Denkwürdigkeiten der Stadt Worbis und ihrer Umgegend, Nr. XXXV. , S. 89
Denkwürdigkeiten der Stadt Worbis und ihrer Umgegend, Nr. XXXV. , S. 89
Ehrenveste, vorachtbare und wohlweise gl. gute Freunde.
Demnach sich bey hiesigem Churfürsil. vicedohmb Amt Berichte eingelanget, ob solle zu Stadtworbis ein und andere Anzeigung von einem alten Schloff sambt underschiehr lichen Gewölben under der Erden sich be« finde und gemuthmaßet werde, daß ein alter Schatz verborgen liege. Als hettet ihr der Sachen Bewandtniß und was sich darbe» ereigem, umbständlichen Bericht zu erstatten. Und wir seindt Euch zu fr. Willfahrung stets geneigt. Heiligenstatt den 2?ten 8b«» 684.
Churfürfil. Mainz. Rath, vicedhomb und Landrichter auch Räche des Eichsfeldes. P. C. v. Bicken mpri«.
Denen Ehrenvesien, vorachtbaren und wol- weisen Schultheißen, Burgermeister und Rath zu Stadtworbis unstrn gl. guten Freunden.
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XXXVl.
Bericht an das Oberamt 'über ein altes Schloß 1684.
Hochwöhlgebohrner Freyherv aus» Hochedle veste und Hochgelehrte, Gnädigi und Hockgeehrte gebietende Herren.
Aus dem von Ew. Hochfreyherrl. Ottä« den und Herrlichk. 8al> «law den 2?ten des nuhnmehr zurückgelegten Monats 8b,i», uns aber erst den 2ten ybri« insinulrtett gnädigen Befelch haben wir in unberthänigen gehorsamb ersehen, welcher Gestalt wir wegen dessen, ob solte zu Stadtworbs ein und andere Anzeigung von einem alten Schloß sambt underschiedtlicheN Gewölbern unber der Erden sich befinden, da« rin muthmaßlich ein alter Schatz verborgen lit« ge, umbständlichen Bericht abstatten sollen. Hierauf können Ew. Hochfreyherrl. Gnaden und Herrlich! ohnberichtet nicht lassen, dast als wir nach ihro Churfürstl. Gnaden gnädig- sten Befehl die Stattmauren zu BäueN («us« zudessern), den Anfang gemacht, und nach dem alten Fundament und darumb liegenden Stei« nen graben lassen, halt ein Bergmann von Lutenthale n<chmens HanS Fischer sich eint gefunden, und uns angezeigt, er hätte ei« nige Nachricht von alters hero, daß «in großer Schatz bey dem Thurm al- hier am Berge stände auch nach seinem Ruthenschlage uns versickert bey ein altes Ge- wölbe, woher eine eiserne Thür, und der Schatz darin wehre, uns zu bringen. Indeme nuhn selbiger sambt denen zwey annoch bey sich ha, benden Gesellen in Vi« fünfte Wochen daran gearbeitet, halt sich weitere nichts befunden,
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als eine Stiege und Thür nach einem alten «ingeschossenen Keller, welcher noch nicht eröff, »et, und viele Steine darin liegen, wie in gleichen an beyden Seithen alte ru^er» von einer Mauren und viele »usgehauene Steine. So ist selbiger Bergmann sambt seinen beiden Gesellen Zweiffels ohn aus mißtrauen, baß er sein versprechen nicht halten tonnte, heimblich davon gangen. Und ist Zeithero bey diesem «ingefallenen Frost weiters nichts vorgenommen worden, ausser daß ein anderer Kerl bey hie« sigem Rathsverwandten Nicola» Felnier vorge» len, daß ein Schatz von goull Thaler alwo gegraben, stünde, daß er aber selbigen schassen sollte, tonnte er nicht versprechen An Sei» then des Raths ist man Zufrieden, daß die angewandte Arbeit!) mit Steinen ersetzt wor» den, welches Ew Hockfreyherrl Gnaden »nd Herrlich! in underthanigem Gehorsamo berich, ten und verbleiben wollen. Stattworbcs den
g. 9dri» 684.
- > Ew. Hochfteyherrl. und Herrlichl. Underthänige Gehorsahme»
XXXVtl.
Beschwerde des Vogts zu Stadtworbes wider die dasigen Zünfte 168Z.
?. 8. Auch gl. gute Freunde, demnach uns Vogt zur Harburg sich beschwehret, daß «r bey denen zu Stadtworbes ^u«rt»!iter sich erfindenden Zunftoersammlungen nickt »ämir. nrt werden wolle, welchen er gleichwohl als oberzunftmeister vorgesetzt s«p; als
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hettet ihr euch hierüber ebenfalls vernehme»? zulassen ut in Ine«« den iöten Iunii 665.
Ehuvfüistl. Mainz. Nath vicedhomb. Lands richter und Räthe des Eichsfelds.
Pl v. »icken w^ii«.
XXXVlll.
Nur der Stadtschultheiß fpll bey der Gild« der Leineweber prästdiren 163g.
