Fond: Koblach, Gemeindearchiv
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Charter: 5508
Date: 20. April 1395
Abstract: Graf Albrecht von Werdenberg der Jüngere und Graf Rudolf, Graf Hugo und Graf Heinrich von Werdenberg, Gebrüder, seine Vettern, alle vier Herren zu Heiligenberg und Rheineck, stellen Ulrich dem Ältern vom Ems, Ritter, und seinen Erben einen Schuldbrief aus über 5.300 Pfund Haller und setzen ihm als Pfand die Feste Zwingenstein, den Hof Lustenau mit aller Zugehörde, dann den Weingarten zu Haslach ob Altstätten und den Weingarten zu Altstätten, genannt der Kramer, liegt am Münsterweg, 80 Pfund Haller aus den Steuern zu Altstätten, Marbach und Bernang und geben ihm folgende Mitgülten und Bürgen: Graf Heinrich von Montfort, Herr zu Tettnang, Graf Wilhelm von Montfort, Herr zu Bregenz, Albrecht von Bürglen, Ritter, Egloff von Rorschach, Ritter, Herr Rudolf von Rosenberg, gesessen zu Bernang, Ritter Ulrich von Friedigen, Ritter, Heinrich von Steinach, Christoffel der Maier von Altstätten, Jos der Maier von Altstätten, Wilhelm von Sax, Burkhard der Schenk von Casteln, Konrad Ulrich von Ramschwag.
Charter: 5509
Date: 30. August 1512
Abstract: "Khumma Brief": Abt Kaspar des Gotteshauses in der Au (Mehrerau) zu Bregenz entscheidet gemäß Befehl des Kaisers Maximilian von 5. März dieses Jahres auf Begehren des Jos Humpis zu Ratzenried, Vogt zu Neuburg, im Streit mit einigen Neuburger Bauern wegen etlicher Zinse, Fischenzen und Holzschlags auf dem "Kum und Kadel". Die örtlichen Vertreter sind Uli Zimmermann und Christian Kilian. In der Urkunde sind inseriert das Zeugenverhör vor dem Landgericht in Rankweil vom 12. Mai 1512 unter Landammann Jakob Bärtschler und ein Entscheid Kaiser Maximilians von 8. Juli 1494 (Pfinztag vor St. Margrethentag) an den Neuburger Vogt Peter von Hewen über die Einsetzung eines "Pomgarteners" und über Holzbezug. Der umstrittene Holzbezug wird den Koblachern und Neuburgern zu ihrem Hausgebrauch bewilligt. Die Bestellung der Bannwarte soll von beiden Teilen vorgenommen und die Strafen geteilt werden.
Charter: 5510
Date: 16. April 1513
Abstract: Kaiser Maximilian bestätigt das Urteil Kaspars, Abts in der Au bei Bregenz, seines bevollmächtigten Kommissärs, zwischen Jos Humpis, Vogt zu Neuburg, einerseits und Christian Kilian, Jos Penz und Heinrich Wüst andererseits wegen eines Holzbesuchs an zwei Bergen zu Kummen und Kadel, zum Schloß Neuburg gehörend.
Charter: 5511
Date: 4. Juli 1519
Abstract: Hans Melchior von Hörningen, Freilandrichter zu Rankweil, entscheidet im Streit zwischen den Gemeindeleuten von Klaus und denen von Koblach wegen des Weiderechts auf den Riedern und erkennt zu Recht, dass die von Klaus zu denen von Koblach auf die Rieder mit ihrem Vieh fahren können. Wollten die von Koblach das Gegenteil beweisen, müssten sie die alten Urkunden beistellen
Charter: 5512
Date: 1556 - 1564
Abstract: Kaiser Ferdinand urkundet im Streit zwischen Wilhelm und Alwig, Gebrüdern, Grafen von Sulz, Inhaber der Herrschaft Blumenegg, einerseits und Vogt und Amtleute der Herrschaft Feldkirch andererseits wegen Hagens und Jagens auf Damüls, auch wegen Bezahlung des Wehrschillings etc. und erkennt den gütlichen Vertrag der beiden Parteien.
