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FondUrkunden (1158-1702)
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Charter: 1642 XI 01
Date: 1. November 1642
AbstractMit Erlaubniss des Abtes Anton verpflichten sich Fr. Petrus Heister, Prior, und Fr. Gregor Salicetus, Senior des Schottenklosters, für die von Freiherrn Ambros Renz erhaltenen 700 Gulden bei Versehgängen ausser den gewöhnlichen noch vier Windlichter mittragen zu lassen, jedoch ohne Bezahlung der Träger, wozu sie aber das Volk fleissig ermahnen wollen.

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Charter: 1643 V 11
Date: 11. Mai 1643
AbstractAnna Katharina Binder, geborne Mayrr des Thomas Binder, Hofkriegskanzleiverwalters, Hausfrau, verpfändet ihr Haus unter den Spenglern, das zu den Schotten 6 Pfennige dient, dem Schottenkloster um 3oo Gulden, die sie vom Viceprior P. Gregor Salicetus von demjenigen Geld, so zu Begleitung des hochw. Sacramentes mit etlichen Windlichtern bestimmt ist, gegen 6 % erhalten hat, und zwar mit der Priorität vor dem Satz, den ihre Kinder mit 700 Gulden bereits darauf liegen haben.$$Siegler: Das Stift Schotten als Grundherrschaft, Johann Praun, Hofkriegskanzleiexpeditor, als Zeuge.$$Datum: Geben in Wienn ailifften tag may, ...

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Charter: 1645 XII 16
Date: 16. Dezember 1645
AbstractPhilipp Ludwig Ring und A. Katharina, seine Hausfrau, erhalten auf ihr zum Hof in St. Ulrich mit 4 Schilling Pfennige dienstbares Haus in St. Ulrich, gelegen zunächst Johann Bernhardt's Haus, über den von Bartholomäus Anmaxi mit 56 Gulden 40 Kreuzer und vom Schottenkloster mit 200 Gulden haftenden Satz von diesem noch 60 Gulden rheinisch, welche nebst anderen 60 Gulden kürzlich Johann Widerauf, Landschaftssecretär, auf vier heil. Quatembermessen gegeben.

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Charter: 1647 XI 20
Date: 20. November 1647
AbstractSilvester Carlon, Bürger und Maurermeister, und sein Eheweib Lucia empfangen vom Schottenabte Anton Gewär eines Grundes, der zuvor Acker gewesen, jüngst aber zu einer Hofmarch ausgemessen worden ist, gelegen ausserhalb des Burgfriedens und der Aiserstrasse, jetzt Neuhof genannt, zwischen Constantin Zenoni's und Georg Reithmayr's Gründen. Die Fläche des Kaufobjectes beträgt 191 Quadratklafter 4 Schuh.

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Charter: 1647 XI 29
Date: 29. November 1647
AbstractGeorg Reithmayr, Bürger und Hufschmied, kauft vom Gotteshause zu den Schotten einen Grund links "ausserhalb des purckhfridts vnd der Alsserstrass, so anietzo im Neu Hoff genannt wird, zunächst Siluestern Garions grund", abgemessen auf 196 Klafter 2 Schuh, um 196 Gulden 20 Kreuzer und erlegt dazu wegen Ausfertigung der Gewär die Grundbuchstaxe von 7 Gulden 37 Kreuzer.

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Charter: 1649
Date: 1649
AbstractSchottenabt Peter und der Convent bestätigen, dass der kais. Leibarzt Dr. Berasi dem Schottenkloster 1500 Gulden zusichert, damit ihm nach seinem zeitlichen Ableben, welches Gott gnädig lang verhüten wolle, in der Schottenkirche bei dem Kreuzaltar sein Begrabniss assignirt werde und des Convents Priester ihn conduciren. Ferner sollen nach seinem Tode durch drei Tage 3 Seelämter und 1 Lobamt und täglich 24 heil. Messen gelesen, endlich durch zehn Jahre ein Jahrtag mit 1 Seelamt und 24 heil. Messen gehalten werden.

