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FondLambrecht, Schaffnei
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Date: 1554 April 25
AbstractDer Schultheiß Wendel Koeler und die Gerichtsschöffen zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Enngelerhartt Wirth und seine Ehefrau Elisabett, wohnhaft zu Haardt, den Jungfrauen, dem Schaffner oder dem Befehlshaber zu Lambrecht eine jährliche Gülte von 2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen Haus und Hof mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein, welche bei Nichtzahlung von Schaffner oder Befehlshaber zu Lambrecht und unter Beihilfe und Schutz des Schultheißen zu Haardt belastet werden können. Das Ehepaar behält sich das Recht vor, die Gülte mit 40 Gulden auszulösen. Mit Zustimmung des Junkers Christoph Hundt [zu Lauterbach], Vitztum zu Neustadt, und dem Landschreiber zu Neustadt an der Weinstraße Weiprecht Ziegler wurde beschlossen, dass der alte Hauptbrief dieser Gülte, der verloren gegangen ist, bei Wiederauffinden nichtig ist und durch den neuen ersetzt wird. Datum Mittwoch post Geori Anno etc. xv c funffzig vnnd vier.

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Date: 1557 Februar 18
AbstractDer Schultheiß Iorg Mechtersheimer und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Ludwig Ottenstätter und seine Ehefrau Chatherina, Gemeindeleute zu Lachen, dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Flecken Bauland und 1 1/2 Viertel Wiese als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist am durstag noch sant veltins tag Ime Iar noch christi geburt gezalt tausent funff hundert funfftzig vnd siebenn.

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Date: 1557 April 13
AbstractDer Schultheiß Veltin Thebolt und die Gerichtsschöffen zu Hambach an der Weinstraße beurkunden, dass der alte Ierg Ziegeler, Wirt des Hauses zum Löwen in Neustadt an der Weinstraße, und seine Ehefrau Otilia dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter in Hambacher Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 100 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff vnnd geschehen Dienstags nach dem heyllgen Palm tag, als man zallt nach Cristi vnnsers lieben hern vnnd Seligmachers geburtt fünffzehen hundertt funffzig vnnd Sieben Iar.

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Date: 1558 April 19
AbstractMarten Funckenberger, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Grevenhausen beurkunden, dass Conradt Zimerman und seine Ehefrau Barbera, beide wohnhaft zu Grevenhausen, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit setzen die Eheleute verschiedene Güter in Grevenhausener Gemarkung gelegen, darunter auch Haus und Hof, als Unterpfänder ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, fallen die Unterpfänder an den Käufer. Ferner wird den Verkäufern das Rückkaufsrecht gewährt. Geben und geschenn dinstagß nach quasimodo als man zalt nach Cristi vnnser liben heren vnd selligmacherß geburth funffzehen hunderet funffzigkh vnd aht Iar.

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Date: 1558 Mai 4
AbstractDer Schultheiß Wendel Koeler und die Gerichtsschöffen zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Peter Bauer der Junge und seine Ehefrau Otilia dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein, welche bei Zahlungsverzug eingezogen und durch Schultheiß und Schöffen an die Gläubiger übertragen werden können. Das Ehepaar behält sich das Rückkaufsrecht vor. Mitwoch nach philippi vnnd Jacobi In dem Iar als man zalt nach der geburt Christi vnsers heilands vnnd Seligmachers dausendt funffhundert funffzig vnnd acht.

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Date: 1559 Juni 29
AbstractMartten Funckenberger, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Grevenhausen beurkunden, dass Hans Ernst, Mitschöffe des Gerichts, und seine Ehefrau Margreta, beide wohnhaft zu Grevenhausen, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit setzen die Eheleute verschiedene Güter in Grevenhausener Gemarkung gelegen, darunter auch Haus und Hof, als Unterpfänder ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, fallen die Unterpfänder an den Käufer. Ferner wird den Verkäufern das Rückkaufsrecht gewährt. Geben und geschenen dunerstag nach Iohannis Euwenglisten tag alß man zalt nach Christi vnnsers liben hern vnd selig macherß geburt funffzehen hundert funffzig vnd Neyn Iar et cetera.

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Date: 1560 Februar 21
AbstractDer Verweser des Schultheißenamts Hanns Wirtt und die Gerichtsschöffen zu Deidesheim beurkunden, dass Hans Hoffman und seine Ehefrau Cristina, wohnhaft zu Forst, dem Schaffner des Klosters Lambrecht, Peter Orth, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 Morgen Acker als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff Mitwoch nach Valentini Als man zalt nach Christi vnserss herrn vnnd Seligmacherss Gepurt Thausent funffhundert vnnd Sechszig Iare.

