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Charter: Illuminierte Urkunden 1332-04-25_Mariastern-Gwiggen
Signature: 1332-04-25_Mariastern-Gwiggen
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1332-04-25, Avignon
Bischofsammelindulgenz (14 Aussteller) für das Zisterzienserinnenkloster Feldbach [am Bodensee]:
Die Erzbischöfe Guillelmus von Bar (Antibarensis), Bernardus von Naxos (Nixiensis) und Johannes von Cashel (Cassilensis) sowie die Bischöfe Bonifatius von Sulcis (Sulcitani), Johannes von Serbien (Serbiensis), Guillelmus von Bethlehem (Bethleemitanus), Johannes von Verden (Verdensis), Salmannus von Worms (Wormaciensis), Paulus von Belgrad (Albensis), Petrus von Monte Marano (Montismarani), Vinzenz von Mariana (Maranensis), Bonifatius von Krbava (Corbaviensis), Konrad von Freising (Frisingensis) und Benedikt von Cardica (Cardicensis) erteilen all jenen einen Ablass von 40 Tagen (misericorditer in Domino relaxamus), die die in der Diözese Konstanz gelegene und zu Ehren der heiligen Maria errichtete Kloster[kirche] des Zisterzienserinnenstifts Feldbach (monasterium dictum Velbach ordinis Cysterciensis in honorem beate Marie constructum, Constanciensis diocesis) an bestimmten Festtagen und – soweit gegeben – in der jeweiligen Oktav reumütig und nach Ablegung der Beichte besuchen und dort Morgen- und Abendmessen oder welchen Messfeierlichkeiten auch immer beiwohnen, und zwar an allen Feiertagen der heiligen Maria, zu Weihnachten, zu den Festen der Beschneidung und der Erscheinung des Herrn, am Karfreitag, zu Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, zu Fronleichnam, am Kreuzauffindungstag, am Kreuzerhöhungstag, zu den Festen der Geburt und der Enthauptung des heiligen Johannes des Täufers, am Peter- und Paulstag, zu allen Apostel- und Evangelistenfesten, an den Feiertagen des heiligen Stephan, des heiligen Laurenz, des heiligen Georg, des heiligen Gallus, des heiligen Martin, des heiligen Nikolaus, des heiligen Gregor, des heiligen Augustinus, des heiligen Benedikt, des heiligen Bernhard, der heiligen Maria Magdalena, der heiligen Katharina, der heiligen Margarete, der heiligen Lucia, der heiligen Agnes, der heiligen Agathe, [folgt nochmals irrig die heiligen Lucia], der 11 000 Jungfrauen, zu Allerheiligen, zu Allerseelen sowie am Weihetag der Kloster[kirche]. Weiters wird all jenen Ablass gewährt, die das Kloster und dessen Friedhof umschreiten und dabei für die Seelen der dort begrabenen Verstorbenen beten, die beim Abendläuten mit gebeugten Knien drei Ave Maria beten, die für den Bau, die Beleuchtung und die sonstige Ausstattung der Kloster[kirche] aufkommen sowie jenen, die derselben entweder testamentarisch oder auf anderen Wegen Gold-, Silber- und Kleidungsspenden oder andere Notwendigkeiten zukommen lassen.
Markus Gneiss
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original

