Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1257
Signature: 1257
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1713 Februar 22, Koblenz
Vergleich der kurtrierischen Hofräte und Hofgerichtsassessoren Johann Georg Umbscheiden, Johann Heinrich Jacobi von Ehrencron und Anton Knopaeus zwischen der Abtei Laach und der Gemeinde Nickenich über den Weidgang und den Viehtrieb am Laacher See, nachdem sich bei der Interpretation des hier inserierten Vertrags vom 18. Juli 1558 mehrere Missverständnisse ergeben haben, die auch eine 1708 vorgenommene Untersuchung nicht hatte beheben können. In dem Vergleich wird das Viehtriebsrecht der Gemeinde Nickenich zwischen dem Wiltzenstein und der weißen Lay bestätigt, doch steht es sowohl der Abtei wie der Gemeinde frei, am Ufer selbst ihre Schafe zu waschen. Auch wird die beiden Teilen gemeinsame Weide neu festgelegt und bestimmt, dass die Abtei das noch feststellbare alte Seeufer mit Weiden bepflanzen soll, damit dieser Streitpunkt künftig vermieden wird. Der Anspruch der Gemeinde Nickenich auf einen eigenen Wald in diesem Gebiet wird dagegen abgelehnt.
Ankündigung der Besiegelung durch das Trierer Hofgericht und der Unterschriften beider Parteien
"Geschehen Laach den 16. Mai 1712". aufgedrücktes Papiersiegel des Hofgerichts
Notarius Description:
- notes extra sigillum:
- mit den Nachträgen, dass die Landeshoheit über die strittige Örtlichkeit dem Trierer Erzbischof, nicht aber der Abtei Laach zustehe und dass ein vermisster Grenzstein zwischenzeitlich gefunden wurde
Comment
Eine von zwei Ausfertigungen, die andere in Best. 128 Nr. 1257; dort auch ein am 13. Mai 1708 entworfener, nur von den Vertretern der Gemeinde Nickenich unterschriebener Vertrag, der offensichtlich nicht in Kraft getreten ist; zur Vorgeschichte ferner Nr. 1289Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1257, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-LHAKO/128/1257/charter>, accessed 2025-05-03+02:00
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