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Date: 1560 Dezember 11
AbstractNiclaus Rost, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Gimmeldingen beurkunden, dass Veltin Hamman und seine Ehefrau Anna, beide wohnhaft zu Gimmeldingen, Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht jährlich 1 Ohm Treberwein entrichten. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Entrichtung der Gülte säumig werden, können Rektor und Universität die Unterpfänder einziehen. Die Eheleute behalten sich vor, die Gülte mit 15 Gulden zurückkaufen zu können. Geschehen vff Mitwoch nach Nicolai Als man zalt thausendt funffhundert vnnd Sechzigk.

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Date: 1561 Juni 19
AbstractAdam Baltz, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Mußbach an der Weinstraße beurkunden, dass Gangel Weick und seine Ehefrau Appollonia, beide wohnhaft zu Mußbach, Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht eine jährlich zu zahlende Gülte von 1/2 Gulden entrichten. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Entrichtung der Gülte säumig werden, können die Unterpfänder eingezogen werden. Die Eheleute behalten sich vor, die Gülte mit 10 Gulden zurückkaufen zu können. Geschehen Durstags nach viti Als man zalt nach der geburth Christi vnsers Erlösers thaussendt funffhundert Sechzigk vnd Eins.

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Date: 1562 November 17
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat zu Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass Matthes Eicher und seine Ehefrau Barbara, Bürger zu Neustadt, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Rechtsnachfolger des Klosters zu Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Das Ehepaar setzt neben einigen weiteren Gütern auch Haus und Hof mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der gebenn ist dinstags noch Otmari alss man zalt noch Christi vnsers hernn vnnd seligmachers geburt der minder zall Dausent Funffhundert Sechszig vnnd zwey Iohre.

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Date: 1563 November 11
Abstract1: Hanß Bauer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Nyeckleß Forst und seine Ehefrau Margredt, beide wohnhaft zu Dannstadt, den Kirchengeschworenen zu Dannstadt eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Dannstadter Germarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten die Eheleute mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Kirchengeschworenen die Unterpfänder einziehen. Ferner gewähren die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vnd geschehen vff marttyni deß helligen byschoffs tag ym Iar alß man Zalt nach der geburdt Chryesty dausent fünff hundertt sechig vnd drey yar. 2: Hans Macheimer, wohnhaft zu Dannstadt, verkauft den Kirchengeschworenen zu Dannstadt eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3/4 Gulden um 15 Gulden. Als Sicherheit stellt er Haus und Hof, in Dannstadter Germarkung gelegen, als Unterpfand. Sollte er mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Kirchengeschworenen die Unterpfänder einziehen. Ferner gewähren die Käufer dem Verkäufer das Rückkaufsrecht. Geschehen Sondags den 1ten Februarii Anno 73.

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Date: 1565 Januar 22
AbstractNr. 1: Hans Bauwer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Hans Khun und seine Ehefrau Apelonia, beide wohnhaft zu Dannstadt, dem Debolt Renner und seiner Ehefrau, beide wohnhaft zu Mutterstadt, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Als Sicherheit stellen die Verkäufer einen Garten als Unterpfand. Sollten die Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Gebenn vnnd beschehenn vff montack nach annthonnii anno et cetera sechczick vnnd funff Iar. Nr. 2: Oben genannte Verschreibung hat Hans Khun von Debolt Renner mit 10 Gulden zurückgekauft und verkauft die Gülte wiederum zu denselben Konditionen an den Pfarrer und die Kirchengeschworenen zu Dannstadt. Den 27ten Ianuarii Anno et cetera 72.

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Date: 1565 Mai 1
AbstractDer Schultheiß Hans Bawer und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Martin Dremmel und seine Ehefrau Agatha dem Brudermeister der Bruderschaft zu Dannstadt eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof als Unterpfand sowie ihre Verwandten Hans Busch und seine Ehefrau Sibilla als Bürgen ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnnd geschehen Im Ihar als man zalt noch Christi vnsers lieben hern vnnd seligmachers geburt funffzehenhundert sechzig vnnd funff Ihar vf dinstag philippi vnnd Iacobi den ersten Monats Maii etc.

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Date: 1565 August 22
AbstractDer Schultheiß Wendel Koeler und die Gerichtsschöffen zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Michel Beck und seine Ehefrau Otilia dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen zweimal 1/2 Morgen Weingarten als Unterpfänder ein, die bei Zahlungsverzug eingezogen werden können. Mit einer einmaligen Zahlung von 30 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geschehen mitwochs nach Bermhardi Anno domini 1565.

