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Urkunde: Illuminierte Urkunden 1404-06-16_Nuernberg
Signatur: 1404-06-16_Nuernberg
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1404-06-16 [Abschrift der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts], Rothenburg
Notariatsinstrument des Konrad Merklin über einen Ablassbrief Papst Bonifaz' IX. für die Herrgottskapelle zu Creglingen vom 1. April 1404 (Rom), das von Albrecht Heher, Kaplan der genannten Kapelle, erbeten worden ist und im Haus des Heinrich Beck, Rektor der Pfarrkirche in Münster (rector ecclesie parrochialis in Monster), in Gegenwart und unter der Zeugenschaft desselben sowie des Heinrich Pictor, Bürger zu Rothenburg, angefertigt wurde:
Papst Bonifaz [IX.] erteilt (misericorditer in Domino relaxamus) all jenen einen Ablass von drei Jahren und ebensovielen Quadragenen, die die in der Diözese Würzburg gelegene Fronleichnamskapelle zu Creglingen (capella Corporis Christi sita in opido Kregling, Herbipolensis dyocesis) reumütig und nach Ablegung der Beichte an bestimmten Festtagen besuchen und zu deren Erhaltung beitragen, und zwar zu Weihnachten, zu den Festen der Beschneidung und der Erscheinung des Herrn, zu Ostern, zu Christi Himmelfahrt, zu Fronleichnam, zu Pfingsten, zu Mariä Geburt, Verkündigung, Lichtmess und Himmelfahrt, an den Festtagen der Geburt des heiligen Johannes des Täufers, der heiligen Petrus und Paulus, am Weihetag der Kapelle, zu Allerheiligen, in der jeweiligen Oktav der genannten Feste sowie an den sechs unmittelbar auf Pfingsten folgenden Tagen.

Nach Beurkundungsformel und Unterschrift des Notars [ohne Nachzeichnung des Signets] folgen eine Gründungsnotiz sowie eine Notiz über die Patrozinien der Altäre:
Am 9. August 1384 wird eine Hostie (sacramentum Corporis Christi) an derjenigen Stelle gefunden, an der später der unterste Altar errichtet wird. Da sich an diesem Ort danach einige Wunder ereignen, von denen berichtet wird, geben die Brüder Konrad und Gottfried von Brauneck (barones de Brauneck) den durch Almosen vieler Gläubiger finanzierten Bau einer Kapelle in Auftrag. Am Sonntag Oculi mei [dritter Fastensonntag] erfolgt schließlich die Weihe der Kapelle und der beiden untersten Altäre durch Johannes, [Titular-]Bischof von Hebron (Ebronensem), als Suffragan [Weihbischof] des Würzburger Bischofs Gerhard. Am 12. Dezember 1396 wird schließlich der Hochaltar zusammen mit dem Chor durch [Weih-]Bischof Johannes von Ticopolis (Tyocpolensis) geweiht. Der untere Altar [mittig im Kirchenschiff] ist dem heiligen Fronleichnam, der heiligen Maria und allen Heiligen geweiht. Der Altar im Chor ist der heiligen Anna sowie den heiligen Andreas und Christophorus, der untere Altar rechts [im Schiff] dem heiligen Evangelisten Johannes und der heiligen Lucia sowie der untere Altar links [im Schiff] dem heiligen Johannes dem Täufer und dem heiligen Leonhard geweiht.
Markus Gneiss
Quelle Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Kopial, Abschrift des lateinischen Notariatsinstruments und (unvollständige) deutsche Übersetzung
Aufbewahrungsort
Nürnberg, StaatsarchivFürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Oberamt CreglingenUrkunden 288 bzw. 289

Notarielle Beglaubigung: Konrad Merklin, Notar in Rothenburg, im Originalnotariatsinstrument; die Beurkundungsformel des Notars findet sich auch in U83, in der deutschen Übersetzung fehlt sie völlig. In U83 fehlt allerdings die Nachzeichnung des Notarssignets, obwohl Platz dafür freigehalten wurde.Material: Pergament


