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FondKonsistorialarchiv
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  1. Vorwort
  2. Das Konsistorium ist das Gremium, das dem Bischof in seinen oberhirtlichen Funktionen zur Seite stand. Der Terminus begegnet in den Quellen seit dem 15. Jahrhundert, zunächst sporadisch bzw. als Teil von Komposita. Die Entwicklung zu einem institutionalisierten Gremium, die in Brixen 1631 zum Abschluss gelangte, stand in engem Zusammenhang mit der kirchlichen Verwaltungsgeschichte, die durch die im diachronen Verlauf wechselnde Bedeutung des Generalvikariats mitbestimmt war. Sie steht für eine fortan klarere Trennung zwischen weltlichen und geistlichen Aufgaben der Bischöfe.

    Die Urkundenreihe umfasste im Jahr 2017 rund 740 Einheiten, für die Eduard Scheiber Regesten erstellt hatte. Weitere ca. 790 Einheiten, die zum größeren Teil das 16.–19. Jahrhundert betreffen, vorgefunden in den unerschlossenen Aktenbeständen, wurden seither eingereiht; die Regesten dazu erstellte Erika Kustatscher. Die Urkunden haben merheitlich folgende Betreffe: Ablässe, Altarprivilegien, Tischtitel, Weihen, Vergabe von Ämtern und Pfründen, Mehrfachbepfründung, Titular- und Weihbischöfe, Gehorsams- und Treueeide, Provisionen, Präsentationen, Investituren, Ehegericht, Lizenzen, Bruderschaften, Stiftungen und Legate, Baurechte, Verkäufe, Dispensen, einzelne Personen. Einige wenige Stücke sind enthalten, die man sich eher im Hofarchiv bzw. im Archiv des Domkapitels erwarten würde.