useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number811
Date: 1388 April 30
AbstractHermann von Sternberg bestätigt, dass er mit Einverständnis Friedrichs [von Romrod], Abt von Fulda, seine Ehefrau Christina (Kirstyn) mit Gütern in Milz (Milcze) [Ortsteil der Stadt Römhild, Lkr. Hildburghausen] und (Brundorff) sowie dem Zehnten in Hindfeld (Hintfeilt) [Ortsteil der Stadt Römhild, Lkr. Hildburghausen] als Leibgedinge ausgestattet und den Abt um eine entsprechende Urkunde gebeten hat. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number812
Date: 1388 Mai 31
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt den Verkauf auf Wiederkauf einer Kemenate und Behausung auf der Burg Haselstein (Haselsteyn) sowie weiterer Gütern ebendort und in Zetendorf (Zetendorff) [beide Orte Gem. Nüsttal, Lkr. Fulda] durch Heinrich Küchenmeister (Cochmeister) an Gottschalk von Buchenau (Buchenauwe), führt die Bedingungen für den Wiederkauf aus und erklärt, dass alle fuldischen Rechte an den Lehenstücken davon unberührt bleiben. Siegelankündigung. Heinrich Küchenmeister bestätigt ebenfalls den Verkauf und versichert, sich an alle vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number813
Date: 1388 Mai 31
AbstractHeinrich Küchenmeister (Cochmeister) erklärt, dass er Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, um die Bewilligung gebeten hat, seine Kemenate und Behausung in Haselstein (Haselsteyn) sowie seine Güter zu Haselstein und Zetendorf (Czetendorff) [beide Orte Gem. Nüsttal, Lkr. Fulda], die er vom Abt zu Lehen hat, auf Wiederkauf an Gottschalk von Buchenau (Buchenauwe) zu verkaufen. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number814
Date: 1388 Juni 05
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt die Bewittumung Katharinas von Sulza durch ihren Ehemann Herting von Sulza (Sulcza) mit 200 Gulden und den 50 Gulden ihrer Mitgift auf einem Hof in Motzlar (Mutzeler) [Ortsteil der Gem. Schleid, Wartburgkrs.]. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung. Herting von Sulza bestätigt ebenfalls die Bewittumung und versichert, sich an alle vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number815
Date: 1388 Juni 11
AbstractWilhelm von Bimbach verkauft den Brüdern Simon und Heinrich von Schlitz genannt Görtz wiederkäuflich seinen Anteil an Schloss und Kemenate zu Bimbach. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf.

Images2
Full textno
 
Sequential number816
Date: 1388 August 05
AbstractPhilipp von Falkenstein (Falkensteyn) und Münzenberg (Minczenberg) bestätigt die Belehnung mit Reichelsheim (Richolfshenn) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, die schriftlich geschehen ist, da Philipp wegen Fehden nicht persönlich vor dem Abt erscheinen konnte, und er bestätigt den geleisteten Lehensschwur vor Johann von Romrod (Romnid). Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number817
Date: 1388 August 12
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt zu Fulda, bekundet, dass Wilhelm und Wolf von Bimbach, Söhne des verstorbenen Wilhelm, und Giso von Bimbach an Heinrich Vasold, Herr zu Hünfeld, ihre Ansprüche auf das Gut zu Spahl verkaufen, das ihm ihr Vater verkauft. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

Images2
Full textno
 
Sequential number818
Date: 1388 August 20
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet über den Verkauf oder die Belehnung der Fuldaer Lohgerber mit einem Wiesenflecken zwischen der Hornungsmühle und dem hohen Steg zum Bau einer Mühle.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 386
Images2
Full textno
 
