Charter: Klarissenkloster B 509 U 407
Signature: B 509 U 407
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St. Gallus
Anna die Rötin, Go(e)rigen Strölis Witwe, Bürger zu Ulm vermacht dem Kloster das von ihr bewohnte Haus zu Söflingen mit Hofreite und Zubehör mit der Bestimmung, dass nach ihrem Tode ihre zwei Töchter Elspett und Kathrin, Konventfrauen zu Söflingen, von dem Haus den Nutzen haben sollen. Davon sollen sie jährlich ihres Vaters und ihre Jahrzeit begehen an ihrem, der Mutter, Todestag mit Seelmesse und Vigilien. Nach deren Tod soll das Kloster die Jahrzeit ihres Mannes auf St. Niklaustag, ihre Jahrzeit aber auf den Todestag begehen. Das Haus darf verkauft werden, wenn der Erlös wieder für die Jahrtage angelegt wird. Bei Unterlassung des Jahrtages soll das Haus und sein Erlös bzw. Ersatz an das Spital in Ulm mit der Verpflichtung, die Jahrtage zu halten, fallen. Graphics: 

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Klarissenkloster B 509 U 407, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StALB/StAL_B509/B_509_U_407/charter>, accessed 2025-05-07+02:00
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