Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 36, S. 70
Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 36, S. 70
§ 15.
Die Sitzungen der Versammlung der Provincialstände sind öffentlich. Auf Verlangen Unseres Commissarius, oder auf An ordnung des Präsidenten der Versammlungen, welcher einem des fälligen Antrage von wenigstens 10 Abgeordneten stattzugeben hat, muss die Entfernung der Zuhörer verfügt werden.
Die Beschlüsse der Versammlung werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst; findet Gleichheit der Stimmen statt, so gibt der Präsident der Versammlung durch seine Stimme den Ausschlag.
Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data) 36, in: Monasterium.net, URL </mom/HolsteinLauenburg/b2ba8055-fee2-4f8c-9426-c4b06c07a149/charter>, accessed at 2025-01-26+01:00
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success