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Charter: 1649 VII 31
Date: 31. Juli 1649
AbstractChristof Sigmund Freiherr von Kirchberg, n.-ö. Regimentsrath, klagt als Dorfobrigkeit zu St. Ulrich gegen den Bürgermeister und Rath von Wien, dass sie zwei seiner Unterthanen, Johann Lafourest (Lefore) und Martin Schirring, welche Wein über die Schlagbrücke führen wollten, obschon sie die Gebühr zu zahlen erbötig waren, nicht passiren Hessen, da doch die St. Ulricher bisher frei passirt waren. Die von Wien jedoch sagten, dieses sei ihnen nur für den Wein zum Hausbedarf gestattet. Die n.-ö. Regierung trägt denen von Wien auf, binnen sechs Wochen und drei Tagen die Beweise vorzubringen.

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Charter: 1649 VIII 29
Date: 29. August 1649
AbstractPeter, Abt zu den Schotten, Fr. Daniel Rosenberger, Superior, Fr. Gregor, Senior, schliessen einen Vergleich mit den Vorständen der St. Sebastiani-Bruderschaft: Peter Mayer, med. Doctor, Johann Wiederauf, k. Rath und n.-ö. Landschaftssecretär, d. z. Rector, G. Stapfer, Ober-Stadtkämmerer, M. Hofner, J. G. Wagner, Secretär, und Marx Purian: Demnach die Vorsteher der Bruderschaft beim Abte zu verschiedenen Malen geklagt, dass durch Niederreissung des alten Klostergebäu des unter Abt Johann die ihr zum Behufe des Gottesdienstes und der geistlichen Exercitien eingeräumte Kapelle, auf welcher sie schon viele hundert Gulden Bauunkosten angewendet, zu Grunde gerichtet worden sei, so übergibt ihr der Abt in der neu erbauten Kirche die erste Kapelle am Chor rechter Hand, wie auch die daran bis zu Ende des Chores erbaute Sacristei, dergestalt, dass die Kapelle mit einem eisernen Gitter verwahrt werden solle, die Bruderschaft sie aber mit Stuccatur, Malerei, Altar und anderen nöthigen Arbeiten versehen lasse. Bei Ereignung besserer Zeiten will der Abt der Bruderschaft zu Errichtung einer grossen Kapelle etwa den Ort, wo die Kapelle St. Philippi und Jacobi nahe bei der neuen Kirche gestanden, auszeigen. Die aus der Bruderschaft gremio absterbenden unvermögenden Herren Brüder und Schwestern werden auf des Klosters Freithof, und zwar nur um die Hälfte der sonst "pro tempore ratione loci" gebräuchlichen "iurium sepulturae" conducirt und begraben.

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Charter: 1651 X 03
Date: 3. Oktober 1651
AbstractKaiser Ferdinand III. genehmigt das Anerbieten des Schottenabtes Petrus, "daß jenige prunquell, so sich in dessen pfarrhoff bey St. Virich befindet, nacher hof der gestallten herzugeben, dass, weillen dises wasser von einem erbauten schöpffprun herkhombt, erstlichen hieruon die notturft durch pumppen oder prunenamper zu schöpffen im pfarrhof gelassen, auch der prunen mit stainen eingefangen, versport vnd also auf Ihr Majestät vnkhosten erhalten vnnd zuegericht werden wollte. Andertens, so behallte er herr abbt dem closter zum Schotten dass drittl von diesem prun quel dergestalten beuor, dass solches mit denen vbrigen zway drittl auf Ihr. Maj. vnkhosten in den prunkhössel hinter des newen burgkh, alwo besagtes erste drittl vor dass closter angezapft vnnd von dannen verners ohne dessen entgelt vnnd vnkhosten in gemeltes closter, jedoch nur für dass erstemal zuuerstehen, von dem khössel auss gefüehret, hinfüro aber angeregtes drittl dess prunwassers aus aigenen dess closters vnkhosten vnderhalten werden solle"."Signatum Wienn vnnder Ihr. Maj. hinfürgetruckhten khays. secret insigl."

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Charter: 1651 XII 22
Date: 22. Dezember 1651
AbstractPeter, Abt, Daniel, Prior, und der Convent des Schottenklosters schenken dem Hofbauschreiber Peter Conchardt auf ewige Zeiten "von ihrem zoll wasser ein particul in der grosse, wie hiebey aufgetruckhtes zeichen O, das er von der zum Schottenkloster laufenden röhre am eck der Herren- und vordem Schenkhstrass bei den sieben mortten" abzapfen und auf seine Kosten an beliebige Orte leiten, verschenken, verkaufen kann. Dagegen reversirt Conchardt, dass er die Pipe nie erweitern und so oft eine neue nöthig werden wird, sie jedesmal beim Schottengrundbuch vorzeigen wird. Bei Reparaturen zwischen der Burg und jenem Eck an der Herrengasse haben die jeweiligen Besitzer dieses Wassertheiles den vierten Pfennig zu leisten. $$Siegler: Der Aussteller.$$Datum: Wien den zway und zwainzigisten december, . . .

