Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 10, S. 8
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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 10, S. 8

M. auf Dero Reisen einen Beamten von einem gottlosen HaushaK
ten mit den Unterthanen überführet finden sollten, Sie ein lißou-
reu«e« Exempel an solchem «wtmron lassen werden, es habe derselbe
ein so großes oder kleines Amt verpachtet, wie er wolle, allermaßen
Sie davor halten, daß, wenn ein Beamter einen Unterchan oder
Bauer aus dem Lande jaget, es so kriminel sei, als ob derselbe einen
Soldaten aus Reihe und Glied verjagen wollte. Wann auch, unter
vielen einen zu nennen, über den Beamten zu Alt « Landsberg bereits
öfters viele Klagen eingelaufen, daß derselbe denen Amtsunterthanen
sehr schwer fällt, und solche durch allerhand unerlaubte Mittel und Wege
sehr mitnimmt; So wollen S. K. M., daß Dero Gen. Direktorium
dessen Haushalten mit denen Unterthanen » Ia rißueur untersuchen,
und wenn derselbe so conpaKle gefunden worden, als verlauten woll
lm, solchen selbst nach Berlin kommen und nachdrücklichst bestrafen
lassen, zugleich aber der Departementsrath aus der Kammer, welcher
darunter conniviret, und die d«>n«erv»tion der Unterthanen hinten««
gesetzet, davor scharf angesehen werden solle.
Wornach mehr gedachtes Gen. Dir. sich allerunterthänigst und
eigentlich zu achten hat.
Potsdam, den ?. August 1742. -".'
Friedrich.
An das Gen. Direktorium.
Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 10, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/UrkundenbuchIB/1796c376-0c5f-432a-867e-ad30e38af2c4/charter>, accessed 2025-05-02+02:00
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