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Charter: Kloster Weißenohe Urkunden 42
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1373 VI 23
Spruch der drei Schiedmänner A1 - A3 in den Irrungen zwischen S4 einerseits und S5 und den anderen Brüdern Hans und Burkhard andererseits: 1) S4 soll mit aller Habe seiner Brüder und deren Leuten nichts zu schaffen haben. 2) Dafür sollen ihm S5 und seine anderen Brüder jährlich 10 Pfund Haller jeweils an der Goldfasten geben, wovon er für sich selbst sorgen soll, wie es einem ehrbaren Pfaffen wohl ansteht. 3) Wenn S4 das nicht tun, sondern anders leben sollte, als es ihm und S5 und seinen anderen Brüdern wohl ansteht, soll man mit der Bezahlung des Zinses so lange innehalten, bis man sieht und hört, dass er wieder so lebt, wie es einem ehrbaren Pfaffen wohl ansteht und somit auch seine Brüder mit ihm Ehre haben. 4) Wenn S5 und seine Brüder Konrad bei sich in ihrem Haus freundlich halten und ihm den Tisch mit Essen und Trinken besorgen sollten, sollen sie ihm an Goldfasten 5 Pfund Haller geben. 5) Wenn S5 mit seinen Brüdern eine Teilung machen sollte, soll man im Voraus Herrn Konrad bezüglich seines Geldbezugs sichern. 6) Hans und Burkhard von Mayental, die Brüder von S4 und S5, die zur Zeit kein eigenes Siegel haben, verbinden sich unter den Siegeln von S4 und S5.  

Or., Perg., deutsch.

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    • StA Amberg, Kloster Weißenohe 368, fol. 8.
     
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