Current repository
Hohenweiler Gwiggen, Zisterzienserinnenabtei Mariastern

14 an Seidenschnüren [?].
Material: Pergament


  • notes extra sigillum
    • Vermerke: auf der Vorderseite (rechts auf der Plica, schwer lesbar): [...] XIII CCC [...]; kein Bild der Rückseite vorhanden.
Graphics: 
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  • Materielle Beschreibung: 
    Historisierte Avignoner Bischofsammelindulgenz: Historisierte Initiale U(niversis) zu Textbeginn und vier weitere vergrösserte Initialen mit Aussparungen aus den Buchstabenkörpern bzw. den farbig ausgemalten Binnenfeldern in der ersten Zeile sowie vergrösserte einzeilige Lombarden in Tintenfarbe im Textblock.
  • Sieben Zeilen hohe historisierte Initiale: in Feder vorgezeichnet und mit Farben ausgemalt (kolorierte Federzeichnung). Im Binnenfeld stehende Maria mit Kind. Die Buchstabenschäfte mit ausgesparter grossformiger Halbpalmettenranke. Der Buchstabe ragt nach links in den Rand hinaus, wobei die innere Begrenzung des Bogens in etwa am Textspiegel ansetzt. Das Initialfeld ergänzt mit ockerfarbigen Flächen die Form der Initiale zu einem Rechteck; diese Flächen mit einfachem roten Filigran.
  • Stil und Einordnung: 
    Das Ausstattungsniveau dieses Ablasses bezeichnet die einfachste Stufe der ikonographischen Diversifizierung, die ab 1329 zu beobachten ist. Ausser der stehenden Heiligen, hier Maria mit Christuskind, findet sich kein Dekor. Auffallend sind die weiten Abstände zwischen den Worten der ersten Zeile.
  • Die Madonna und die Gestaltung des Buchstabenkörpers haben eine unmittelbare Entsprechung in einem (bloss fünf Tage später) ebenfalls für ein Zisterzienserinnenstift ausgestellten Ablass: 1332 April 30 für Heiligkreuztal. Ob die sehr ähnlich gestalteten Urkunden für die auch geographisch nicht allzu weit auseinanderliegenden Zisterzienserinnenklöster Zufall sind, von den Bestellerinnen angeregt wurden oder durch von der Werkstatt vorgegebene Muster bestimmt waren, kann derzeit nicht bestimmt werden.
  • Beide Urkunden scheinen zunächst als unilluminierte Avignoner Bischofsammelindulgenzen konzipiert worden sein, denn der Hintergrund des Binnenfeldes schliesst nicht ganz an den Buchstabenkontur an, sondern lässt einen weissen Streifen; ein typisches Vorgehen, wenn man vermeiden will, dass die Farbe die Konturlinie überschneidet. Zweifellos ist für die Madonna dieselbe Vorlage verwendet worden, doch die Ausführung unterscheidet sich stark: Während für Heiligenkreuztal Faltenlinien mit grobem Pinsel in stärkerer Konzentration der Hintergrundfarbe aufgetragen wurden und das Gesicht wie die Faltenverläufe des Schleiers in schwarzer Tinte erscheinen, ist hier kaum etwas zur Strukturierung von Mariens Umhang unternommen worden, dafür aber das hellgrüne Gewand recht exentrisch mit roten Pinselstrichen akzentuiert. Dies geschah wohl, als man die Zwickel des Initialfeldes mit Fadenranken versah.
  • Martin Roland, Gabriele Bartz
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Mentions
  • Den Hinweis auf diesen Ablass und die Bilder verdanken wir Helga Penz.

Comment

Arenga (Incipit): Quoniam, ut ait apostolus, ....
Das Stück weist in Formular und Diktat eine große Ähnlichkeit zum gerade einmal fünf Tage später ausgestellten Ablassbrief für das Zisterzienserinnenstift Heiligenkreuztal (1332 April 30) auf. Die Fest- und Heiligentage, an denen der Ablass gewonnen werden kann, decken sich vollkommen mit jenen der nur geringfügig jüngeren Urkunde. Auch werden beide Ablässe von denselben 14 Bischöfen ausgestellt, die Intitulationes sind sogar nahezu identisch – gerade einmal die Bischöfe Konrad von Freising und Benedikt von Cardica tauschen jeweils die Plätze.
Beide Ablassbriefe sind im Allgemeinen in einem eher unspezifischen Diktat abgefasst, gerade einmal die Nennung des heiligen Gallus bei den Heiligentagen, an denen der Ablass gewonnen werden kann, hebt diese Urkunden von der standardmäßigen Ausführung der Avignoner Kanzlei etwas ab.
Autorennsigle: Markus Gneiss
Places
  • Avignon
    • Type: Ausstellungsort
  • Feldbach
    • Type: Empfängerort
  • Frankreich (Kurie)
    • Type: Region
  • HRR
    • Type: Region
  • Schweiz
    • Type: Region
Persons
  • Benedikt von Cardica
    • Bernardus von Naxos
      • Bonifatius von Krbava
        • Bonifatius von Sulcis
          • Guillelmus von Bar
            • Guillelmus von Bethlehem
              • Johannes von Cashel
                • Johannes von Serbien
                  • Johannes von Verden
                    • Konrad von Freising
                      • Paulus von Belgrad
                        • Petrus von Monte Marano
                          • Salmannus von Worms
                            • Vinzenz von Mariana
                              Keywords
                              • Illuminated Charters: Niveaus:
                                • N1: historiated
                                • N1: Initials
                                • N1: with Additional Colours
                                • N1: painted
                              • Glossary of illuminated charters (in German):
                                • Historisierte Avignoner Bischofsammelindulgenz
                                • Ikonographische Diversifizierung
                              • IllUrk-Urkundenart:
                                • Bischofsammelindulgenz
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