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Date: 1565 November 15
AbstractHanns Eckstayn und seine Ehefrau Elisabeth, Bürger zu Dannstadt, beurkunden, dass sie dem Pfarrer und den Kirchengeschworenen zu Dannstadt eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter in Dannstadter Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnnd beschehen durnderstags nach Marthini als man zalt nach der Gepurth Christi vnnsers Erlösers funffzehenhundert Sechzig vnnd funff Iar.

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Date: 1566 Mai 17
AbstractDer Schultheiß Wendel Köeler und die Schöffen des Gerichts zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Hanß Bechel und seine Ehefrau Margretha, Gemeindeleute zu Haardt, der Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Haus, ihren Hof und alle Zugehörungen sowie 2 Viertel Weingarten als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben wardt Freytags noch Cantate den 17. Maii alß man zalt noch Christi vnsers hern vnnd Selickmachers gepurt Dausent, Funff hundert, Sechzig vnnd Sechs Iare.

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Date: 1566 Mai 29
AbstractDer Schultheiß Wendel Koeler und die Gerichtsschöffen zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Ierg von Westenn und seine Ehefrau Barbara dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/2 Morgen Weingarten und einen weiteren 1/2 Morgen als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geschehen mitwoch nach dem Sontag Exaudi als man zalt nach Christi vnsers Erlösers geburth thaussenndt funffhundert sechzig vnnd sechs.

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Date: 1568 Januar 20
AbstractDie Universität Heidelberg bevollmächtigt ihren Syndikus Laurentius Herder das zum Kloster Lambrecht gehörige Hofgut zu Venningen zu inspizieren, einen Bericht darüber anzufertigen und den Käufern des Hofguts auszuhändigen. Geschehen vnnd geben den Zwantzigsten Ianuarii, Anno etc. 1568.

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Date: 1568 Januar 28
AbstractDie mit Namen aufgeführten 40 Personen beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit am Hofgut zu Venningen um 2800 Gulden erworben haben. 1000 Gulden haben sie davon sofort bezahlt. In den folgenden zwei Jahren versprechen sie jeweils 900 Gulden zu entrichten. Sie verpflichten sich darüber hinaus zu einer jährlichen Abgabe von 50 Malter Korn, 25 Malter Dinkel und 4 Malter Hafer, die durch die von der Gemeinde ausgewählten Veltin Velten, Thomas Best und Bastian Schöffer zu liefern sind. Sollten Hagel oder Krieg die Ernte ruinieren, so kann mit der Universität eine Alternative besprochen werden. Manche der Grundbesitzungen sind noch anderen Herren gegenüber zinspflichtig. Diese Abgaben sind ebenfalls von den Pächtern zu leisten. Die Besitzungen sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Sollte einer der Pächter sterben, so kann sein Pachtgut von einem der anderen oder von seinem Erbe übernommen werden. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter von den Pächtern von neuem zu beschreiben. Die Notarkosten teilen sich die Pächter und die Universität zu gleichen Teilen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität das verpachtete Hofgut wieder einziehen. Geben den acht vnd zwantzigsten dag Ianuarii als man zeltt noch Christi vnsers hern vnd selichmachers gepurt Funfftzehen hundert, Sechtzig vnnd acht Iar.

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Date: 1568 Januar 29
AbstractSchultheiß, Dorfmeister und Gericht zu Venningen beschreiben, auf Bitten von Rektor und Universität Heidelberg, das Hofgut des Klosters Lambrecht in Venningen. Geschehen zu Veningen den 29. Tag Ianuarii, Als man zeltt noch Christi vnsers lieben hern vnd seligmachers gepurt Tausent, Funffhundert, sechtzig vnnd Acht Iar.

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Date: 1568 April
AbstractHeinrich Engelman, speyerischer Ausfaut zu Kirrweiler, und seine Ehefrau Margaretha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 23. April 1568, dass sie von der Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an 2 1/2 Morgen Acker in Venninger Gemarkung um 20 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn sowie zur Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der verpachtete Besitz fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug belastet werden. Geschehen Im Aprillen des funffzehenhundersten vnnd Acht vnnd Sechzigstenn Iars.

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Date: 1569 April 21
AbstractGeorg Mechtersheimer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lachen beurkunden, dass Barbara, Witwe des Michel Wolff, verstorbener Forstknecht zu Lachen, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft. Die Summe erhielt die Verkäuferin von David Engel, kurfürstlichem Keller zu Neustadt an der Weinstraße und Schaffner des Klosters Lambrecht. Als Sicherheit stellt sie verschiedene Güter, in Lachener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollte sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einfordern, die ihm darauf vom Schultheißen zu Lachen übertragen werden. Ferner gewähren die Käufer der Verkäuferin das Rückkaufsrecht. So geben donnerstags nach Quasimodo geniti Nach vnsers heren Ihesu Christi gepurt, funffzehenn hundert Sechßzigk vnnd Neun.

