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Charter: Urkunden 29
Signature: 29
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1406 September 30
Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Wilhelm von Lüder, seine Frau Kunigunde und allen ihren Erben eine Gülte von 10 Gulden, die jährlich auf Michaelis [29.9.] fällig wird, für 100 Gulden, die gänzlich bezahlt worden sind, wiederkäuflich verkauft haben. Der Wiederkauf kann jederzeit erfolgen und muss den Käufern spätestens einen Monat vor Michaelis angekündigt werden. Auf den kommenden Michaelistag sollen die Käufer dann das Hauptgeld von 100 Gulden plus die fällige Gülte erhalten. Ebenso können die Käufer das gezahlte Hauptgeld von der Stadt wiederfordern. Auch sie müssen dies dann spätestens einen Monat vor Michaelis ankündigen. Als Bürgen werden die Räte der Stadt eingesetzt. Im Falle einer säumigen Zahlung sollen die Räte in einer öffentlichen Herberge in Fulda auf Kosten der Stadt mit einem Knecht und einem Pferd Einlager halten, solange, bis die Schulden beglichen worden sind. Im Falle, dass die Käufer bei einer säumigen Zahlung die Bürgen nicht mahnen können, bzw. diese nicht auf Mahnungen reagieren, sollen die Käufer das Geld direkt von der Stadt einfordern.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's websitealt

  • Deutsch, Siegel ab und verloren
    Sigillant: Die Aussteller mit dem Stadtsiegel sowie für die Bürgen Rörich von Eisenbach und Neidhard von Buchenau

    Material: Pergament
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      Original dating clauseDatum anno domini millesimo quadringentesimo sexto feria quinta post diem beati michaelis archangeli

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Die Urkunde wurde mit einem Einschnitt ungültig gemacht.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Die Urkunde wurde mit einem Einschnitt ungültig gemacht.
       
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