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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8397
Signature: 8397
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30. Oktober 1522
Zur Regierungszeit Kaiser Karls V. bringt unter angegebenem Datum Donnerstag 9 Uhr vormittags der Prokurator Johann Hiltprand des kaiserlichen Hofgerichtes zu Rottweil in dieser Stadt auf dem Rathause vor dem kaiserlichen Notar Johannes Heinricher von Rottweil und den Zeugen Hans Erler, Altzunftmeister und Michael Dreier, beide Bürger daselbst, als substituierter Prokurator des Ritters Merk Sittich von Ems, Vogts zu Bregenz, auf einem Zettel folgende Appellation vor: Nachdem Bernhard von Klingenberg vor diesem Hofgericht über die Hinterlassenschaft der Frau Ursula von Klingenberg, Geborenen von Ems, eine "Belütung" erlangt und ohne Vorwissen des von Ems zu Meringen an der Donau angeschlagen, habe Letzterer, sobald er davon vernommen, dem Hofrichter kund getan, dass, weil er zu Bregenz sesshaft, er von der Anschlagung in Meringen nichts gewusst, er rechter Erbe der Frau Ursula als seiner Schwester sei und endlich vom Kaiser und König betreffs Leib, Ehre, Hab und Gut eine gewisse Freiheit habe, wonach vorgegangen werden müsse. Dessen ungeachtet sei von Hofrichter und Urteilern widerrechtlich erkannt worden, dass beide Parteien beim nächsten Hofgericht am Dienstag nach St. Othmarstag ihr Recht darlegen sollen. Weil dies nun dem Freiheitsbriefe des von Ems zuwider laufe, so appelliere er in des Letzteren Namen an den Kaiser und unterwerfe diesem sein Hab und Gut zum ersten, zweiten und dritten, fleißig, fleißiger und allerfleißigst. Weil aber der Prokurator Klingenbergs, Bonaventura Schlech, sein Hauswesen nicht mehr zu Rottweil, sondern zu Freiburg im Breisgau habe und nach Beendigung des letzten Hofgerichts heimgeritten sei, damit ihm diese Appellation nicht mehr verkündet werden könne, so wolle er dagegen protestiert und bezeugt haben, dass er im dies, sobald es sein kann, ankündigen werde. Nach dieser Verlesung ritt der Notar von Rottweil auf das Schloss Zimmern zum Grafen Wilhelm Wernher von Zimmern zu Wildenstein, Statthalter des Grafen Rudolf von Sulz, Hofrichters zu Rottweil, traf ihn aber nicht in seiner Behausung, sondern zu Talhausen in Vogt Konrad Stifels Haus und gab ihm desselben Tags mittags von allem Geschehenen Nachricht, einen Abschiedsbrief begehrend. Der Statthalter erteilte aber keine Antwort, sondern begehrte von dem Notar nur einen Zettel mit des Prokurators Hiltprands Handschrift und nahm denselben in Gegenwart Meister Hermann Funlhabes, Schaffners und Pflegers der Bruderschaft, und Michael Dornhas', Obervogts der Dörfer der Stadt Rottweil, als Zeugen in Empfang.  

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Rgft Hohenems

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    Dies Vorstehende wird durch Johannes Heinrich notariell beglaubigt.
     
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