Charter: 5513
Date: 26. September 1569
Abstract: Alexander, Herr von Zinzendorf zu Pottendorf, verkauft der Gemeinde Koblach im Neuburger Gericht, deren verordnete Gewalthaber Michael Banwalter und Ulrich Schwarz sind, seine eigenen 7 Teile des ganzen Zehenten zu Koblen mit allen Rechten, Nutzungen, Zugehörungen und Gerechtigkeiten um 200 Gulden.
Charter: 5514
Date: 15. August 1586
Abstract: Leonhard und Wolfgang, auch Jakob Jonas, Vater und Söhne, verkaufen um 2.698 Gulden 10 Batzen dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems, den Erben des verstorbenen Jakob Griss und Ammann, Gerichts- und Gemeindsleuten zu Neuburg (mit Ausnahme des Hofs zu Birkach, den Stadtammann Leonhard Pappus besitzt, und der Schlossgüterinhaber zu Neuburg) ihren Wein- und Kornzehenten in dem Gericht Neuburg unter der Pfarre St. Peter, den sie mit anderen Zinsen und Gütern, die den Verkäufern vorbehalten bleiben, vom Gotteshaus Kreuzlingen erkauft haben.
Charter: 5515
Date: 9. Februar 1590
Abstract: Hans Frick, Verwalter des freien Landgerichts zu Rankweil in Müsenen erkennt in der Streitsache wegen einer Steuer zwischen dem Gericht Neuburg als Kläger und der Herrschaft Sonnenberg als Beklagte, dass die Steuer innerhalb "nächst landgericht" geteilt werden solle, würden sie das nicht tun, kommen sie in die Acht.
Charter: 5516
Date: 7. Januar 1598
Abstract: Kaiser Rudolf II. verleiht dem Wolfgang Jonas, Verwalter der Vogtei Neuburg am Rhein, den Hof und das Gut, genannt des Kräutlers Feld zu Neuburg, darin drei Weingärten, alles in einem Einfang, wie er es von Konrad Wachter erkauft hat, und die Wiese, genannt die Schererin, deren Anstößer genannt sind, zu einem rechten Erblehen gegen den halben Wein aus den drei Weingärten an den Vogt zu Neuburg.
Charter: 5517
Date: 19. November 1618
Abstract: Christoph Schalck, beider Rechte Doktor, gräflich hohenemsischer Rat und Verwalter der Herrschaft Feldkirch, und Hof- und Hubamts-Gegenschreiber Hans Fiener - der Hubmeister kann Leibsindisposition halber nicht von Haus abkommen - entscheiden in Streitigkeiten zwischen denen in der Mäder, denen von Neuburg, Götzis, Altach, Meschach und Gschwendenerberg wegen Anschlagung ihrer Güter, Wunn und Weid, Trieb und Tratt.
Charter: 5518
Date: 23. April 1650
Abstract: Hans Christoph von Rötenberg, gräflich hohenemsischer Verwalter, und die Ammänner und Gerichtsleute der Herrschaft Neuburg teilen die ausliegenden Auen der Herrschaft unter einer Reihe angeführter Geschlechter aus dieser Herrschaft auf, da Streitigkeiten darum entstanden sind.
Charter: 5519
Date: 11. April 1666
Abstract: Leonhard Stark, amtstragender Ammann der Herrschaft Neuburg, renoviert und bekräftigt den Verkauf der Gemäurgasse, die Lange- oder Hagfeldgasse, Rheinislagasse, die Gasse bei der Egerten hinauf in Benzen Gut bis zum Stabgatter, dann die Brunnenackergasse von Seiten der Gemeinde an die Anrainer am 11. April 1654, um für die neu gebaute Kirche am Kummen Geld zu erhalten. Alles unter Vorbehalt der Fahrgerechtigkeit der Gemeindeleute. Weitere Bestimmungen wegen der Gätter und Zäune sind enthalten.
