Collection: Falck, Niels Nikolaus: Staatsrecht der Herzogthümer Schleswig und Holstein, 1847 (Google data)
Charter: I.XXVIII.
Date: 99999999
Abstract: Königliches Rescript an die Prälaten der Herzogthümer Schleswig und
Holstein. 1713.*)
Charter: XI.VIII
Date: 99999999
Abstract: Kaiser Ferdinand III. Indult, daß ein regierender Herzog zu
Schleswig, Gottorsischer Linie, im !8tcn Jahre majorenn werde. 1646.*)
Charter: XOVIII.
Date: 99999999
Abstract: Bertrag des Hauses Holstein mit der freien Stadt Lübeck, vom -^2.
Januar Z8l)2.*)
Charter: «III.
Date: 99999999
Abstract: Beschluß der Deutschen Bundesversammlung vom L7. Nov. in der Wsten
Sitzung.
Charter: VI.
Date: 99999999
Abstract: Auff die bey gegenwärtigen Tractaten beschehene Jnstantz, daß Ihre
Majest. zu Dännemarck-Norwegen dem Elb-^on>n>erci« zum besten, die in
solchem Strohm belegene so genennte Hittler-Schantze wegthun und
<Iem«Iiren zu lassen sich gefallen lassen wolten, hat man an Seiten
höchstgedachter Ihrer Königl. Majestät sich dahin erkläh, ret, daß sie
solchen Punct dem ärbitri« Ihrer Majestät von Groß- Brittannien und Herren
General-Statcn der vereinigten Niederlanden als lZunrsnt«, und darneben
Ihrer Majest. von Franckreich überlas sen, und innerhalb zwey Monath Zeit
nach dem Ausspruch solch ein geniigen leisten wollen. Uhrkundlich ist
dieser »epsr»t Hrt. von bey- derseits bevollmächtigten .Wnislri» 8ißniret
und eigenhändig unter schrieben, und soll mit dem Haupt-Tractat von
gleichen Würden und Kräfften sevn. ^«tum Travendahl den 18. Aug. An. 1700.
Charter: I.
Date: 99999999
Abstract: Herzog Johann von Sachsen belehnt die Grafen von Hol stein zur
gesammten Hand. 1307.*)
Charter: I.XXXVIII.
Date: 99999999
Abstract: Definitiv - Tractat zwischen König Friederich dem V. und dem
Thronfolger in Schweden Adolph Friederich, vom 25. April 175«.-)
Charter: XVII.
Date: 99999999
Abstract: Errichtung des Herzogthums Holstein, mit Einverleibung
Dithmarschens in dasselbe. 1474.*)
Charter: 5XXXIX.
Date: 99999999
Abstract: Provisorischer Tractat zwischen König Christian VII. und der
Kaiserin Catharina II., vom "/ss. April 1767.*)
Charter: XVI.
Date: 99999999
Abstract: Union mit dem Danischen Reichsrath wegen der künftigen
Regentenwahl. 1466. *)
Charter: XOIX.
Date: 99999999
Abstract: Convention mit der freien Stadt Hamburg, betreffend die
Säcularisirung des dortigen Domcavitels, vom ^1. April 1803.*)
Charter: XXXI.
Date: 99999999
Abstract: Kaiser Rudolph II. Mandat an die Stände wegen Auf hebung des
Wahlrechts. I5W. *)
Charter: XXIV.
Date: 99999999
Abstract: Landestheilung zwischen König Friederich II. und Herzog Johann dem
Jüngern. 1564.**)
Charter: I.XXXIII
Date: 99999999
Abstract: Garantie - Tractate über das Herzogthum Schleswig aus den Jahren
17,5—1727.
Charter: I.
