Stangel, Zentgraf zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Datum auf Donnerstag nach Matthei des heiligen Zwölfboten (1496).
Source Regest: Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
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SALI A 59 e

Aufgedrücktes Siegel gut erhalten.
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