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Charter: Urkunden St. Michael (1001-1801) B I 2/1
Signature: B I 2/1
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1706-10-18
Abt Benedikt des Michaelisklosters in Hildesheim belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Abt Jakob Erich Hans Gronstedt in Nettlingen erneut mit einem halben zehntfreien Hof beim Thietor ebenda und einem Morgen Wald im Nohren, und verspricht ihm eine Garantie.  

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Bistumsarchiv Hildesheim

Material: Pergament
Dimensions: 21,2 x 27,0
  • notes extra sigillum
    • [Auf dem Umbug:] Benedictus Abbas manu propria.
Graphics: 
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Wir Benedictus erweldt- und bestätigter Abbt des Stiffts und Closters Sankt Michaelis Archangeli alhier, der sieben Stiffter Praesident, uhrkunden hiemit und bekennen für unß und unsere Nachkommen, daß wir nach tödlichen Hintrit unsers in Gott ruhenden Antecessoris Jacob Abbten Heinrichen Erich Hanß Gronstedt zu Mittbehueff seiner männlichen leibs-lehnsfähigen Erben [vier gestrichene unleserliche Worte] zu Nettlingen belehnet haben und krafft dieses gegenwertig belehnen mit einen halben zehentfreyen Hoffe zu Nettlingen bey dem Thiedohr und einen Morgen Holtzes im Nohren daselbst mit aller Schlacht und Zubehörung, Recht und Gerechtigkeit, inmaßen seine Vorfahren solche Stücke von unserer Abbtey zu Lehen getragen und eingehabt haben, also und dergestalt, daß jetzgedachter Gronstedte und deßen Mitbeschriebene unß, unserm Stiffte und Persohnen getreu und hold seyn, unsern Schaden und Nachtheil, soviel an ihnen ist, verhüten, wenden und warnen, Bestes und Frommen aber möglichsten Fleißes suchen und befordern, da es auch nöhtig, unß begleiten, und sonst in alle Wege vertädigen, solches Lehn bey Verlust deßelben nicht verkauffen, vergeben, vertauschen, versetzen, verpfänden, sonsten auch in andern Wege veräusern oder beschweren, und insgemein sich dergestalt verhalten sollen, wie ehrlichen, treuen Lehnleuten eignet und gebühret, auch sich mittels zu Gott und auf sein heyliges Evangelium geschworenen cörperlichen Aydt verpflichtet und verbunden. Wir wollen hingegen dieses Lehns halber ihr bekenniger Herr, Gewehrer und Vertreter seyn, so offt es vonnöhten seyn und von unß zu Recht gesucht wird. Uhrkundlich unser eigenhändiger Unterschrifft und aufgetrückten gewöhnlichen Abteyinsiegels geschehen Hildesheimb, den 18. Octobris 1706.||


LanguageHochdeutsch
 
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