Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8452
Signature: 8452
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12. Juli 1532, Rheineck
Die Abgesandten der acht Orte der Eidgenossenschaft - von Zürich Meister Rudolf Stoll und Felix Weingarter, von Luzern der Schultheiß Hans Golder, von Uri Mansuetus zum Brunnen, Säckelmeister, von Schwyz Jakob an der Rütti, Vogt, von Unterwalden Klaus Amli, Vogt, von Zug Ulrich Bachman, Vogt, von Glarus Bernhard Schiesser, Vogt, und von Appenzell Heine Baumann, Altlandammann - sind von Ritter Merk Sittich von Ems in folgender Angelegenheit um ihr Einschreiten angegangen worden. In der Dickenau am Monstein im Rheintal, zum freien Reichshof Lustenau gehörig, wo Merk Sittich dieses Hofes wegen die niedere Gerichtsbarkeit, Gebot und Verbot besitzt, entstand gegen den Ammann von Lustenau Ulrich Zoller, genannt Herzog, Konrad Jäger und andere Untertanen des Reichshofs und der Herren von Ems ein Aufruhr, weil der Ammann gelegentlich einer Hochzeit in der Dickenau das von altersher übliche Aufgebot erließ. Obwohl nun die von Bernang durch ihren Ammann Hans Rüz die Lustenauer aller Freundschaft und guten Nachbarschaft versicherten, wurden diese doch mit gewalttätiger Hand von den Bernangern in der Dickenau angefallen und bei dieser Gelegenheit in der Nothwehr Jörg Tierauer durch Thoma Müller von Lustenau getötet, Ammann Herzog und Konrad Jäger aber in diesem emsischen Gerichtsbezirk gefangen genommen und nach Altstätten geführt. Außerdem haben die Bernanger noch ohne jegliches Recht im Hof Lustenau Gebot und Verbot ergehen lassen und mit den anderen drei Höfen nebst deren Anhängern im Rheinthal dem Herrn von Ems Zins, Gült, Zehent, Güter und Nutzungen mit Gewalt vorenthalten, wodurch er zu großem Schaden kam. Die Bernanger gestehen ihr Unrecht ein, versprechen, den Herrn von Ems und dessen Untertanen in keiner Weise mehr zu schädigen und bitten um ein gnädiges Urteil. Ihre Unterhändler verwenden sich bei der Botschaft des von Ems für sie, die zum Teil aus Unverstand solche Handlungen sich hätten zuschulden kommen lassen, und dieselbe gibt sich mit folgendem Entscheid zufrieden: 1. Die Bernanger sollen sich unter keinen Umständen mehr zu so gewalttätigen Handlungen hinreißen lassen und dem Merk Sittich von Ems bei Einziehung seiner Zinse und so weiter keinen Eingriff mehr tun; 2. dasselbe versprechen die vier Höfe im Rheintal und dass sie dem Genannten in seinen Rechten und so weiter des Reichshofs Lustenau, der ein Lehen vom römischen Reich ist, keinen Schaden zufügen und ihn hiebei unangetastet lassen. 



Places
- Rheineck
Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8452, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8452/charter>, accessed 2025-05-03+02:00
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