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FondZell, Kollektur
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Date: 1613 August 10
AbstractPhilip Vogell und seine Ehefrau Eva beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 30. Juli 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 4 Quart und 3 Maß Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Weingarten beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Bodenzinses säumig werden, kann die Universität den Weingarten als Unterpfand einziehen oder das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu Zell, den Zehenten Augusti, nach Christi vnsers lieben Herrn gebuhrt, Alß man Zahlte, Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 August 10
AbstractNiclaus Fauth und seine Ehefrau Appolonia beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 26. Juli 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1/2 Morgen Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 2 Gulden verkaufen. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 5 Viertel Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Güter beschreiben lassen und die erstellte Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter eine der Bestimmungen verletzen, kann die Universität den Weingarten als Unterpfand einziehen und das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu Zell den Zehenten Augusti, Im Iahr Christi Alß man Zahltte Ein taussent Sechßhundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 August 12
AbstractHainrich Kay, wohnhaft zu Harxheim, als Stamm, seine Ehefrau Appolonia und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 3. August 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, um 8 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 18 Viertel Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, die Weingärten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Weingärten beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Bodenzinses säumig werden, kann die Universität die Weingärten als Unterpfänder einziehen oder das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu Zehl den Zwolfften Augusti, Nach Christi Vnsers lieben Herrn Vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß man Zahlte Sechzehenhundert vnd dreizehen.

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Date: 1613 August 25
AbstractRektor und Universität Heidelberg beurkunden, dass sie als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 7 Viertel Acker und Weingarten um 2 Gulden an Lorentz Schmidt und seine Mitbegüterten zu Harxheim ausgegeben haben. Die Pächter werden zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 15 Albus und 6 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit der Besitzungen verpflichtet. Sollten sie die Güter verkaufen müssen, so ist dies rechtzeitig dem Stiftskollektor mitzuteilen. Nach Ablauf von 20 Jahren ist der Grundbesitz auf Kosten der Pächter von neuem zu beschreiben. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die Äcker und Weingärten wieder einziehen. Geschehen zu Haidelberg, den Fünffvndzwaintzigsten Augusti, Im Iahr Christi vnsers Lieben Herren geburt, alß man zahlte, Eintaussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 August 28
AbstractGeorg Aulenbach als Stamm zu Einselthum und seine Ehefrau Margreth sowie die Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 25. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten in Harxheimer Gemarkung um 1 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 8 Albus, 2 Pfennig und 1 Heller sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren ist der Weingarten auf Kosten der Pächter von neuem zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den verliehenen Grundbesitz wieder einziehen. Geschehen zu zell den achtt vnd zwantzigsten Augusti, Nach Christi vnsers einigen Erlosers vnd Seeligmachers Gebuhrt, alß man zahltte, Sechzehenhundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 August 28
AbstractDieterich Lauterbach, Bäcker zu Zell, seine Ehefrau Maria und Stoffel Roesz, ebenfalls wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einer Behausung um 1 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Albus und 6 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Haus auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die Behausung wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu zell den Acht vnd zwantzigsten Augusti, Nach Christi vnsers lieben herrn vnd Seeligmachers gebuhrt, alß man zahlte Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 August 28
AbstractLorentz Schmidt, wohnhaft zu Harxheim, und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 25. August 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 7 Viertel Acker und Weingarten um 2 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 15 Albus und 6 Pfennig. Ferner verpflichten sie sich, den Acker und Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Acker und Weingarten beschreiben lassen. Sollten sie mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität den Acker und Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen zu Zell, den Acht vnd Zwantzigsten Augusti, Nach Christi vnsers einigen Erlösers vnd Seeligmachers Gebuhrtt, Alß man zahlte, Ein taussent Sechshundert, vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 August 29
AbstractVeltin Beckher, wohnhaft bei der Brücke zu Harxheim, und seine Ehefrau Elisabetha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 18. August 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell dem genannten Ehepaar die Erbgerechtigkeit an Haus, Scheune und Garten, in Harxheim gelegen, um 1 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 1 Kappen. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein oder eine andere Bestimmung verletzen, kann die Universität die Güter sowie das Eigengut der Eheleute belasten. Geschehen zu Zell den Neun vnd Zwantzigsten Augusti, Nach Christi vnsers Lieben Herrn gebuhrt, Alß man Zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 September 8
AbstractRektor und Universität Heidelberg verleihen als Eigentümer des Stifts Zell Johann Schick, Kollektor genannten Stifts, verschiedene Güter. Als Bodenzins entrichtet er jährlich 12 Quart Treberwein. Ferner verpflichtet er sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren muss er die Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollte er mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen und sein Eigengut belasten. Signatum Heidelberg den Achten Septembris Anno Ein Tausendt Sechs hundert vnnd Dreyzehen.

