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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 783
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Signature: 783
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1478 Mai 8
Abt Johann von Deidesheim, der Prior und der Konvent von Laach bekunden: Nachdem das Haus und die Hofstätte des Klosters zu Obermendig bei der Kirche an Johann Kech ("Kechge") und seine Frau Else, wohnhaft zu Obermendig, durch das Kloster erblich verpachtet war, die es später, soweit sie daran Rechte hatten, dem Dietrich Keyfenheymer, seiner Frau Else und deren Erben gegen Übernahme des jährlichen Zinses von zehn Mark Kölner Währung an die Abtei übertragen hatten, haben nun Dietrich und Else von diesem Zins sechs Mark abgelöst. Künftig brauchen sie jährlich am 11. November (Martin) nur noch 23 Weißpfennige geben, die sie durch die einmalige Zahlung von 23 Gulden, jeder Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, ebenfalls ablösen können. Auch dann soll jedoch ein Grundzins von einem Weißpfennig bestehen bleiben sowie die Pflicht, den Abt, den Prior, einen Konventual oder einen Klosterbruder bei ihrem durch Geschäfte bedingtem Aufenthalt zu Obermendig an einem weißgedeckten Tisch mit Brot und einer Kerze zu beherbergen, wie auch die Klosterknechte, die zu Obermendig die Klosterweine teilen. Bei der Veräußerung dieses Hauses muss der Abtei auch ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abts und des Konvents. "Gegeben ... 1478 uff Fridach naich deme Sondage Exaudi".  

Ausfertigung, Pergament

an Pergamentpressel in Pergamenthüllen zwei Siegel: Siegel 1 (wie Tafel 3, Abbildung 2), Rest; Siegel 2 (ad causas Siegel) beschädigt
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