Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 823
Signature: 823
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1588 Februar 28, Kruft
Instrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und Bürgers von Mayen, Matthäus Schönfeld von Aulendorf ("Alendorff"), über die Verhandlung des Laacher Kellerars Jakob von Alken namens seiner Abtei mit der hierzu versammelten Gemeinde des Dorfes Kruft wegen ihrer Verteidigungspflicht der Abtei. Hierbei führt Jakob aus, dass am 6. Januar [1588] feindliche Soldaten unter der Führung des Martin Schenk [von Nidecken] in die Abtei eingefallen seien, die die Klosterpforten gesprengt und das Kloster geplündert hätten. In Abwesenheit seines Abtes habe er damals, wie schon bei früheren Anlässen, zum Schutz der Abtei von den Krufter Untertanen die Stellung mehrerer Heckenschützen gefordert. Durch einige Einwohner aufgehetzt, sei diese Hilfe jedoch unterblieben, weshalb er die Einwohner namens seines Abtes an ihre Eide und Pflichten erinnern wolle. Nach Beratung der Gemeinde erklärte hierauf der Krufter Heimbürge Johann Nieten, dass sie als Untertanen zu diesem Schutz verpflichtet seien, wie die anderen umliegenden Dörfer gegenüber ihren Herren, und dass sie auf die Aufforderung der Abtei so viele Schützen zur Verteidigung des Klosters schicken wollten, als erforderlich ist. Obwohl die Abtei hierzu nicht verpflichtet ist, wird sie dann diese Schützen, solange sie sich wohl verhalten, wie ihr eigenes Gesinde beköstigen. Diese Vereinbarung beschwört auf Aufforderung des Kellerars hierauf die Gemeinde.
Zeugen: Die Bürger von Niedermendig, der Wundarzt Meister Jakob Dörffer und Simon Schumacher.
"Geschehen ... 1587 st. Tr. ... auff den Sonntagh Quinquagesima genant, der da war der 28. Tag Monats Februarii". Notarius Description:
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Textverluste durch MäusefraßMentions:
- Resmini, Laach S. 113 und 177
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 823, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-LHAKO/128/823/charter>, accessed 2025-05-04+02:00
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