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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 1924
Signature: RI V,1,1 n. 1924
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1231 dec. 31, ....
Friedrich II. (in domibus vivarii sti Laurentii) dem Richard de Molino iustitiar von Abruzzo, die burg Montis sti Poli für die curie zu übernehmen und nach rath des provisor castrorum Robert de Busso bewachen zu lassen. Exc. Massil. nr. 22, W. 626. ‒ Mit ultimo decembris, quinte ind. Wegen ort und iahr vgl. die anmerkung Winkelmanns. Die einordnung in den Exc. und die Stellung der erwähnten personen sprechen allerdings so bestimmt für 1231, dass ich nun hier einreihe, während ich früher, ohne die sich daraus ergebenden schwierigkeiten zu verkennen, mich für 1246 entschieden hatte. Aber es bleiben mir die grössten bedenken: 1) Während das itinerar 1246 die auffallendste Unterstützung bietet, stimmt es hier nicht. Dass das mandat in abwesenheit des kaisers von der regentschaft erlassen sei, ist mir desshalb unwahrscheinlich, weil diese schwerlich im kaiserlichen thiergarten ihren sitz genommen haben dürfte. Ist an 1231 festzuhalten, so möchte ich eher annehmen, es sei decembris für novembris verschrieben. 2) Die Ortsangabe ist 1231 an und für sich sehr auffallend. Sie findet sich in anderweitigen datirungen erst 1241 oct. 2, dann wieder 1247 ian. Das frühere nichtvorkommen aber wird dadurch gewichtig, dass das erhaltene regest des kaisers im frühiahr 1240 sechs wochen lang in die gegend von Foggia fällt, ohne dass auch nur ein mandat aus dem thiergarten datirt wäre. Dass die dortigen bauten erst vom kaiser herrührten, ersehen wir aus Jamsilla ap. Mur. 8,572, wonach 1255 das päbstliche heer, als es ausser in Foggia selbst auch in oppido Sti Laurentli de Caraman lagerte, die häuser zerstörte, quas imperator Fredericus construi fecerat in riveria (vivario?) Sti Laurentii. Manfred liess sie dann besetzen und wiederbefestigen, um die verbindung zwischen Foggia und S. Lorenzo zu hindern. Mit der dadurch bezeichneten lage stimmt die angabe bei Villani l. 6 c. 1, wonach der kaiser il parco dell'uccellagione al Pantano di Foggia anlegte; denn Pantano liegt zwischen Foggia und S. Lorenzo. Findet sich unweit davon der name Palazzo, so hängt das möglicherweise mit den bauten des kaisers zusammen. Hält sich dieser sept. 1229 zu S. Lorenzo selbst auf, wie er auch febr. 1280 dort urkundet, so durfte sich auch das dafür geltend machen lassen, dass damals das kaiserliche lustschloss in der nähe noch nicht bestand, sondern erst in späterer zeit erbaut wurde.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
gehört in das Jahr 1246. Sthamer, Studien über die sizilischen Register Friedrichs II., in: SB. der preuß. Ak. der Wiss. zu Berlin. Phil.-hist. Klasse 1920, 592 f.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 1924, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1231-12-31_1_0_5_1_1_2786_1924 (XML)
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Places
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    • Friedrich II.
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