Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 459
Signature: 459
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1553 April 29
Der erwählte Laacher Abt Johann Augustin von Koblenz bekundet, dass der Kölner Erzbischof Adolf Urkunden vorweisen könne, die besagten, dass der Kölner Erzbischof die Laacher Äbte sogleich nach ihrer Wahl und noch vor der Bestätigung durch den Trierer Erzbischof investieren soll. Deshalb hätte auch er vor seiner Bestätigung diese Investitur beim Kölner Erzbischof einholen müssen. Daher soll das Geschehene nicht zur Beeinträchtigung der Rechte des Kölner Erzbischofs und seines Erzstifts führen.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gebenn uff Sambstagh den 29. Aprilis ... 1553". an Pergamentpressel Bruchstück des Siegels (erkennbar der Schild mit Inhalt, wie Resmini, Laach S. 383)
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Wegen der rückwärtigen Quadrangelnr. 205 war die Urkunde später wohl Beilage zu einer Prozessakte und könnte auf diesem Weg in das Laacher Archiv gelangt seinLandeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 459, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-LHAKO/128/459/charter>, accessed 2025-06-19+02:00
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