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Charter: 1651 XII 22
Date: 22. Dezember 1651
AbstractPeter Conchardt, Hofbau-Amtsschreiber, bestätigt, dass er vom Pfarrhof zu St. Ulrich Wasser in einer 3 Zoll weiten Röhre aufgefangen, in die Stadt in den grossen Wasserkessel hinter der neuen Burg an der Bastei allda eingeführt und von da auf ewige Zeiten, und zwar zurfl ersten Male auf kaiserliche Kosten, eine 1 Zoll weite Röhre bis in das Schottenkloster geführt habe.$$Siegler: Der Aussteller.$$Datum: Wienn den zway vnd zwaynzigisten december, . . .

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Charter: 1652 II 10
Date: 10. Februar 1652
AbstractDer Schottenabt Peter schliesst mit Philipp Freiherrn von Unverzagt und seinem Bruder einen Vergleich dahin, dass für die Unverzagt die Gruft unter der ersten Kapelle an U. L. F. Bruderschaft, wie auch die nächste daran unter der Kreuzgangthür zu ihrer Sepultur eingeräumt bleiben. Der Abt soll die Kapelle (Gregorialter) mit Stuccatur, Malerei, einem marmelsteinernen Altar mit dem Unverzagt'schen Wappen sammt marmelsteinernem Geländer namens der Unverzagt hübsch verfertigen lassen. Die Unverzagt zahlen dem Prälaten dafür nebst den für den Altar ausgelegten 1000 Gulden noch 3300 Gulden. Endlich wollen die Unverzagt sich verpflichten, den Altar mit Messgewändern, Vorhang, Leinwand und was sonst zum Altar zugehörig zu versehen.

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Charter: 1652 III 15
Date: 15. März 1652
AbstractHofbauschreiber Peter Conchardt überlässt von dem ihm 1651 geschenkten Wasserparticul einen Theil, desgleichen auch die hierzu gehörige messingene Pipe, "so bey dem eckh zwischen der Herrn- und Schenckhgassen angezapft, an Ernst freiherrn von Traun, hof kriegsrath und landmarschall, solchen theill in dero behausung, wo deroselben gelust und belangt, ungehindert einiges menschen eine andere widerred, zu thun." Statt der Beiträge zur Besoldung des Brunnenmeisters und zu den Reparaturen solle Traun "vor alles und jedes dem closter Schotten jährlichen sechs gülden rhein. zu tragen und zwar solches allemahl zu st. Georgen tage abzustatten haben".

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Charter: 1654
Date: 1654
AbstractDer Schottenabt Wolfgang gibt gehorsamst an: "Auf sr. maj. rathschlag allerunterthänigst zu vernehmen, dass er demselben ganz gern und allergehorsamst nachgekommen sein wollte. Nachdem aber am samstag davor und spat als um die sechst uhr nachmittag ew. maj. hofmarschall seinen gesandten bei mir gehabt und mir mündlich im namen ew. maj., wie der gesandt anzeigt, ernstlich sagen lassen, dass ich die gefangene person von stund an dem Stadtgericht allhier hinausgeben oder ob ich dasselb nit thun würde, er, der stadtrichter, macht haben sollte, denselben hinauszunehmen, hab ich als der gehorsame von stund an die gefangene person dem Stadtgericht, so auch allda erschienen, hinausgeben lassen. Und sodann ew. maj. allergn. zu erwägen, dass mir solches nicht allein beschwerlich sondern auch zum theil meines gottshaus hergebrachten freiheiten zuwider und denselben hinfür ein nachtheil und schaden daraus erfolgen und geschmälert werden möchten, dess ich mich doch bei ew. maj. zuzugeben keineswegs nicht versehe: so langt an ew. maj. mein gehorsamstes bitten, ew. maj. wollen mich bei meines gotshaus freyheiten hinfüro allergn. handhaben und bleiben lassen auch meinem gotshaus zugutem a. gn. Verordnung thun, dass durch ew. maj. beschehene handlung meines gotshaus privilegia, freyheiten und gerechtigkeiten ohn allen nachtheil und schaden sein wolle."

