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Charter: Chronik der Städte Krems und Stein, ed. Kinzl, 1869 (Google data)  XXXIX.
Signature:  XXXIX.

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XXXIX. 1KL9 U. MärI. Wien. Kaiser Ferdinand II. bewilliget über Hn suchen der Htadt stein einen JahrmarKt )n teopoldi, und einen VochenmarKt fnr jeden Vonnerstag. Orig. Stadtarchiv. Wir Ferdinand der Andere von Gottes Gnaden :e. Bekennen össentlich mit diesem Bries und thun kundt allermeniglich. Wiewohl wir aus Röm. Kaiser1, und Erzherzoglicher Milde und Guettigkheit aller und jeder unserer Unterthanen und Getreuen Wohlsahrt und Ausnehmen zu besürdern gnädigist genaigt, so seyu Wiir doch denjenigen Ihren Nutzen und Frommen zu vermehren degürlicher deren Voreltern und Sie sich jederzeit gegen Uns wie auch gegen unsern höchst geehrten Vorsahren und Unser löbl. Hauß Osterreich mit stetter getreuer Dienstbarlheit und De votion gehorsambist erzaigt und verhalten. Wann uns nun unsere getreun liebn N. Richter, Rath und gemaine Burgerschast unserer Stadt Stain demüthig zu vernehmen geben, wie daß sie sowohl wegen der vor diesem bei dem ossenen Feldzug in Hungarn oielmahlö beschehene Belegung mit Kriegsvoll in denen unterschiedlich Durchzüg, Musterplätzen und anderen dergleichen vielseltigen Beschwerung, als auch und zuvorderist bei der negst in unseren Erbkönigreichen und Ländern entstandenen Kriegsunruhen an Ihrer Narung und gewerb dermassen in Abnehmen gerathen, daß dar« durch viel aus den Bürgern und Inwohnern sich hinwegzubegeben, und anderwerts zu Ihrer und der Ihrigen Unterhaltung Ihr Hayl und Wohlsahrt zu sucheu getrungen worden. Dahero sie anjetzo aus solche Mittel und Weg zu gedenken Ursach und Anlaß genommen, durch welche die sehr abgenohmene Burgerschasst ettli» cher Massen wiederumb vermehrt, und in einen besseren Wohlstandt ge bracht werden möchte, uns derohalben unterthenigst angerussen und gebeten, daß wir Ihnen zur Esseetuirung dieses Ihres vorhabenden guten Intents unsere laiserl. und landessürstl. Hülst zu erthailen, und Sie mit einem Iahr» und Wochenmarckt, deren sie bishero niemalen in Gebrauch gewe sen, zu desreuen gnädiglich geruhen wollen. Haben wir angesehen, wahr genommen und betrachtet, solch Ihr deren von Stain gehorsamiste Bitt, sonderlich aber die sehr angenehmen getreuen nuz und wohlersprleßlich Dienst so Sie und Ihre Voreltern gedachten unsern höchstgeehrten Vor» sahrern auch uns und unserem lübl. Hauß Oesterreich jedzeith mit aus rechter Bestandiglhait ganz willig erzaigt und bewisen solches auch hinsühro nicht weniger zu erzaigen und zu erwaisen des unterthenigsten 526 Erbieten« sehn auch wohl thuen mögen und sollen. Und darum mit wohl« bedachtem Mueth guetten zeitig Rath und recht wissen auf einer Kammer- Bericht und guctachten Unserer n. ö. Regierung und Cammer wi« zumohl der negst herumgelegenen Statt, Märcklen und Flöckhen Vernehmung, Er^ melten N. Richter Rath und gemaimn Bürgerschaft und deren Nachlhom» men zu Stain, diese besondere Gnad gethan und Freyhait gegeben, Thuen und geben dieselbe Ihnen auch hiemit aus Kayser. und Landesfürst. Macht volllhommenheit wissentlich in Krafft diese« Briefs« also und dergestalt, daß sie jährlichen und jeden Jahres besonder« einen Iahrmarckt am Fest des h. Leopoldi wie auch wöchentlich einen Wochenmarckt am Pfingsttllg aufrichten und ewiglich haben und halten lassen, auch den de- melten Iahrmarckt auf obbestimmte Zeith mit ain acht Tag vor und so lang hernacher an ainem gewöhnlich Orlh öffentlich ausgefteckten Frey» ungszeichen wie zugleich mit gebräuchig Roß und Viehmarckht auch freyer Zue und Verführung allerlay Kauffmannswahren und Sachen in Khauffen und Perlhauffen wie unfere Statt W i e n und Crembs auch sollen alle Kaufleute die hierher nach Stain zum Iahrmarckt oder Wochenmarckt lhomen jede Gnad, Freyheit, glait, fchutz, Schirmb, Sicherhait, Recht, Ge» rechtigleit und gute Gewohnheit haben. Dieß sei zu wissen allen Obrig keiten, Prälaten, Grafen «. Gegeben zu Wien am 1l. Mar; !629. Ferdinand. ^6 lnanänt ,^. s^'«W. U»j. Ioh. V. Freih. v. Verdenberg. Tob. Hertinger. Collationirt und gleichlautend befunden mit dem Original. Wien 15. Octob. 1705. Jonas 6dm. Graebner v. Grabenfeld, n. », Hof-Effteditol. XI>. 1639 15. Mar). Wien. Kaiser Ferdinand III. bestätiget die Privilegien der Städte Krems und stein. Orig. Stadtarchiv. Wir Ferdinand der Dritte von Gottes Gnaden erwählter rö». Kaif« ,c. Lautet wie Nr. XXXVI. mit Ausnahme folgenden Satzes: „Wann wir dann gnädigst angesehen dieses der Städte Krem« und Stein gehorsamste Bitten, dabei auch erwogen und wahrgenommen die sonderbare Treu und Fidelitet darinnen sie bei und unter für» gegangener Rebellion, Kriegs» und Feindesgefahr, neben« AuSftehnng vieler 527 Bedrängnuß und zufetzung des ihrigen jederzeit ftandhaftig bei uns und unfern löblichen Vorfahren verharret und continuirt. Als haben wir ihnen aus sonderen Gnaden alle ihre krivile^i» und Freiheiten, Recht und Gerechtigkeiten gnädiglich erneuert, confirmirt nnd be< stättigt" Ferdinand m. p. ^ä m»uä. 8. Hl. Ioh. W. Sehler.
Source Regest: 
Chronik der Städte Krems, Stein und deren nächster Umgebung - Mit den Freiheitsbriefen beider Städte und den Schriftstücken ihrer gewerblichen Innungen vom Jahre 985 - 1869, Nr. XXXIX. , S. 503
 

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Chronik der Städte Krems, Stein und deren nächster Umgebung - Mit den Freiheitsbriefen beider Städte und den Schriftstücken ihrer gewerblichen Innungen vom Jahre 985 - 1869, Nr. XXXIX. , S. 503

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