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Date: 1613 September 8
AbstractHannß Fauth zu Harxheim als Stamm und seine Ehefrau Susanna sowie Iacob Schmidt und seine Ehefrau Elisabeth beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 27. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen und 2 1/2 Viertel Wiese in Harxheimer Gemarkung um 4 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 17 Albus und 2 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen sie den Besitz auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Güter wieder einziehen. Geschehn zu zell den achtten Septembris, Nach Christi vnsers Lieben herrn, vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß mann zahlte Sechzehenhundert vnd dreyzehen.

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Date: 1613 September 12
AbstractHeinrich Kay als Stamm, seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Harxheim, und die Mitpächter Philip Speltz und dessen Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 30. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Viertel Kohlgarten in Harxheimer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 5 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll der Garten auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verpachteten Güter wieder einziehen, sondern auch alle anderen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu zell den zwölfften Septembris, Nach Christi vnsers Lieben herrn gebuhrt, Alß man zahlte Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 September 12
AbstractHeinrich Kay, wohnhaft zu Harxheim, und seine Ehefrau Appolonia beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 28. August 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Viertel Acker und Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 6 Albus und 2 Pfennig. Ferner verpflichten sie sich, den Acker und Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Sollten die Pächter eine der Bestimmungen verletzen, kann die Universität den Acker und Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen Zu Zeln, den Zwölfften Septembris, Nach der Seligmachenden Gebuhrt Christi vnsers Herrn Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 September 12
AbstractVältin Becker und seine Ehefrau Elisabeth, wohnhaft bei der Brücke zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 28. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg die Erbgerechtigkeit an 3 1/2 Viertel Acker in Harxheimer Gemarkung um 2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Albus sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den verpachteten Acker wieder einziehen. Geschehen zu zell den zwölfften Septembris, Nach der Seeligmachenden Gebuhrt Christi vnsers herren Alß mann zahltte Ein Taussent Sechshundert vnd Dreyzehenn.

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Date: 1613 September 15
AbstractPeter Fritz und seine Ehefrau Barbara, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Viertel Weingarten in Niefernheimer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Weingarten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehen zu zell den fünffzehenten Septembris, nach Christi vnsers lieben herrn vnd Seeligmachers gebuhrt alß man zahltte, Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 September 16
AbstractDer Rektor und die vier Fakultätsdekane der Universität Heidelberg beurkunden, dass sie als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten an Michel Wiedtman und seine Ehefrau Elisabeth, wohnhaft zu Zell, um 3 Gulden verkauft haben. Das Ehepaar wird zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes verpflichtet. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Weingarten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geben Heidelberg den Sechzehenden Septembris anno Christi Ein Tausendt Sechshundert vnnd Dreyzehen.

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Date: 1613 September 20
AbstractJohann Schick, Kollektor des Stifts Zell, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1613, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einigen Äckern, Weingärten und Wiesen in Zeller Gemarkung erhalten hat. Er verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll er die Besitzungen auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verpachteten Güter wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Pächters belasten. Geschehen zu zell den zwantzigsten Septembris, Nach Christi vnsers Lieben Herrn gebuhrt alß man zahlte, Ein taußent Sechshundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 September 28
AbstractLorentz Müller und seine Ehefrau Margaretha, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 17. September 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten in Niefernheimer Gemarkung um 5 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll der Weingarten auf Kosten des Ehepaars von neuem beschrieben und der Universität ein entsprechender Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verliehenen Güter wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehen zu Zell, den Acht vnd Zwantzigstenn Septembris, nach der heilsamen geburtt Iesu Christi, alß man Zahlte Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 September 28
AbstractMichael Wiedman und seine Ehefrau Elisabeth, wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. September 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Weingarten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehenn zue Zell den Acht vnd zwantzigsten Septembris, Nach Christi vnsers lieben hernn gebuhrt, alß man zahltte Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 September 29
AbstractJoachim Albrecht Camerarius, Vogt und Kapitän zu Zell, und seine Ehefrau Anna Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 18. September 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker, in Harxheimer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter in jedem geraden Jahr 1 1/2 Quart Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Acker in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Acker beschreiben lassen und die erstellte Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter eine der Bestimmungen verletzen, kann die Universität den Acker als Unterpfand einziehen und das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu Zell, den Neun und Zwantzigsten Septembris, Nach Christi Vnsers Lieben Herrn gebuhrt, Alß man Zahlte, Ein taussent, Sechshundert Vnd Dreizehen.