Sequential number819
Date: 1388 September 11
AbstractSeibold Löw von Steinfurth (Lewe von Steinfurt) trägt als Ersatz für seine verkauften fuldischen Lehen, nämlich 12 Morgen Land bei Schwalheim (Swalheim), 13 Morgen Land bei Steinfurth (Steinfurt) [beide Orte Stadtteile der Gem. Bad Nauheim, Wetteraukrs.] Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, zu Lehen auf und bestätigt die Belehnung mit denselben Lehen durch den Abt. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number820
Date: 1388 September 12
AbstractMartin, Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] und Werkmeister des Stifts Fulda, bestätigt den Verkauf von zwei Stücken Land, die dem Kloster Michaelsberg zinspflichtig sind, sowie von einigen Wiesen durch Hermann Capplan, Bürger von Fulda, an Hermann Liebst. Die genannten zwei Stücke Land hat der Verkäufer zusammen mit Peter (Betz) Goßwin inne; sie liegen in den Krautgärten hinter der Burg unterhalb der langen Brücke, bei dem Land des Konrad (Contz) Ziegler, Berthold (Berld) Otze, Konrad Emyss und Konrad Rot. Die Wiesen liegen bei dem Land der Vorgenannten, des [Konrad?] Bruckener und des Konrad Haisbach.

Images2
Full textno
 
Sequential number821
Date: 1388 November 13
AbstractBertha und Heinrich von Lichtenberg verkaufen ihre Güter zu Gerthausen an Heinrich und Friedrich von der Tann. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

Images2
Full textno
 
Sequential number822
Date: 1389 Februar 21
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt den Verkauf auf Wiederkauf eines halben Guts samt Zubehörungen in Haselstein [Ortsteil der Gem. Nüsttal, Lkr. Fulda] durch Gottfried von Kranlucken (Craluck) an Pfarrer Dietrich von Fischbach (Fichsbach), führt die Bedingungen für den Wiederkauf aus und erklärt, dass alle fuldischen Rechte an den Lehenstücken davon unberührt bleiben. Siegelankündigung. Gottfried von Kranlucken bestätigt ebenfalls den Verkauf und versichert, sich an alle vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number823
Date: 1389 März 07
AbstractHeise von Gladebeck (Gladebeke) und Hans von Bovenden (Boventen) bestätigen die Belehnung mit dem Kirchlehen und dem (Sulnes?) in Willershausen (Wildershusen) [Ortsteil der Gem. Kalefeld, Lkr. Northeim], eineinhalb Huben und sechs Morgen Land vor der Stadt Northeim (Northeym) [Gem. im Lkr. Northeim], einer Hube Land in Oldenrode (?) (Oldengrone) und einem halben Weiher in Westerhof (Westerhove) [beide Orte Teile der Gem. Kalefeld, Lkr. Northeim] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number824
Date: 1389 März 08
AbstractKonrad (Contze) von Bimbach und Margarete (Grete), Tochter des verstorbenen Ludwig (Lotze) von Bimbach, verkaufen dem Kloster Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] mit Einverständnis Friedrichs (Fritz) von Bimbach 16 Kühe auf dem Gut desselben in Nüst [Stadtteil der Gem. Hünfeld, Lkr. Fulda], das jetzt Semelen unterhat.