Charter: 5520
Date: 10. Februar 1668
Abstract: Im Streit zwischen den Gemeindeleuten zu Neuburg einerseits und den von Mäder andererseits wegen des Steinegrabens der Mäderer am Kummen und Kadel zu Wuhrungszwecken und anderen Bauarbeiten einigen sich die beiden Parteien dahin, dass die Mäderer für die Wuhrbauten die Steine holen können, aber mit Einwilligung der Neuburger, welche ihnen die Grabestelle an einem bequemen Ort anzeigen sollen.
Charter: 5521
Date: 16. April 1673
Abstract: Ammann, Gericht und Gemeinde der Herrschaft Neuburg beschließen mit Einwilligung der Vogteiherrschaft Ems, dass in Zukunft kein Gemeindeboden mehr verteilt werden solle, um den Weidgang nicht noch mehr zu verschlechtern. Die früheren Briefe darüber sind damit kassiert. Die Inhaber der bis jetzt eingelegten neuen Gemeindeteile sollen für den Unterhalt eines Geistlichen oder bis zu dessen Bestellung zur Erhaltung der Kirche am Kummen jährlich ein Kapital von 8 Gulden mit 24 Kreuzern verzinsen.
Charter: 5522
Date: 4. März 1703
Abstract: Ammann und Gemeindsgeschworene der Herrschaft Neuburg am Rhein schulden dem Johann Melchior, Abt des Stiftes Kreuzlingen, Dekan und Kapitelherren daselbst 1.000 Gulden, die zur Bestreitung der Winterquartiere auf fünf Jahre ausgeliehen worden sind, gegen einen auf Reminiscere fälligen Zins von 3 Kreuzern für einen Gulden Hauptgut. Als Pfand setzen sie alle ihre eigenen und Gemeindegüter.
Charter: 5523
Date: 3. Mai 1703
Abstract: Schuldverschreibung der Gemeinden des Gerichts der Herrschaft Neuburg gegenüber dem Hofammann des freien Reichshofs Kriessern und Oberriet um 350 Gulden. Sie versprechen, 1704 und 1705 je eine Hälfte des Kapitals zurückzuzahlen.
Charter: 5524
Date: 27. Januar 1705
Abstract: Johannes Stieger zu Montlingen, Hofmann des freien Reichshofes Kriessern und Oberried, stellt dem jungen Hauptmann Kaspar Karl Maier etc., Obervogt auf Blatten, eine Schuldverschreibung um 100 Gulden aus.
Charter: 5525
Date: 3. Juni 1715
Abstract: Karl Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Gubernator der ober- und vorderösterreichischen Lande, beurkundet der Gemeinde Neuburg das vom Kammergericht gefällte Appellationsurteil im Streit zwischen Rankweil und Sulz einerseits und Neuburg andererseits wegen Weidgang auf dem Weitried.
Charter: 5526
Date: 26. November 1746
Abstract: Josef Ägidius German, Pfarrvikar zu Koblach, erhält auf sein Ansuchen, ein Haus mit vier Gemächern zu seinem Stall und erkauften Gütern bauen zu dürfen, die Bewilligung unter der Bedingung, dass er dann für seinen Besitz die Steuern und Anlagen zahle wie ein anderer Gemeindemann. Der Pfarrvikar ist damit einverstanden und verspricht dies.
Charter: 5527
Date: 29. November 1748
Abstract: Kaiserin Maria Theresia teilt auf Begehren des Dr. Christian Frank, oberösterreichischen Regimentsadvokaten, der Gemeinde Neuburg am Rhein das Urteil des Kammergerichts Innsbruck in dem Appellationsprozess mit, welchen die Gemeinde Neuburg ob des vom Oberamt Feldkirch am 29. März 1732 gefällten Urteils über den Streit mit der Gemeinde Meiningen in puncto Mitweiderecht provoziert hat.
Charter: 5528
Date: 1. Januar 1749
Abstract: Kaiserin Maria Theresia entscheidet die Appellation der Gemeinden Neuburg am Rhein und Meiningen wegen des am 20. September 1748 gefällten Urteils des Kammergerichtes, den Streit um die Alber- und Lerchenau betreffend, die zwischen genannten Gemeinden liegen.
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