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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) B 26
Signature: B 26
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1457
Hanns Solfues (Solfuß), diezeit des Christophen Trauwnner, Pflegers zu Haunsberg, Landtrichter zu Haunsberg, bekennt von Gerichts wegen, daß er Hauwnsperiger Recht mit gewaltigem Stab besaß und bekam aller der Rechten, als der Schrann Gewohnheit und Landsrecht ist. Da kam vor ihn auf Recht sein Genädiger Herr, Herr Jörig, Abpt zu Päuwern, mit seinem angedingten Vorsprecher Hannsen von Räut und Anweiser Hanns Usel (im Jahre 1435 Amptmann zu Haunsberg laut A 51), und klagt auf ein halbs Gut, genannt Ret, das unter dem Stab läg', da vor Zeiten Frydl von Ret wär aufgesessen, und brachte vor, wie dasselbig halb Gut von dem Gotshauws zu Päuwern ausgegangen wär vor 143 Jahr, darumb ain versiegelter Brief vorhanden wär, der verlesen und gehört ward. [Dieser Brief vom Jahre 1314 ist dann aber verloren gegangen.] Dasselbig halb Gut, das hieten (hätten) die rechten Erben inne, da spräche der Abt nichts dagegen ein. Aber auf das (andere) halb Gut, das hieten Leute inne, die weder Erben noch Freuwnt (Verwandte) dazu nicht wären. Auf dasselbig halb Gut klagt der Abt und traut Gott und dem Recht wohl, es gieng ihm und seinem Gotshauws wieder heim, und setzt das mit mehr Worten zu einem Rechten und begehrt darumb des Rechten zu fragen an der Schrann. Da fragt der Richter (Solfuß) des Rechten. Da . . . . frag volig Urtail und Recht: man sollt des ersten Rechten des Abtes ingedenkch und gedächtig sein, es soll auch der Frydlin und ihren Kindern verkündet werden. Es kam auch die Frydlin und ihre Kinder und begehrt, man soll sie und ihre Kinder bei dem Gut bleiben lassen. Da bracht der Abt vor: wenn sie oder ihre Kinder wirklich Erben oder Freundt zu dem Gut wären, so wollt' er sie gern dabei bleiben lassen; aber er habe ihnen vormalen schon zugesprochen, ob sie ihre Erbschaft oder Freuntschaft verweisen möchten oder könnten, davon sie keines mochten tun. Da traut er Gott und dem Rechten wohl, das benannt halb Gut gieng ihm und seinem Gotshauws wieder heim (d.h. falle wieder ans Kloster zurück), seit er doch das in fremder Hand funden hiet, und begehrt darumb des Rechten zu fragen. Da fragt der Richter (Solfuß) an der Schrann zu Ryng (?) des Rechten. Da bracht frag volig Urtail und Recht nach altem Herkommen: es sollt das ehgenant halb Gut dem Abt und seinem Gotshauws wieder heimgehen an allew Ansprach (ohne alle Widerrede); es sollte auch dem Abte in der Schrann öffentlich ingeanttwurt werden mit dem Stab und darnach zuw Haus und zu Hof, allwie der Schrann- und des Landts- Recht ist. Und begehrt der Abt einen Gerichtsbrief, den der Richter ihm gibt mit seinem, des obgenannten Hanns Solfuß, eigenem anhangundem Insigel. (Ist noch gut erhalten).  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1457 am Mitichen vor sand Bartholomè tag.

    Comment

    Weil die Zeugen aus den Pfarreien Oberndorf und Lamprechtshausen gekommen sind, wird es sich nicht um ein Gut zu Beuernröd in der Pfarre Dorfbeuern handeln, sondern um ein Gut zu Röd in der Pfarre Lamprechtshausen; dieser Annahme spricht aber entgegen, daß in den Urbarien kein Gut eingetragen ist, welches in letzterem Röd gelegen wäre.
    Persons
    • Christan Ryeder
      • Type: Zeuge
    • Des sind Zeugen: Hanns Fux
      • Type: Zeuge
    • Gängel von Oberdarf
      • Type: Zeuge
    • Hainreich Pühelmayer
      • Type: Zeuge
    • Hanns Schuster von Gunthering (Gunsering)
      • Type: Zeuge
    • Haynzel und Nykl von Leutfryding (Loipferding)
      • Type: Zeuge
    • Jörig Freysleben, beider Bürger zu Lauffen
      • Type: Zeuge
    • Jörig und Häkchl von Gebmyng (Göming), Peter von Linntach
      • Type: Zeuge
    • Michel von Holzleyten
      • Type: Zeuge
    • Nykel abm (ab dem) Wardtperg.
      • Type: Zeuge
    • Perichtold von Nydernräut (Niederreit)
      • Type: Zeuge
    • Peter, Zechmayster zu Arensdarff (Arnsdorf)
      • Type: Zeuge
    • Thoman ab der Öd
      • Type: Zeuge
    • Ulreich Erhinger
      • Type: Zeuge
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