Images2
Full textno
 
Sequential number825
Date: 1389 April 13
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Rat und Wissen von Karl, Dekan, und Konvent des Klosters Fulda, den Leinwebern zu Fulda ihre Rechte und Gewohnheiten wie sie bisher waren bestätigt. Wer in die Stadt kommt und als Leinweber arbeiten möchte, soll dem Abt 5 Schilling Pfennige, 2 Kannen Wein und 2 Pfund Wachs, dem Schultheiß 4 Schilling Pfennige und an die Leinweberzunft 2 Kannen Wein und 2 Pfund Wachs entrichten. Ein Leinweber, der seine Tochter mit einem auswärtigen Leinweber verheiratet, der sich in oder vor der Stadt Fulda niederlassen will, soll die gleichen Abgaben entrichten. Jeder Knecht auf Wanderschaft soll an den Abt und an die Zunft je 1 Kanne Wein und 1 Pfund Wachs geben. Ein Leinwebermeister, der der Stadt Fulda länger als ein Jahr und einen Tag fern geblieben ist und danach sein Handwerk in Fulda wieder ausüben will, hat an Abt, Schultheiß und Zunft wieder das gleiche zu geben wie ein fremder Handwerker. Für Arme wie für Reiche sollen die gleichen Preise gelten, die von der Zunft festgelegt worden sind. Wer sich nicht daran hält soll dem Abt 5 Schilling Pfennige Strafe zahlen. Arbeitet ein Leinweber ohne Willen und Zustimmung der Zunft in Fulda, so dürfen die Mitglieder der Zunft diesen pfänden und zwar 10 Schillinge Pfennige fuldischer Währung für den Abt und zwei Pfund Wachs für die Handwerker. Die Leinwebermeister, die vor der Stadt ihr Handwerk ausüben, sollen denen in der Stadt aushelfen, wenn Not besteht. Zu Fronfasten soll jeder Handwerksmeister 4 Pfennige und jeder Knecht 2 Pfennige in die Kollekte bezahlen. Wer das aber ein ganzes Jahr lang versäumt, soll aus der Zunft ausgeschlossen werden und muss sich wieder wie oben beschrieben steht einkaufen. Sollte ein Leinweber einen Leinwebermeister oder einen Knecht, der nicht in der Zunft ist, für sich arbeiten lassen, muss sowohl an den Abt als auch an die Zunft eine Strafe von je 2 Kannen Wein und 2 Pfund Wachs entrichten. Sterben von einem Meister die Frau, Kinder oder Dienstboten, so sollen die anderen Meister ihm 6 Pfennige und die Knechte 3 Pfennige geben. Für die Leinweber in der Stadt sollen jährlich zwei Vorsteher gewählt werden, ebenso für die Leinweber in der Vorstadt. Diese vier Vorsteher sollen jeder einen Schlüssel für das Zunfthaus haben, in dem die Besitzungen der Zunft gesammelt und verwaltet werden. Zudem soll jährlich aus ihrer Zunft ein Mann zum Schultheiß gewählt werden, nach Rat des fuldischen Schultheißen, der über Vergehen gegen die Zunftordnung richten soll. Für dieses Recht soll der Schultheiß der Zunft dem Schultheißen der Stadt jährlich auf Ostern ein Lamm geben.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 18
Images2
Full textno
 
Sequential number826
Date: 1389 April 23
AbstractKonrad von Bimbach bekundet, dass er Adelheid von Bimbach eine Rente von 8 Pfund Heller verkauft hat. Beinhaltet nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

Images2
Full textno
 
Sequential number827
Date: 1389 Mai 01
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt, den Verkauf eines Guts im Dorf unter Haselstein (Haselsteyn) [Ortsteil der Gem. Nüsttal, Lkr. Fulda] durch Hans Gundlach (Gundeloch) an Gottschalk von Buchenau (Buchenauw), die Aufsage des Lehens durch den bisherigen Lehnsnehmer [Lehenaufsage] und die Belehnung des Käufers mit demselben. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number828
Date: 1389 Mai 6
AbstractKonrad von Bimbach, Ditmars Sohn, verkauft an Fritz von Bimbach und seine Frau Fye seine Güter zu Hemmen. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

Images2
Full textno
 
Sequential number829
Date: 1389 Mai 11
AbstractBerthold Herdan, Gerlach Lule, Else Murhardt und ihre Schwester Katharina erklären als Ganerben eines Hauses und Gartens vor dem Peterstor beim (Kraenborn), vor dem Schultheißen Heinrich von Geisa und den Schöffen des Gerichtes an der Münze zu Fulda, dass sie sich wegen der an den Küster von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] als Lehnsherrn zu zahlenden Zinse geeinigt haben.

