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Charter: Abt. 1 A II II - 059
Signature: II - 059
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Johannes Bischof von Worms (Wormatiensis) bestätigt die Stiftung eines Benefiziums ('beneficium sacerdotalem perpetuum') dazu Hentysel Pleban und die Geschworenen der Pfarrkirche St. Nazarius in Wald-Ülversheim (Ulverszheim) in seiner Diözese, mit Renten und Gefällen, Gütern und Vermögensteilen dieser Kirche unter Mithilfe anderer Gläubigen am Altar St. Michael (Michahelis archangeli) in dieser Pfarrkirche zu Ehre und Lob Gottes, der hl. Jungfrau Maria, aller Heiligen und des hl. Michael, sowie zum Seelenheil des Plebans, der Geschworenen, aller Gläubigen, die Beisteuer geleist haben, sowie aller Eltern derselben und aller Gläubigen, mit Genehmigung von Dekan und Kapitel der Kirche St. Gangolf in Mainz (Maguntinensis), der Patrone und Kollatoren dieser Kriche vollzogen, wie dies im einzelnen in der Urkunde enthalten ist, an die dieses Transfix befestigt ist. Der Ausst. erfüllt damit einen Wunsch von Pleban und Geschworenen, bestimmt jedoch abändernd, dass diese den Priester dieses Altars nicht zur Zahlung von drei Schillingen zwingen dürfen, wenn er aus Krankheit oder aus rechtmäßigem Grund in der Woche drei Messen nicht liest, sowie dass das Beneficium nur einem Angehörigen des Wormser Bistums (dyocesano Worm.) verliehen werden darf. Der Ausst. überträgt das Benefizium dem ihm von Pleban und Geschworenen praesentierten Priester Conrad gen. Etgin.  
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