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Charter: 1654 II 18
Date: 18. Februar 1654
AbstractDie n.-ö. Regierung berichtet an Wolfgang, Abt zu den Schotten, dass es Sr. Maj. allergnädigster Befehl sei, "dass der thäter, so des Pögels dieners entleibung halber in die freyung zu den Schotten geflohen ist, aus der freyung genommen und dem statrichter in sein verwahrnus zugestellt werde, demnach ihme hr. abt aufzulegen: wann der regierungs profos den thäter aus der freiung nehmen und dem stadtrichter überantworten wird, dass er ihm daran keine irrung zufüge".

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Charter: 1654 VI 02
Date: 2. Juni 1654
AbstractMichael Weidtner, des äussern Raths, der kais. Maj. befreiter Hofwappen- und Steinschneider, kauft von Hanns Moser, bürgerl. Wagner, ein Haus ausserhalb des Burgfriedens und der Aiserstrasse, jetzt Neuhof genannt, zwischen Melchior Horman, bürgerl. Branntweiners, und Bartholomäi Schorin, Gärtners, Gründen, um 500 Gulden rheinisch und 25 Gulden Leihkauf.$$Zeugen: Peter Cordula, bürgerl. Schnürmacher, und Hanns Krauss, bürgerl. Bäcker.

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Charter: 1654 VII 27
Date: 27. Juli 1654
AbstractMeister Christof Kinich, Bürger und Hufschmied, und Anna Christina, seine Hausfrau, verkaufen ihr Haus im Neuhof an Martin Nöder, Raitdiener bei der n.-ö. Buchhalterei, um 550 Gulden rheinisch und 50 Gulden Leihkauf. Zeugen: Johann Weber, Stiftshofmeister, und Jacob Ott.

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Charter: 1656 III
Date: März 1656
AbstractSchottenabt Peter und P. Daniel, Superior, schliessen mit Albrecht von Zinzendorf, ObristJägermeister und Reichshofrath, einen Contract, gemäss welchem sie ihm "die derzeit vacierende dritte gruft, so sich herunden bei der thür auf der rechten seite unter s. Barbarae kapelln befindet", zur Sepultur einräumen, er aber zur Stuccaturarbeit, hölzernem Altar und Geländer der Kapelle 1500 Gulden rheinisch, endlich das Altarbild, Messgewänder und Leinwand zum Altar gibt.

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Charter: 1656 IV 01
Date: 1. April 1656
AbstractFrau Sibilla Sax, geborne von Hartig, Erbfrau auf Ruckhers, gibt 100 Ducaten in specie, damit von den Interessen täglich eine heil. Messe für sie gelesen werde. Die Stiftung reversiren: Peter, Abt, P. Daniel, Superior, P. Michael, P. Willibald, P. Raimund, P. Franz, P. Roman, P. Georg, P. Ferdinand, P. Aegid, P. Bonifaz.

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Charter: 1657 I 08
Date: 8. Jänner 1657
AbstractSpecification der gewissen jährlichen Nutzniessung von obigen Aeckern. Der Acker linker Hand, so 30Joch begreift, hat nicht mehr als 4 Gulden 7 Pfennige Grunddienst ertragen. Die Grundbuchs-"gföll", wenn Veränderungen der Gewären vorgegangen, haben sich bisher jährlich auf 6-10 Gulden extendirt. Von den dortigen Häusern haben die von Wien das Gotteshaus weder Steuer noch Robott einnehmen lassen, sondern sie mit Gewalt in ihren Burgfrieden gezogen. Sollte der schwebende Process zu Gunsten des Gotteshauses ausgehen, so hofft es über dem Grunddienst von jedem Hause 4 Gulden Robott, also 56 Gulden. Die Bleich wiese, so 16 Joch austrägt, hat bisher 24 Gulden Bestandgeld jährlich getragen. Werden hingegen die eingewechselten 30 Joch Aecker zu 1 Gulden 4 Pfennige in Bestand verlassen und die 1975 Gülden auf Interesse sechs per Cento angelegt, so geniesst das Gotteshaus jährlich 159 Gulden.

