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Charter: Urkunden I A 59b
Signature: I A 59b
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1479 Oktober 29
Frick Gottwalt (Gotwalt), zu Frammersbach gesessen, bekennt, dass ihn der Graf von Rieneck zu Lohr im Turm im Gefängnis hatte wegen etlicher Übertretungen und verachteter Gebote, ihn aber aufgrund großer Bitten, die für ihn geschehen sind, begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen hat, ohne Verletzung seines Leibes. Deshalb hat er gelobt und geschworen, gegen den Grafen, seine Herrschaft, Land und Leute, gegen alle, die an seiner Haft beteiligt waren, nichts zu ahnden und zu rächen, nicht er oder sonst jemand in seinem Namen, und auch niemanden, der dem Grafen untersteht, vor irgendein Gericht zu laden, sondern Recht vom Grafen zu nehmen oder den seinen, die dazu Macht haben. Verstößt er gegen sein Versprechen oder verachtet er das Gebot des Grafen, dann setzt er als Bürgen für Leib und Gut: Henne Gottwalt, Lutz Gottwalt, Heinz Gottwalt, Henne Gottwalt [!], Klaus Bronner, Frick Hartmann und Heinz Hartmann, seine „lieben Brüder und guten Freunde“. Wenn diese gemahnt werden, mit Boten, Schriften oder sonst wie, dann sollen sie von Stund an nach ihm suchen und ihn ins Gefängnis bringen. Wenn sie ihn nicht wieder stellen, sollen sie sich nach Aufforderung zu Lohr ins Gefängnis begeben, ohne Weigerung und Behelf, die Menschenherz erdenkt oder erdenken mag. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Verpflichtungen. Sie bitten Eberhart Schwab, Zentgraf zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben am Freitag nach Simon und Judas der heiligen Apostel (1479).
Source Regest: Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 59 b

Aufgedrücktes Siegel, g. e. Material: Papier
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    Editions
    • Auszüge: Weigand, Gottwalt S. 19.
     
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