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Charter: Urkunden J 243
Signature: J 243
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13.10.1623
Johann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er mit Zustimmung seines Domkapitels an Adam Gerickh, Doktor der Theologie, einen Zins über 250 rheinische Gulden Eichstätter Währung, jeden Gulden zu 15 Batzen (patzen) oder 60 Kreutzer gerechnet, aus der Kammer des Hochstifts Eichstätt verkauft hat. Den Kaufpreis von 5000 Gulden hat der Käufer Gerickh bar bezahlt. Der Aussteller erklärt, dass er auch wegen der derzeitigen Kriegsgeschehnisse (kriegslauffen) und zur notwendigen Verteidigung (nottwendiger defension und verhüettung gefehrlichen einfallens) seines Hochstifts diesen Vertrag geschlossen hat. Der Bischof erklärt, dass er künftig jedes Jahr am Tag der Synode oder der Eichstätter Kirchweihe, dem 13. Oktober, oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an Adam Gerickh den Zins über 250 rheinische Gulden in der Stadt Eichstätt bar bezahlen will. Nach dem Ableben des Adam Gerickh, will der Bischof von dem Zins über 250 Gulden eine Summe von 100 Gulden an das [Kloster] Mariastein [Marienstein] abführen, ferner an die Chorherren des St. Willibalds-Chores 50 Gulden, an das Dominikanerkloster (Patribus Dominicanis) in Eichstätt 50 Gulden, an das [Benediktinerinnen-]Kloster St. Walburg zwölf Gulden und 30 Kreuzer, an das Augustiner-Chorherrenstift Rebdorf zwölf Gulden und 30 Kreuzer, an das Blatternhaus (Platerhaus) 12 Gulden und 30 Kreuzer, und schließlich an das Siechenhaus in Eichstätt ebenfalls 12 Gulden und 30 Kreuzer. Mit der Zahlung der 250 Gulden soll im nächsten Jahr, an 1624 Oktober 13 begonnen werden. Sollte der Zins von Seiten des Eichstätter Bischofs nicht ordnungsgemäß gezahlt werden, und sollte der Gläubiger dadurch Schaden nehmen, so soll der ausstehende Zins und der entstandene Schaden vom Eichstätter Bischof und Hochstift bezahlt werden. Es besteht ein Wiederkaufsrecht, wobei ein Wiederkauf ein halbes Jahr vor dem Eichstätter Kirchweihfest [Oktober 13] anzukündigen ist. Im Wiederkaufsfall soll diese originale Zinsverschreibung und eine Quittung übergeben werden. Aussteller: Johann Christop, Bischof von Eichstätt Empfänger: Adam Gerick, Doktor der Theologie  

Original [Ausfertigung]

2 an Pergamentpressel angehängte runde Siegel in Holzkapseln
Sigillant: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt; Ad-Causas-Siegel des Domkapitels Eichstätt (unser Capituls Metler Insigl ad causas genandt)


Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 26,6-26,9 cm; Breite: 44,1-44,5 cm; Plica: 4,3-4,5 cm
  • notes extra sigillum
    • Litterae censuales pro 5000 fl [Gulden] [?] Domini Adami Gerick
Graphics: 
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Original dating clauseGeben und geschehen zue Eystett uff Synodi oder Eystetter Kirchweyhung den dreyzehenden Monatstag Octobris nach Christi geburtt im Sechzehenhundert drey und zwaintzigsten Jahre

 
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