Date: 99999999
Abstract: Auö dem vo» dem Herrn — erstatteten Bericht, hat die Kan zelei
ersehen, daß auf A die meisten und auf B die nächstmcisten Stimmen bei der
ständischen Wahl gefallen sind. Es ist aber, wie der Kanzelei aus den
Berichten der bcikommenden Wahldirectoren bekannt, auch von Ihnen angeführt
ist, bereits früher A zum Stell vertreter und B gleichfalls zum
Stellvertreter für einen anderen Land- district gewählt, auch von beiden
die auf sie gefallene Wahl ange nommen worden. Wie nun die von A
übernommene Function, even- tuell als Abgeordneter in der Ständevcrsammlung
zu erscheinen, mit den Pflichten nicht vereinbar ist, welche die jetzt von
ihm angenom mene Wahl ihm auferlegt, eben so wenig wird auch B Stellvertre
ter für zwei Districte seyn können, da möglicherweise in beiden der Fall
eintreten könnte, daß er als Abgeordneter in die Ständever sammlung zu
berufen wäre. Auch wird der Umstand, daß beide sich zur Annahme der zuletzt
auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt haben, fchon deshalb hierin nichts
ändern können, weil dieselben, da sie schon in einem anderen Districte
gewählt waren, zufolge des §. 12. der Verordnung wegen näherer Regulirung
der ständischen Verhält nisse, vom ISten Mai d. I., eine abermals auf sie
gefallene Wahl gar nicht annehmen konnten. Es wird daher in dem Ihnen Aller
höchst anvertrauten Wahldistricte eine anderweitige Wahl angestellt werden
müssen.
Charter: II.
Date: 99999999
Abstract: Es versprechen und übernehmen Ihre Durchl. zu Schleßwig- Hollstein
- Gottorff bey Ihrer Königl. Maj. zu Schweden durch ihre und In8t»n2 zu
erhalten, und zu wege zu bringen, daß die selbe sich gefallen lassen
werden, daß 1.) in Seeland und denen Kö' nigl. Dännemärckischen Jnsulen
alle Uu«tilit»ten, Kontribution«» und Lxs«tione» den Tag hernach, wann der
von Sr. Durchl. diesen Abend abzufertigender Courier, so Ihrer Königl.
Majest. zu Schwe den die Nachricht von dem Schluß dieser Tractaten bringen
solle, ankommen wird, gleich mögen auffhören, und was solchen Tag der
Ankunfft des CourierS in«lu8ive nicht würcklich gehoben seyn wird, weiter
nicht exi^iret, denn auch 2.) die Königl. Schwedische Völker so gleich und
ohne Verzug, nachdem bey Ihrer Majest. oder dero Generalität m Seeland die
Nachricht einlauffen wird, daß die listi- Keatione» über den
Friedens-Tractat würcklich ausgewechselt seyn, aus dem Königreich
Dännemarck, wenn nur Wind und Wetter nicht e«liti-uir seyn, abgeführet
werden sollen. Zu Uhrkund ist diese De» «lürstion von Ihr. Durchl. zu
Schleßwig-Holstein unterschrieben und mit dero Jnsiegel befestiget. So
geschehen zu Segeberg den 18. Aug. 1700.
Charter: XXVI.
Date: 99999999
Abstract: Kaiser Maximilian bestätigt den Unterwerfungsvertrag der
Dithmarscher, 15S5.*)
Charter: IV.
Date: 99999999
Abstract: Als von denen allhier bey diesen Tractaten von wegen Ihrer Maj. in
Schweden, Ihrer Churfürftl. Durchl. zu Brandenburg und dem Durchl, Hause
Braunfchweig-Lüneburg anwesenden Ninistri» in ständig verlanget und
rerummenn'iret worden, daß Ihre Majest. zu Dännemarck geruhen wollten, der
Stadt Lübeck die ^ur» 8uperi«ri- tut!« über die Oerther Menzlingen,
Niendorfs, Recke, Stockelsdorfs, Morin, Eckhorst, DunckelSdorff und
Trenthorst ohne ferner» Streit zu lassen; So haben die Kön. Dänische Hn.
Gevollmächtigte ver sprochen, zu Wege zu bringen, daß Ihre Maj. zu
Bezeügung dero guten Willens gegen ihre benachbarte Kreyß-Stände, und in
re^srck der eingewendten Interee»»i«n, dem mehrged. Oerter wegen am Kays.
Hoff erfolgenden Rechtspruch ohne Auffenthalt Statt geben, immittelst aber
auch, dessen unerwartet, wenn die Stadt Lübeck an Ihr. Majest. durch eine
Abschickung es suchen wird, deroselben das Guth und Dorff Meüßlingen und
alle dero pertinentien so fort «um «n,n! ter- ritvrii Iure übergeben und
gelassen werden. Zu Nhrkund ist dieser 8epur!>t..4,-t. von denen Königl.
Dännemärckischen bevollmächtigten I^iniütr» unterschrieben, und mit deren
Pittschafften bekräfftiget wor den. ^«t»m Travendahl den 18. Augusti 1700.
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