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Charter: 1657 I 08
Date: 8. Jänner 1657
AbstractPeter, Abt, Daniel, Superior, P. Michael, Senior, und der Convent zu den Schotten vergleichen sich mit dem Magistrate wegen des strittigen Grundbuchrechtes über einige Häuser und Gärten "sogleich ausserhalb der Alserstrass gegen Hernais linkher hand gelegen, darunter dann auch der kais. wagenstadl begriffen" dahin, dass sie sammt der rechts gelegenen Bleichwiese das Schottenkloster ins magistratische Grundbuch überlässt, wogegen der Magistrat dem Gotteshause 1975 Gulden baar und 32 Joch Aecker im Wampenberg mit allen grundherrlichen Rechten übergibt.

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Charter: 1657 XII 15
Date: 15. Dezember 1657
AbstractPetrus, Abt, und P. Daniel, Superior zu den Schotten, bitten den Fürstbischof Philipp Friedrich von Wien um die Erlaubniss, dem Freiherrn Gregor von Schüdenitz, der den Rothenhof durch Einlösung aller Satz- und Schuldbriefe, wovon das Schottenkloster 1ooo Gulden zu fordern hat, an sich bringen will, auch die grundherrlichen Rechte, die dem Kloster jährlich 17 Gulden 2 Pfennige tragen, um 500 Gulden verkaufen zu dürfen. Maria Elise von Raitenaw, welche den Rothenhof seit 162g besitzt, hat ihn mit einer dergleichen schweren Schuldenlast neben den von Jahr zu Jahr angewachsenen Steuern, Anschlägen und anderen Gaben beladen, dass nach und nach bei verschiedenen hohen und niederen Instanzen schwere Processe erwachsen sind und dieser Hof unterschiedliche Executionen erleiden musste. Indem aber ein Creditor den andern etliche Jahre herum aus dieses Hofes Possession "propter prioritatem" ausgetrieben, ist geschehen, dass ein jeder diesen Hof ausgesaugt, aber keiner etwas zur Erhaltung verbaut hat. Ja durch etliche Jahre hat sich Niemand rinden wollen, der sich dieses Hofes annehmen, die darauf haftenden Onera abführen und ihn vor völligem Untergange erhalten wollte. Der Fürstbischof Hess (11. Januar 1658) indorsiren: Ihre hochf. Gnaden als Ordinarius wollen in die Execution, so viel die Begabung der dem Gotteshause Schotten zustehenden Grundherrlichkeit, Jurisdiction und Exaction der grundobrigkeitlichen Dienste anbetrifft, gegen Erlegung der verglichenen 500 Gulden, welche das Kloster Schotten "ad censum perpetuum" anlegen soll, hiemit verwilligt und die Ausfertigung eines schriftlichen Censusbriefes erlaubt haben.

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Charter: 1658 III 02
Date: 2. März 1658
AbstractPeter Conhorz, Hofbaumeister, bestätigt, dass er während seiner Krankheit dem Schottenkloster 100 Gulden zu geben gelobt habe, damit er in die Kapelle St. Sebastiani "nächst des altars allda gleich unter das pflaster" begraben werde; ausserdem verspricht er 150 Gulden auf vier jährliche heil. Messen, die seine Erben auszuzahlen haben.

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Charter: 1658 XII 04
Date: 4. Dezember 1658
AbstractWolf Albrecht, Wolf Philipp Jacob und Ferdinand Christof Unverzagt, Freiherren, respective Bruder und Vetter, bekennen, dass ihr Urahn Wolf Unverzagt 1585 seine Stiftung auf sein Freihaus am Herzoghof gelegt habe. Als aber dieses Haus sein Sohn Hanns Unverzagt "um seines vaters hinterlassenen schulden und der Seinigen besten nutzen" verkauft, habe er die Stiftung auf die Herrschaft Petronell gelegt. "Inansehen aber auch diese herrschaft aus unsers geschlechts handen kommen und daher die jährliche zinsung der 10 fl. etliche jähr nach einander unbezahlt auch derentwegen der gottesdienst unverricht geblieben und widerumb beschehen ist, dass bei auferbau der neuen kirche zu den Schotten unser voreitern sarge und truhen, allermassen sie in der alten kirche gestanden, in die neue nit haben eingefangen werden können, haben wir zu sepultur aller unseres Stammes in der neuen kirche die gruft unter der kapeile des hl. Gregor wie auch die nächst gelegene unter dem thor zum kreuzgang einräumen und zueignen lassen." Endlich solle der Prälat die Gregorikapelle herrichten lassen, wofür er 3300 Gulden erhalten habe und Alles, was der frühere Stiftbrief besagte, erhalten werde.

