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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 377
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Signature: 377
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1478 März 29
Peter Weckesser von Niedermendig und Dietrich Keymer von Obermendig pachten erblich von Abt Johann von Laach einen zur Hälfte der Abtei gehörenden Steinbruch auf dem Laacher Graben, den sie nach Steinbruchrecht ("als Leyhen Recht ist") ausbeuten und solange der Abtei den neunten Pfennig geben sollen. Sie verpflichten sich, neben diesem Steinbruch einen neuen auf ihre Kosten anzulegen, der gleichfalls zur Hälfte der Abtei gehören soll und von dem sie Laach ebenfalls den neunten Pfennig geben. Die andere Hälfte des Steinbruchs gehört Peter Weckesser und Nikolaus Jogels, die der Abtei hiervon den zehnten Pfennig geben, wie in einem Vertrag zwischen diesen beiden und Jogels Schwester Grete festgelegt wurde. Aufschüttungen ("Anwerffung") sollen sie nur mit Zustimmung der Abtei machen, auch das meiste im Steinbruchbetrieb gebrauchte Holz stellen, mit Ausnahmen einiger spezieller Hölzer ("Repelen, Gaddern und Pust"), die das Kloster beschafft. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller, die kein Siegel haben, die Schöffen von Niedermendig, Dietrich Leyenmecher und Christian Weckesser. "Datum .. 1478 uff Quasimodo geniti".  

Ausfertigung, Pergament

beide Siegel abgegangen
  • notes extra sigillum
    • auf der Plica ohne Zusätze zehn weitere Eigennamen vermerkt
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