Images2
Full textno
 
Sequential number830
Date: 1389 Mai 29
AbstractGottfried Faulhaber (Fulhaber) bestätigt den mit Einverständnis Friedrichs [von Romrod], Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf seines Burglehens zu Salmünster (Salmonster) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] an Hans Pulbach (Pulbache) und seine Ehefrau Byrge und bekennt, dass er dieses Burglehen innerhalb von drei Jahren wieder einlösen muss, andernfalls ist der Abt von Fulda berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number831
Date: 1389 Juni 08
AbstractJohann von Isenburg und Büdingen bestätigt die Belehnung mit 20 Gulden jährlich zur Besserung seines fuldischen Mannlehens, die mit 200 Gulden abgelöst werden können und in diesem Fall zum Ankauf von Gütern verwendet werden sollen, durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number832
Date: 1389 Juni 24
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt, das Adelheid (Alheid), Witwe des Konrad Spiegel (Spigel), und ihr Sohn Hans Renten aus einem Gut in Dipperz [Gem. im Lkr. Fulda], die der verstorbene Konrad dem Priester Werner von Flotzstat verkauft hatte und die an den verstorbenen Dechanten Johann Weigel (Wygel) und den Konvent des Klosters Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] gekommen waren, zurückgekauft haben mit sieben Schilling jährlich an die Küsterei zu zahlen.

Images2
Full textno
 
Sequential number833
Date: 1389 August 10
AbstractHans Trott bestätigt die Belehnung mit einem Teich und einem Baumgarten bei der Burg Wildeck [Gem. Wildeck, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number834
Date: 1389 August 14
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt zu Fulda, überträgt mit Zustimmung des Dekans Karl und des Konvents zu Fulda, den Brüdern Otto, Witzel und Simon von Lüder die Besetzung des Marienaltars in der Kirche zu [Großen-] Lüder. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number835
Date: 1389 September 29
AbstractGerlach von Schwarza (Swarcza) und Simon von Cappel bestätigen die Belehnung mit einem Gut in Steinhaus (Steynhuse) [Gem. Petersberg, Landkr. Fulda] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number836
Date: 1389 November 04
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt den Verkauf eines Guts in Bimbach (Bynbach) [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] samt allen Zubehörungen durch Heinrich von Rode (Rota) sowie die Brüder Folde und Hans von Molzbach an Adelheid und Wigand von Bimbach (Bynbach), die Aufsage des Lehens durch die bisherigen Lehnsnehmer [Lehenaufsage] und die Belehnung der Käufer mit denselben. Siegelankündigung. Die Verkäufer bestätigen ebenfalls den Verkauf und versichern, sich an alle vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number837
Date: ca. 1390
AbstractHeinrich und Friedrich von der Tann von Bischofsheim verkaufen mit Zustimmung des Abtes Friedrich [von Romrod] zu Fulda an Gerlach Lesche einen Zins von 10 Gulden, der ihnen von der Stadt Fulda für 60 Gulden verschrieben worden war. Es folgen nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number838
Date: 1390 Januar 14
AbstractHans von Milz (Milcze) erklärt, dass er Hans (Russchin zue Meider) und seiner Ehefrau Katharina einen Hof und zwei Güter in Milz (Milcze) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen], die er bisher von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, zu Lehen trug, verkauft hat, sagt dem Abt alle Rechte daran auf und bitten ihn, den Käufer damit zu belehnen. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number839
Date: 1390 Februar 7
AbstractOtto Schade zu Haselstein verpfändet sein Schafhaus daselbst an Ritter Gottschalk von Buchenau. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf und nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number840
Date: 1390 März 25
AbstractFulda. - Peter Schenk verkauft an Heinrich und Friedrich von der Tann einen Hof zu Kaltensundheim. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

Images2
Full textno
 
Sequential number841
Date: 1390 April 14
AbstractRichard von Muschenheim (Muesschinheyme) bestätigt die Belehnung mit Gütern in Bechtolsheim (Pecholsheim) [Gem. im Lkr. Alzey-Worms], einem Fuder Wein, einem neuen Wagen, einem Becher und vier Pfund Silber im Schultheißenamt Dienheim (Dynheim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
< previousCharters1388 - 1390next >