Seit der Zeit Karls des Grossen ist das Monogramm des Herrschers Teil des Eschatokolls der Königs- bzw. Kaiserurkunden.
Formal ist das Monogramm ein aus verbundenen Buchstaben zusammengesetztes graphisches Zeichen. Zuerst werden alle Buchstaben des Namens des jeweils ausstellenden Herrschers zusammengefügt, später können auch weitere Buchstaben (z. B. aus der Titulatur etc.) aufgenommen werden.
Selten werden auch Urkunden ausserhalb der Herrscherurkunde – also z. B. Bischofs- oder Herzogsurkunden – mit einem Monogramm versehen. Bei Papsturkunden wird das „Benevalete“ (siehe dort) in der Form eines Monogramms gestaltet (seit Leo IX.: reg. 1049–1054).
Das Monogramm – weil es Teil feierlicher Privilegien ist – wird ab dem 13. Jahrhundert, als solche Urkunden selten ausgestellt werden, nur noch vereinzelt verwendet.
Martin Roland