Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) C 47
Signature: C 47
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1488 III 21
Vor dem bevollmächtigten Notar Peter Marchpegkh gibt Abt Jakob oben in der großen Hofstuben des Klosters folgende Erklärung ab: Erzbischof Johannes III. habe nicht bloß von ihm, sondern auch von seinen Holden und Hinterlassen die Weihesteuer verlangt; er habe dann vor dem Erzbischof darauf verwiesen, daß seit Mannsgedächtnis die Hintersassen nie eine solche Weihesteuer entrichtet hätten, daß die früheren Erzbischöfe die Weihesteuer auf das Gotteshaus zu Peuwrn in eine Summe gelegt und angeschlagen hätten, wiewohl die Äbte zu Zeiten ihre Holden und Hintersassen zur Mitbezahlung dieser dem Kloster auferlegten Weiehsteuer herangezogen hätten; Erzbischof Johannes habe sodann verlangt, daß Männer aus dem Gericht Haunsberg, aber nicht Untertanen des Klosters, diesen Sachverhalt bezeugen sollen. (Somit sollte diese Urkunde der früheren C 46 vorausgehen). Current repository:
Urkunden Michaelbeuern


Original dating clause: Beschehen zu Peuwrn, den 21. März 1488.
Persons
- Zeugen dieser Erklärung: die nämlichen wie C 46.
- Type: Zeuge
Michaelbeuern, Stiftsarchiv, Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) C 47, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAMB/MbOSB/C_47/charter>, accessed 2025-05-02+02:00
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