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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8485
Signature: 8485
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12. November 1540
Urfehde des Konrad Grabher zu Lustenau. Er war wegen dreier Missetaten in strafrechtliche Untersuchung gezogen worden. Zum Ersten hatte er, da zwei Landknechte, ein Pfeifer und ein Trommler, die aus Brabenza oder Marsilia zurückkamen und bei Magdalena Amlenin in Lustenau zu Herberg lagen, den Trommler nächtlicher Weile, als er von einem Zechgelage bei dem in Lustenau beheimateten Pfeifer Hans Ritter, der auch von Brabenza kam, heimkehrte, mit gezückten Wehr angegriffen und ihm die Trommel verhauen. Des Weiteren hatte er aus Feindschaft dem Peter Grabher nachts ein Pferd auf der Weide erstochen. Außerdem hatte er die Friedgebote, die an ihn ergingen, nicht nur nicht gehalten, sondern sogar den Gerichtsammann des Reichshofs Lustenau öffentlich insultiert. Obgleich er hiedurch Leib und Leben verwirkt hatte, so wurde er doch aus Gnade nach siebenwöchiger Haft in Hohenems auf Fürbitte der Frau Clara von Ems, geborenen Markgräfin von Musso, des Herrn Georg Sigmund von Ems zu der Hohenems, Domherrn zu Konstanz, der Priorin und des Konventes zu Valduna und der Gemeinden Sulz, Dornbirn, Höchst, Fußach und Lustenau entlassen. Er schwört nun Urfehde und stellt als Bürgen die drei Altammänner von Lustenau Konrad Hämmerle, Ulrich Zoller und Ulrich Geser; ferner Kaspar Böcklin in Mähder, Georg Geser und Jakob Hämmerle von Lustenau. Hält er sein Versprechen nicht und stellt sich dann auf Erfordern binnen Monatsfrist nicht, so müssen dieselben 500 Gulden erlegen, ohne dass er dadurch außer Verfolgung gestellt würde.  

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