    Bilder: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Zwei dekorative Abschriften bzw. deutschsprachige Übersetzungen eines Notariatsinstruments; Cadellen in der ersten Zeile. Rote Überschriften, rot gestrichelte Anfangsbuchstaben (vor allem von Sätzen und Namen). Ein- und zweizeilige rote bzw. Lombarden. Das Notarszeichen in der lateinischen Fassung zwar vorgesehen aber nicht ausgeführt. Zu Beginn jeweils eine links an den Rand gestellte Initiale I(n). Der Buchstabenkörper blau und mit weissem bzw. gelbem graphischem Dekor, der vor allem gleichsam "metallische" Spiralen ausbildet. Rankenfortsätze in Deckfarbenmalerei, die in Akanthusblättern (altrosa, rot, grün) enden.
    • Stil und Einordnung: 
      Die Cadellen sind bemerkenswert und ein deutliches Zeichen, dass die vorliegenden Pergamente nicht 1404 entstanden sein können. Die Cadelluren sind eine westeuropäische Entwickung der Jahre um und nach 1430.
      Der Dekor der Buchstabenkörper der beiden Deckfarbeninitialen mit den "metallisch" wirkenden Bandspiralen ist ein Element, das im 4. Viertel des 15. Jahrhunderts häufig beim vielfach schon massenweisen Dekor von Handschriften und vor allem auch von Inkunabeln zu beobachten ist. Es tritt zum Beispiel bei einigen Gruppen auf, die vom Nürnberger Drucker Koberger im Haus mit Buchschmuck ausgestattet wurden.
      Insgesamt wird deutlich, dass die Gestaltung der beiden Blätter in allen ihren Elementen vom Buchwesen geprägt ist und keine urkundenspezifischen formalen Merkmale aufweist. Die wird beispielhaft durch das Fehlen des Notarssignets deutlich, für das der Schreiber der lateinischen Fassung noch eine Freifläche belassen hatte.
      Dass gerade das Beglaubigungszeichen nicht ausgeführt wurde, macht auch klar, dass hier kein "Recht setzender" Anspruch erhoben wird, sondern eher der Wunsch deutlich wird, das gesetzte Recht auch bekannt zu machen.
    • Aus stilistischen Gründen ist eine Datierung in den letzten Jahrzehnte ndes 15. Jahrhunderts anzunehmen. Gegen eine Entstehung vor Ort sind keine Vorbehalte geltend zu machen. Stilelemente, die auch in Augsburg bzw. Nürnberg prägend sind, haben auch hier die Formen der Initialen bestimmt.
    • Martin Roland
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    Allgemeine Bibliographie
    • Bilderpracht und Seelenheil, 2019, S. 182-184 (Nr. E 3a: Markus Gneiss, Martin Roland). (Volltitel auf Zotero)

    Kommentar

    Die beiden Pergamentblätter sind aus diplomatischer Sicht als mit höherem Anspruch gestaltete Abschriften eines von einem Notar beglaubigten Vidimus eines päpstlichen Ablasses aufzufassen. Ergänzt um eine Notiz zur Gründung der Kapelle sowie zu den einzelnen Weihetagen der Altäre, ergibt sich das Bild einer offensichtlich als Schautafel konzipierten Abschrift, die über die Ablassmöglichkeit ebenso wie über die Geschichte der Fronleichnamskapelle bzw. -kirche in Creglingen (Baden-Württemberg, Landkreis Main-Tauber-Kreis) informiert. Vom lateinischen Original wurde eine deutsche Übersetzung angefertigt.
    Das Notariatsinstrument, das dieser Abschrift zugrunde liegt, wurde knapp mehr als zwei Monate nach der Urkunde Bonifazʼ IX. (amt. 1389-1404) vom 1. April 1404 am 16. Juni 1404 ausgestellt. In den einleitenden Worten und damit vor der wortwörtlichen Übernahme des päpstlichen Ablassbriefes werden die Umstände des Zustandekommens des Notariatsinstruments genau beschrieben. Erbeten wurde es von Albrecht Heher, dem Kaplan der genannten Kapelle, beim Rothenburger (Bayern, Landkreis Ansbach) Notar Konrad Merklin. Angefertigt wurde das Notariatsinstrument schliesslich im Rothenburger Haus des Heinrich Beck, Rektor der Pfarrkirche in Münster, in Anwesenheit desselben und des Rothenburger Bürgers Heinrich Pictor. Merklin übernimmt – wie in Notariatsinstrumenten üblich – den Text der notariell zu beglaubigenden Urkunde wortwörtlich. Die am Ende der Abschrift stehende notarielle Beurkundungsformel, in der sich der Notar selbst nennt und nochmals die Authentizität seiner Abschrift bekräftigt, nimmt abermals Bezug auf die Bitte Albrechts und das Abschreiben der päpstlichen Urkunde de verbo ad verbum, von Wort zu Wort. Bezeichnenderweise wird in der lateinischen Abschrift des späten 15. Jahrhunderts zwar Platz für das Notarszeichen gelassen (welches wohl in der Ausfertigung Merklins vorhanden war), dieses aber nicht ausgeführt. In der deutschsprachigen Version fehlt auch der Platz für dieses beglaubigende Mittel.
    Markus Gneiss
    Orte
    • Baden-Württemberg
      • Listenkategorie: Region
    • Creglingen
      • Listenkategorie: Empfängerort
    • Deutschland
      • Listenkategorie: Region
    • Italien (Kurie)
      • Listenkategorie: Region
    • Rothenburg
      • Listenkategorie: Ausstellungsort
    Geogr. Name
    • Creglingen
      • Münster
        Personen
        • Albrecht Heher
          • Heinrich Beck
            • Heinrich Pictor
              • Johannes von Ticopolis
                • Johannes, [Titular-]Bischof von Hebron
                  • Konrad Merklin
                    • Papst Bonifaz [IX.]
                      Schlagwörter
                      • Illuminierte Urkunden: Niveaus:
                        • N1: mit zusätzlichen Farben
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