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Charter: 1660 V 15
Date: 15. Mai 1660
AbstractPetrus, Abt, und Convent zu den Schotten bestätigen, von der Witwe Maria Conhorz 250 Gulden erhalten zu haben, dass sie nach ihrem Tode "in die capelln s. Sebastiani rechter hand nächst des altars allda gleich unter das pflaster" begraben und für sie jährlich vier Quatembermessen gelesen werden. "Wir dann auch ihr frau Conchorzin zugelassen, dass sie auf ihr begräbnis einen grabstein anjetzo legen und die schrift zu ihrer oder ihrer erben gelegenheit darauf machen lassen möge. Es solle auch künftig die todtentruhe, jedoch ohne gewölbte bretter, dergestalten in die begräbnis eingelegt werden, damit man die nothdürftige erd darauf überschütten und endlich den grabstein, dem pflaster gleich, zurecht accomodieren könne."

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Charter: 1662
Date: 1662
AbstractDer Schottenabt Petrus beurkundet, dass er in dem Klosterhof einen neuen Röhrbrunnen habe erbauen und das Wasser aus dem bei St. Ulrich liegenden Kloster dahin leiten lassen; ungelegen aber und mit besonderen Auslagen verbunden wäre es, das Ablaufwasser bequem abzuführen. Der wohledle Carl Perger hatte sich nun gutwillig erboten, dieses Ablaufwasser auf seine Kosten und "vnsern gottshaus zum besten" durch die Stadtmauer und den Graben in seinen in der Rossau liegenden Garten hinauszuführen.

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Charter: 1662 I 18
Date: 18. Jänner 1662
AbstractDie Hofkammer bewilligt dem Schottenabte Peter nicht nur die Bezahlung der Auslage von 759 Gulden 27 Kreuzer für die Brunnstube zu St. Ulrich, durch welche das Wasser in die Burg geleitet wird, sondern gestattet auch, dass das Schottenkloster von seinem Zoll Wasser dem Land- und Hauszeugmeister Ernst Grafen von Abensberg und Traun und dem n.-ö. Regimentskanzler Johann Suttinger einen Theil, jedoch auf eigene Kosten, ablasse.

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Charter: 1663 VIII 04
Date: 4. August 1663
AbstractKaiser Leopold I. bestätigt der Schusterzunft ihre Privilegien von 1569, 1589 und 1638 und verordnet, dass alle Störer und solche Schuster, die nicht wirkliche Leib oder Hofschuster sind und doch in, um und bei Wien, besonders bei St. Ulrich, Windmühl und Weissgärber, in den Herren-, freigeistlichen und Universitätshäuser, desgleichen bei unserer Stadtquardia und unserem Hofgesinde sich aufhalten, den Schustern nicht allein die Arbeit entziehen, sondern auch noch durch allerhand hergelaufenes Gesindel sich ergänzen und, wenn sie ihre Störerei nicht mehr bemänteln können, sich unter den Schutz unserer Stadtquardia begeben, daselbst nicht allein zwei, drei oder mehr Gesellen hatten, sondern auch Lehrjungen gehalten, an- und aufgenommen, viel weniger zur Meisterschaft befördert werden, wohl auch in und ausser Landes gemachte Arbeit kaufen, dieselbe in den Läden und fast auf allen Plätzen und vor dem Kärntnerthore öffentlich feilhaben, von der Stadt, dem Burgfried und den auf eine Meile gelegenen Orten hinweggeschafft und verwiesen werden. "Doch wollen wie den Schustern, so bei unserer Stadtquardia allhier unterhalten sind, aus Gnaden erlaubt haben, dass sie diejenige Arbeit, so sie allein mit ihren Händen machen, an den Wochenmärkten vor dem Kärntnerthore ungehindert der bürgerlichen Schuster öffentlich feilhaben. Das Gesellen- oder Lehrjungenbefördern aber, soll ihnen allen Ernstes gänzlich verboten sein."