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Date: 1613 Oktober 2
AbstractConradt Melßheimer, wohnhaft zu Zell, als Stamm und Elias Sultzheimer, Kapitän zu Kreuznach, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 22. September 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Acker, in Harxheimer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 1 Ohm Wein oder 24 Viertel Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, den Acker in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Acker beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität den Acker einziehen sowie das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu Zell den Andern Octobris nach Christi vnsers Lieben Herrn gebuhrt, Alß man Zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 Oktober 2
AbstractMargretha, Witwe des verstorbenen Hans Weber, Kollektor des Stifts Zell, und Barbara, Tochter des verstorbenen Clauß Jugenheimer, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 21. September 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker und 2 1/2 Viertel Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 2 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächterinnen jährlich 1/2 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächterinnen eine der Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen sowie das Eigengut der Pächterinnen belasten. Geschehen zu Zell, den Andern Octobris, Nach Christi vnsers Lieben Herrn vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß man zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 Oktober 10
AbstractGeorg Roeß und seine Ehefrau Elisabetha, wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 25. September 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten um 4 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den Weingarten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu zell den zehenden octobris, Nach Christi vnsers lieben herrn gebuhrt, Alß man zahltte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehehn.

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Date: 1613 Oktober 10
AbstractValentin Beckher, wohnhaft beim Rathaus zu Harxheim, und seine Ehefrau Anna beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 29. September 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 3 1/2 Viertel Weingarten, in Zeller Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 12 Quart Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Weingarten beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Bodenzinses säumig werden, kann die Universität den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen zu Zell den Zehenten Octobris, Im Iahr nach Christi vnsers lieben Herrn gebuhrt, Alß man Zahlte, Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 Oktober 18
AbstractHanns Lauwer als Stamm und Valentin Winter, beide wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. Oktober 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten in Zeller Gemarkung um 10 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Ohm Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll der Weingarten auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Weingarten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu zell den Achttzehenten octobris Nach Christi vnsers lieben herrn geburt, alß man zahlte Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 Oktober 19
AbstractStoffel Roeß als Stamm und seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Zell, sowie Laux Klingel, Gerichtsmann zu Zell, und seine Ehefrau Barbara beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 4. Oktober 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Weingärten um 2 1/2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Ohm Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter die Weingärten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis zukommen lassen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verpachteten Weingärten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der beiden Ehepaare belasten. Geschehen zu zell, den Neünzehenden Octobris, Nach Christi vnsers lieben herrn gebuhrt, alß man zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 November 11
AbstractHenrich Schuchmacher, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Albisheim beurkunden, dass Veltin Korn und seine Ehefrau Wandel, beide Gemeindeleute zu Albisheim, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkaufen. Die Eheleute stellen verschiedene Güter, in Albisheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, welche die Universität bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geschehen vf Martini anno et cetera Sechzehenhundert vnd Dreitzehen.

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Date: 1613 November 11
AbstractDer kurpfälzische Vogt Georg Butzer der Jüngere und der Vierer zu Einselthum beurkunden, dass Catarin, Witwe des Georg Herbst, dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft hat. Sie setzt einige Besitzungen in Einselthumer Gemarkung als Unterpfänder ein. Sie besitzt das Rückkaufsrecht. Geschehenn vff Martini Anno Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 November 11
AbstractVeltin Ackerman, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dreisen beurkunden, dass Hans Ackerman und seine Ehefrau Margretha dem Rektor und der Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Münsterdreisener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, welche die Universität bei Zahlungssäumigkeit einziehen kann. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. Geschehen vff Martini anno et cetera Ein Taussendt Sechshundert vnd Dreytzehen.

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Date: 1613 November 30
AbstractDer Schultheiß Lorentz Heringer und die Gerichtsschöffen zu Stetten beurkunden, dass Hans Fewerbach und seine Ehefrau Walpurga, Gemeindeleute zu Stetten, Georg Butzer dem Jüngeren und Veltin Diefenbach als Vormünder der aus erster Ehe des Heinrich Kai entstammenden Kinder eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 Morgen Acker als Unterpfand ein, besitzen aber das Recht auf Rückkauf. Geschehen vf Endreßen tag, anno etc. Ein tausend Sechs hundert vnd dreitzehen.

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Date: 1613 Dezember 16
AbstractRektor und Universität Heidelberg verleihen als Eigentümer des Stifts Zell Hans Keller und seiner Ehefrau Margaretha 1 1/2 Viertel Wiesen, in Niefernheimer Gemarkung gelegen. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 9 Pfennig. Ferner verpflichten sie sich, die Wiese in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein, verwirken sie ihre Erbgerechtigkeit. Geschehen zu haidelberg, den Sechzehendten Decembris, Nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß man Zahlte, Sechzehenhundert Vnd Dreizehen.

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Date: 1613 Dezember 20
AbstractDer Bürgermeister Conradt Melßheimer und die Gemeinde Zell beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. Dezember 1612, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an der in Zell gelegenen Badstube erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Gulden und 11 1/2 Albus, der vom jeweils amtierenden Bürgermeister zu entrichten ist. Weiterhin ist die Badstube in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität das Pachtverhältnis auflösen und die Badstube wieder einziehen. Geschehen zu Zelln ane der Pfrimen den zwantzigisten Decembris, Nach Christi vnsers Lieben Herrn vnd Seeligmachers geburtt Alß man zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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