Der Erbaren leinerpebers Zunft wisdt hie« mit in Nahmen ihrer Churfürstl. Gnad. bey willlühricher Strafe anbefohlen, sich von derM Stadtworbischem Burgemeister vndt Math im geringsten nicht meinem gnädigsten Herrn zun, Nachtheil Ein und vorgreisen zu lassen, son dern Hr. Stadtschultheißenalß Chur, fürstlichen Diener den,« Gilden zu p,,6,iäiren Erlaubt ist. Jedoch berge« statt, daß er so lang« als die Gilde in Stadte worbiß deysammen seye denselben mit Rath und Khat vor die Hand gehe außer df,r Zeit abeu feinem auswärtigen Zunftbruder, aus oem Amte z» befehlen, sondern sowohl dieses «Iß die Erecution dem Ambte vorbehalten bleibt^ tztssttworbis Yen «?W yß<;emkr isyz. ' ^' MoM.
..'., XXXIX.' Mit GrlauWß des Kurftirsteu Auselnz Franz verkaufen Dtto Ehrisioph der ältere ylid, der jüngere 11 Hufe Landes in den' Uustung VollramtzHausen und 2 in l5eF Wüstung Beyenrode, an Theodor v. .',. ., > Steinmetzen 16,96. ,.'.--, . Wir Ansein, Ff an; etz. bekennen unh.
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thun lunb offentlich mit biestm Brief demnach bey uns. unser« adeliche Nasallen und lieb« getreue Otto Christoph der äjt?, r« und Otto Christoph der jünger« von Worbis vor sich und seine Lehengenossene ohn« längsthin unterlhänigst angesucht und gebethen haben. Wir gnädigst geruhen wollten. Ihn«» zu erlauben., und zu bewilliqen, daß si« die hernach benannte von Uns und unserm Erzftift zu Lehentragende Güther an unser» Canz« ley Rath in unserm Land des Eichsfell» und lieben getreuen l'Keoänrum vyn Steinmetzen vertäust, überlassen wogten, daß Wir dahero demselben nicht allein hieran gnädigl. willfahret haben, sondern auch auf ihr« der von Worbis erfolgte K<?t„t2tiun und Auf schreibung, ged. von Steinmetzen, und seine» manl. Leidslehenserbe« obged Lehen Güther mit Cnnsens und Bewilligung unsere Dhom< Capitels zu rechten Manlehen gnädiglich gelie« hen haben, leyhen auch Ihm« dieselbe hiermit gegenwärtig!, in und mit Kraft dieses Briefs, was Wir Ihm« daran von Rechtswegen leyhen sollen, und mögen die dann auch von Uns und unserm Erzftift zu »echtem Manlehen rühr,« und gehen, Inmaßen die von Worbis solch« V»n unftrm Vorfahren Weyl. Erzbischoffen und Kurfürsten Iohann H6,msn ChriftmiHen Ast, denkens, Uermög darüber ertheilter unterschiebe« Lehenbriefe nach und nach z» rechten Manle« den «mofangen und getragen haben; Und seynd dies die Güther nämlich in der Wüstung Vollramsha^sen n Hnfen lands, und dann in der Wüstung Bayenrode auf un» ierm Land des Eichsfeld « Hufen Landes mit ihren Zugchhrungeh
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XK.
Freyer Schießgebrau für die Bürger in StadtworbeS 1739.
Wohlebler, und Wohlgelehrter, Hochgeehr» t«r Herr Ambts Vogt!
Nachbemalen Ihrer Churfürstl Gnaden unsers gnädigsten Herrn Hochlöbl. Regierung auf das bey Höchstgd. Ihre Churfürstl, Gna« den von der Burgerschafft zu Stadtworbis, Pto. eines freyen Schützens oder Schieß-Ge« braues, geschehenes unterthänigsies suppli«> ien. und von mir sofort darüber erstatteten gehorsamsten Bericht unterm Zoten l,uju« ahn mich gnädig, und grgl. relciibiiet. daß so thaner nachgesuchter Frey «Gebrau gnädigst ge« stattet seye. Ich auch diese Churfürstl. gnädig« sie Entschließung obermelten dasigen Burger« schaft, in Verfolg des an mich ergangenen Ke> lciz»n, unter heutigem Dato bekannt gemacht habe, als habe dem Herrn ein solches zu sei» ner vir«>«ion. und Nachricht ebenfalls hier, mit anfügen wollen, der ich übrigens demsel» den zu Freund!. Gefälligkeit geneigt bin, Heili» genstadt den 2gten Ian. 1739.
Churfürstl. Mayntz gebeimbder Rath, und Etadthalterep - Verweser des Eicksfeldes, Hcpr. von Hagen.
Urkunden der Stadt Worbis, ed. Wolf, 1818 (Google data) XXXV. , in: Monasterium.net, URL </mom/UrkundenWorbis/e28f5517-124a-47e3-8357-9d2b19392299/charter>, accessed at 2025-01-24+01:00
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