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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8455
Signature: 8455
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10. November 1533
Peter Grabher, emsischer Ammann im freien Reichshof Lustenau, Obmann, Konrad Hämmerle, Ulrich Hollenstein, Ulrich Zoller und Hans Fitz, Zusätze, entscheiden eine Streitsache zwischen Hans Höwlin, Herma Fehr dem Jüngeren, Jakob Friedauer und anderen Freunden und Hofleuten zu Lustenau einerseits sowie Jos Itensun vom Hof Kriessern andererseits. Erstere klagen, dass dieser dem ganzen Geschlecht der Friedauer etwas Unleidliches angerichtet habe; sie hofften jedoch, es sollte sich finden, dass sie nichts anderes als fromme, biedere Leute wären. Letzterer leugnet, dass er etwas Unrechtes wider sie geäußert habe; denn er wisse von ihnen und ihrem Geschlecht nichts anderes, als dass sie fromme, ehrliche Leute seien, habe sie für solche seine Lebtage hindurch gehalten und halte sie noch dafür. Das Gericht entscheidet: Wenn Itensun mit Handschlag an treuen Eides statt gelobe, dass er hiemit die Wahrheit gesagt haben wolle, solle er den Klägern weiter nichts mehr zu tun schuldig sein. Der Geklagte gibt den Handschlag und die damit zufriedenen Gegner erhalten hierüber einen Brief.  

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