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Urkunde: Urkunden A-VII-2
Signatur: A-VII-2
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22.07.1346
Propst Otto III. von Maxlrain und die Kanoniker von St. Kastulus in Moosburg bestätigen, dass sie von Heinrich dem Swindach, Richter und Rat zu Landshut, und dem Landshuter Stadtrat 120 Pfund Regensburger erhalten haben, wofür sie täglich zwischen Frühmesse und Prim (neben drei weiteren Messen) eine unentgeltliche Messe in der Begräbniskapelle der Familie Zinshartz, die unter der „Laube“ vor der großen Kirchtüre situiert wird, für die verstorbenen Familienmitglieder (und im Besonderen für die dort begrabenen Pernger den Zinshartz, Albrecht von Staudach, Seyfritz den Zinshartz und Chunratz den Zinshartz sowie ihre Ehefrauen) lesen sollen, wobei der messelesende Kanoniker dafür zwei Regensburger Pfennige erhält, und darüber hinaus die im Nekrolog festgehaltenen Jahrtage der vier Verstorbenen und den siebten und dreißigsten Tag danach sowie einen weiteren Jahrtag für die Anverwandten des Albrechts von Staudach am Vorabend des Tages vor Mariae Tod einschließlich des siebenten und dreißigsten Tags mit Vigilien, Seelmessen und Licht besonders feiern müssen, wobei der Cellerar jährlich 4 Pfund Regensburger Pfennige und die Kanoniker, die regelmäßig anwesend sind, 80 Regensburger Pfennige beziehen sollen, und außerdem wird festgelegt, dass die Kapelle mit allen wesentlichen Dingen (bischöfliche Weihe, ewiges Licht, Altartuch („Alterndweheln“), Messbuch, Messgewand) ausgestattet sein muss und dass im Versäumnisfall das Geld bzw. das davon gekaufte Gut zurückzuerstatten ist. Aussteller: Otto III. von Maxlrain, Propst von St. Kastulus in Moosburg; Chimrat, Dechant des Kapitels in von St. Kastulus Moosburg; St. Kastulus in Moosburg (Kapitel) Empfänger: Swindach, Heinrich der, Rat und Richter zu Landshut; Stadt Landshut (Stadtrat)  

Original [Ausfertigung]

3 Siegel (verloren)
Siegler: u.a. Kanonikatsstift St. Kastulus in Moosburg

Material: Pergament
Maße: Höhe: 27 cm; Breite: 51 cm
Zustand: Wasserschaden; Holzwurmschaden; Brandlöcher; stark verschmutzt
    Bilder: 
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    Original dating clauseSt. Maria Magdalena 1346

     
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