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Charter: 1663 XII 12
Date: 12. Dezember 1663
AbstractDie Regierung meldet dem Schottenabte, dass unter seiner Jurisdiction bei St. Ulrich unterschiedliche Störer ganz ungescheut sich aufhalten und den armen Bürgern, welche sonderlich bei gegenwärtiger schwerer Zeit mit grossen Steuern und Gaben belegt sind, noch dazu das Brot vor dem Mund abschneiden. Es wird daher dem Abte auferlegt, dass er alle und jede unter seiner Jurisdiction arbeitenden Schuster, welche nicht mit wirklicher Hoffreiheit versehen oder dem bürgerlichen Schusterhandwerk allhier einverbleibt sind, alsbald ab- und hinwegschaffe, auch keinen, er sei wer er wolle, einigen Unterschleif verstatte, damit im Widrigen die Regierung nicht verursacht werde, selben durch Rumormeister oder Profosen greifen und sie las Ungehorsame Anderen zum Exempel zu gebührender Bestrafung ziehen zu lassen.

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Charter: 1664 VIII 08
Date: 8. August 1664
AbstractVon der röm. kais. Majestät wegen durch die n.-ö. Regierung und Kammer dem Schottenabte Georg. Da die von Wien "bei der jüngst gewesten türkischen unruhe" durch Abbrechen vieler Häuser vor der Stadt eine namhafte Anzahl Bürger verloren und daher grossen Abbruch an Steuern hatten, baten sie Se. Majestät, dem Schottenabte Georg aufzutragen, ihnen St. Ulrich und Neustift, "welche orte ohne dessen von den vorhinnigen pralaten zwar bereith öfters jedoch in allzu hohem wert angefeilt worden", um eine leidliche Schätzung käuflich zu überlassen, ernennt der Kaiser eine Commission, bestehend aus den Regierungsräthen: Ferdinand Graf Sprinzenstein, Philipp Jacob von Carlshofen, Johann Gabriel von Selb, Bernhard Otterstetter und Dr. jur. Johann Michael Seitz. Diese Herren haben den Auftrag, "dass sie zwischen herrn pralaten und denen von Wien dieser herumblassung halber handlung pflegen sollen".

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Charter: 1664 VIII 12
Date: 1664, [August 12]
AbstractDer Schottenabt Georg bittet den Kaiser, ihn bei seinem seither ruhig innegehabten Besitze in St. Ulrich zu erhalten und denen von Wien zu befehlen, dass sie ihn hinfür nicht weiter behelligen, da ja auch sein Gotteshaus "wegen nächst dem Schottenthor aufgerichteter pastei und wall, des erbauten Zeughauses und arsenals, dann zu ew. maj. stallung auf dem Neuenmarkt, zu aufrichtung des kapuzinerklosters, item bei fortification des burgthores" viele und unterschiedliche Häuser verloren habe, die ganz abgebrochen worden seien. Auch sei zu finden, dass uneracht bei dem jüngsten türkischen Kriege viele Häuser abgebrochen worden seien, dennoch jetzt die Vorstädte noch grösser und volkreicher seien, als sie vor 20 oder 30 Jahren gewesen. Und was noch mehr, ehemals hätten die Akatholiken dieses Landgut innegehabt und sei niemals von ihnen solches prätendirt worden. "Und anjetzo sollte dieses bonum ecclesiasticum nicht eben sowohl als vorher, da es in unkatholischen händen gewesen, befreit sein, da doch pia causa ohnedies de iura favorabilis". Was das gravamen anbelange, dass der Bürgerschaft, insbesondere den Handwerkerleuten, durch die stiftlichen Unterthanen in St. Ulrich einiger Schaden solle zugefügt werden, "bin ich ex naturali facultate befugt, mein freies eigenthum pro libitu zu gebrauchen, und wann sie mir solches zu verwehren berechtigt, will ich ihnen in ordinario judicio red und antwort geben, zu geschweigen, dass auch sogar die freihäuser in- und ausser des burgfriedens dergleichen handwerksleut befördern und sie ihnen nichts in den weg legen, da doch diese freihäuser nicht mit dergleichen Landsanlagen belegt werden, gestalten ich nit allein die anlagen, welche andere landesmitglieder wegen ihrer landgüter darreichen als: ordinari und extraordinari anschlage, jaggelder, monatgelder und landquartier, sondern noch dazu stadtquartier und hofquartier bei st. Ulrich ertragen muss, welches doch dem stadtrath zusteht".

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