Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) C 90
Signature: C 90
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1513 X 26, Salzburg
Rudolf, Propst und Archidiakon der Salzburger Kirche, bestätigt, daß er aus Rom eine Membran-Urkunde erhalten habe, die in Form einer Bittschrift an Papst Leo X. abgefaßt sei und im Auftrag des Papstes von Kardinal Petrus erledigt und gesiegelt sei. Die Urkunde habe folgenden Wortlaut. (Hier sollen nur die einzelnen Abschnitte im Auszug wiedergegeben sein.) Beatissime Pater. Benedikt Schönpuecher (Konventuale) von Peyern bittet, daß er für sich einen geeigneten Beichtvater wählen dürfe, von dem er dann von allen kirchlichen Censuren und Strafen absolviert werden könne und der ihm die Gelübde in andere gute Werke umändern könne, mit Ausnahme der reservierten Gelübde, und der auch die Vollmacht haben soll, ihm einmal im Leben und dann wieder in der Sterbestunde einen vollkommenen Ablaß zu erteilen. Benedikt Schönpuechner bittet ferner, ein altare portatile benützen zu dürfen, an dem er selbst oder in seiner Gegenwart ein anderer Priester zelebrieren könne auch zur Zeit eines kirchlichen Interdikts, und daß er nach dem Sterben in einfacher Weise (sine funerali pompa) kirchlich beerdigt werde, daß er die Eucharistie und die übrigen Sakramente zu Ostern, wo er wolle, empfangen könne und daß er durch den Besuch von einer oder zwei Kirchen oder von zwei oder drei Altären dieselben Ablässe gewinnen könne, die man in Rom durch den Besuch der dortigen Hauptkirchen gewinnt, und endlich, daß ihm zur Fastenzeit und an anderen verbotenen Tagen der Genuß von Eiern, Milchspeisen und Fleisch gestattet werde und ebenso auch der Familie (vielleicht hatte er als Pfarrer von Lamprechtshausen eigenen Haushalt) und den Gästen. Consequenter in eadem supplicatione cedula sequebantur. Et de reservatis. Die obigen Bitten werden alle unter den notwendigen Klauseln gewährt. Et in fine. Die römische Urkunde ist von Petrus, Kardinal zum hl. Eusebius, gesiegelt und mit dem Schlußsatz versehen: Concessum ut petitur. Post quarum. Archidiakon Rudolf wird beauftragt, für Benedikt Schönpuecher Ordinis Sti. Benedicti von der römischen Urkunde in öffentlicher und authentischer Form eine Abschrift zu machen. Nos igitur. Archidiakon Rudolf hat die römische Urkunde durchgesehen und vollständig unversehrt befunden, davon durch den öffentlichen Notar eine Abschrift machen lassen und dieselbe mit seinem Siegel versehen. Current repository:
Urkunden Michaelbeuern


Original dating clause: 26. Oktober 1513
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Places
- Salzburg
Persons
- Zeugen der Abschrift: Pankraz Nußdorffer, Andreas Khrumpeckher und Michael Khlockauf.
- Type: Zeuge
Michaelbeuern, Stiftsarchiv, Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) C 90, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAMB/MbOSB/C_90/charter>, accessed 2025-05-04+02:00
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