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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1358 Dezember 1
Signature: U / 1358 Dezember 1
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01.12.1358
Vor dem weltl. Richter Jakob verleiht Hermann Heppe, Vikar und Zinsmeister von St. Johannes, als Vertreter seines Stiftes durch seinen Mompar "Jekeln", Sohn "Wilderiches zum Speden", Peter "Rutendut" die Hofstatt in der Langgasse ("Langengazzen"), zwischen "Clas dem Schuchman" und dem genannten Beständer, auf Lebzeit des Beständers, seiner Hausfrau Else und ihres Kindes "Mathis", gegen 30 Schillinge Heller Zins, fällig je zur Hälfte an Walburgis und Martini. - Die Eheleute verlegen zu Unterpfand ihr daneben gelegenes Haus auf sechs Jahre, bis sie die Hofstatt bebaut haben. Stirbt eines der drei, ist das Stift davon zu verständigen und sollen die Überlebenden von Stift das Erbe auf ihr Lebtag empfangen. Nach aller Tode fällt das Erbe mit der gesamten Besserung an das Stift zurück; die Erben der Beständer sollen dann alle Fenster und Lichter, die auf den genannten Flecken von ihrem Hause aus gehen, vermachen und verstopfen. Zeugen: "Clas zum Speden", Henne zum" Apte", Albrecht "Schriber", "Cuntze von Hargesheim". "Actum 1358 sabbato ante Barbare."  
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Ausfertigung. Perg. Siegelumschrift beschädigt. - Nach Rückvermerk (gleichzeitig und 16. Jh.) handelt es sich um ein Haus gegenüber dem Eichhorn ("Eychorn").
 
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