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Date: 1570 April 23
AbstractConrad Happell, Müller zu Lambrecht, und seine Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an der Mühle zu Lambrecht samt 1 Gärtlein und 1/2 Morgen Acker, in Lambrechter Gemarkung gelegen, um 160 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 9 Malter Korn für die Mühle und das Gärtlein sowie 10 Albus 4 Pfennig für den Acker und zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die genannten Güter fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen vff Georgii Als man Zelt Tausent, funffhundert vnnd siebentzig Iar.

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Date: 1570 April 23
AbstractDominicus Schmidtt und seine Ehefrau Rade, wohnhaft zu Lambrecht, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an einem Bauplatz und der dazugehörigen Wiese erworben haben. Sie haben auf diesem Bauplatz auf eigene Kosten eine Schleifmühle errichtet. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Gulden sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Schleifmühle und der dazugehörige Garten fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen vff Georgii des funfftzehenhunderstenn vnnd Sibentzigstenn Iares.

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Date: 1571 April 2
AbstractHans Bauer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Hans Siegell und seine Ehefrau Carolinn den Kirchengeschworenen der Kapelle zu Schauernheim eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Dannstadter Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner haben die Kirchengeschworenen den Eheleuten das Rückkaufsrecht zugestanden. Geben vnnd geschehen Mondag nach Iudica den andern Monats Aprilis, als man zalt nach Christi vnsers lieben herrn vnnd seligmachers gepurt funffzehen hundert Siebentzig vnnd ein Iare et cetera.

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Edit charter (old editor)
Date: 1571 Mai 1
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass Hanß Klauß, wohnhaft zu Winzingen, und seine nicht mit Namen genannte Ehefrau Rektor und Universität Heidelberg als Rechtsnachfolger des Klosters Lambrecht eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Ohm Treberwein um 15 Gulden verkaufen. Als Sicherheit setzen die Eheleute verschiedene Weingärten als Unterpfänder ein. Sollten die Verkäufer mit der Entrichtung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. Der geben ist dinstags noch Misericordias Domini, Als man Zalt noch Christi vnsers herrn, vnnd erlößers, geburth, Taussent Funffhundert Siebentzigk, vnnd ein Iare.

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Edit charter (old editor)
Date: 1571 Dezember 4
AbstractIörgenn Hanss und seine Ehefrau Anna, Wentz Bilger und seine Ehefrau Anna, Lorentz Lentz und seine Ehefrau Anna, alle wohnhaft zu Knöringen, Michel Augustin und Nesa, Witwe des Diebolt Schlupffer, beide wohnhaft zu Essingen, und Kuntz Hans Paul, wohnhaft zu Kleinfischlingen, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 3. November 1571, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an einigen Äckern in Knöringer Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 1/2 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Güter wieder einziehen. Geschehenn denn virtenn Decembris, Noch der seligmachenden gepurt vnsers hernn vnd erlösers Christi Tausent funffhundert Siebentzig vnnd ein Iar et cetera.

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Edit charter (old editor)
Date: 1573 Februar 23
AbstractDie Universität Heidelberg bevollmächtigt ihren Syndikus Laurentius Herder die Güter und Besitzungen des Klosters Lambrecht zu inspizieren und für deren ordnungsgemäße Instandhaltung zu sorgen. Heidelberg den Drei vnd Zwantzigsten Februarii Deß Drei vnd Siebentzigsten Iar.

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Edit charter (old editor)
Date: 1573 April 3
AbstractDer Schultheiß Georg Haumann und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Anthonius Ginther und seine Ehefrau Eliesabeth, Gemeindeleute zu Lachen, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 Morgen Acker als Unterpfand ein. Das Ehepaar behält sich das Rückkaufsrecht vor. Gebenn vnd bescheen donnerstags denn 2ten Aprilis Nach Christi vnsers hernn gepurt funffzehenn hundertt vnd in dem drei vnnd Siebentzigstenn Iar.

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Edit charter (old editor)
Date: 1574 Januar 31
AbstractDavid Engel, Keller zu Neustadt an der Weinstraße, und seine Ehefrau Anna beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. Januar 1574, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an insgesamt 7 Morgen Weingarten um einen jährlichen Zins von 1/2 Fuder Wein erworben haben. Diese Besitzungen sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Die Universität behält sich jedoch die Keltergerechtigkeit bei, sodass die Pächter den Fuhrleuten, Kelterknechten und Zinssammlern Zugang gewähren und sie auf Kosten der Schaffnei mit Fuhrwerken ausstatten sollen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Weingärten wieder einziehen. Geschehen den letzten Ianuarii Anno Tausendt Funffhundert Siebentzig vnd vier Iar.

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