Charter: DiDip Summer School Brno June 2025 1440 V 20
Signature: 1440 V 20
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20. Mai 1440, Freistadt
König Friedrich IV. schreibt Abt Thomas von
Göttweig wegen der Wehrhaftmachung der Städte Krems und
Stein.King Friedrich IV. writes to Abbot Thomas of Göttweig regarding the fortification of the towns of Krems and Stein.
Source Regest:
FUCHS, Göttweig II (=FRA II/52, Wien 1901) S. 327, Nr. 1254
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FUCHS, Göttweig II (=FRA II/52, Wien 1901) S. 327, Nr. 1254
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Current repository:
Stiftsarchiv Göttweig (http://www.stiftgoettweig.or.at)
Siegel war auf der Rückseite in rothem Wachse aufgedrückt.
Material: Papier
Condition: Papier, fleckig u. durchlöchert.
- notes extra sigillum:
- Kanzleivermerk von der H. des Urk.-Schreibers: Commissio propria domini regis.


Wir Fridreich etc. dem abbt zum Choetweig etc. Als
villeicht wol an dich gelangt hat, daz meniger [angr]iff a
mit raa . . . und in ander weg von den veinten von Behem und
von Merhern in unser land Oesterreich beschehen, nu kumt uns
têgleich warnung, wie dieselben veint nach unsern geslozzern in d . . . . . . .
unserm land . . . . . . . . . . . . und sunder nach Krems und Stain trachten,
wie si die in ir gewalt bringen mochtten, darum [nott]durfft ist, das
fuerzesehen, daz kuenffticleich land
und leut nicht groesser schêden nemen, und dadurch haben wir
unserm getrewen lieben Jacoben dem Seebechen, unserm obristen hauptmann unser
soldner in Oesterreich, empholhen dieselben zwo stet mit wer
und in ander . . . . . . . . . . . . . . . ze richtten und auch darinn und auf
dem land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gegen doselbs umb under den
lêuten ain . . . . . . g ze machen, damit man denselben veinten, ob es . . . . .
. . . . . . . . . . . . . kêm d . . . . . . . . . widersteen
mueg. Davon [emp]helhen wir dir und wellen ernstleich,
daz du mit dem . . . . . . . . . . . . . . . . . hie[derhalb] und enhalb der
Tunaw umb die egenant stet wonhafft und gesessen bestellest und . . . . . . . .
. . . . . . . . si der egenante unser hauptman zu solichen des lannds
notdurfften als zu zůrichtung . . . . . . . . . . . s . . . . . . . . . . . . .
. inntun oder es wer swerleich wider uns und getrawn dir, daz du . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . deinem fleisse und . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. Das etc. Geben zu der V[reinstat] . . . . . freitag nach dem heiligen
phingstag anno etc. quadragesimo unsers reichs im ersten jar under unserm
insigl, das wir in unsern furstentumen unczher gepraucht haben.
Source Fulltext: FUCHS, Göttweig II (=FRA II/52, Wien 1901) S. 327-328
Original dating clause: freitag nach dem heiligen phingstag
Language:
Notes:
a Lücke hier und weiterhin.
Places
- Krems (GB KR)
- Stein (GB KR)
geographical name
- Osterreich
- Regular Form: Österreich
- Tunaw
- Regular Form: Donau
Persons
- Friedrich III., röm.-dt. Kaiser (*1415 +1493)
- Jakob der Sebeck, oberster Hauptmann in Österreich
- Thomas, Abt des Benediktinerstiftes Göttweig (1439 - 1444)
DiDip Summer School Brno June 2025 1440 V 20, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DiDipSummerSchoolBrno/1440_V_20/charter>, accessed 2025-07-02+02:00
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