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Charter: Hospitalarchiv Urkunden U 337
Signature: U 337
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1443 September 30
Spitalmeister Konrad Wustenriet und die Pfleger Jordan Alwich und Hans Eschach genannt Gündlin beurkunden, daß Frau Anna Straisserin , Jörg von Horkheims Witwe, um ihres, ihres Vaters Johann Straisser , ihrer Mutter, ihres verstorbenen Mannes, ihres Sohnes Melchior von Horkheim und aller ihrer Nachkommen Seelenheils willen 2000 Pfund Heller der Währung und Münze zu Gmünd zu einem Almosen für die 8 Ärmsten, Elendesten und Kränkesten im Spital gestiftet hat. Meister und Pfleger haben mit Wissen und Willen des Bürgermeisters und Rates der Stadt diese Stiftung angenommen und in des Spitals Nutzen angelegt. Mit der Stiftung sind folgende Bestimmungen verbunden: 1. Die Stifterin und ihr Sohn Melchior haben, so lange sie leben, das Recht, 8 Personen aus der vorderen Siechstube, die als die ärmsten und kränkesten gelten, zur Nutznießung dieser Stiftung auszuwählen, und wenn eine oder mehrere davon abgehen, andere an deren Stelle zu bestimmen, jedoch niemanden außerhalb des Spitals. Das gleiche gilt für den Fall, daß einer von den Ausgewählten wieder gesund würde. 2. Da Frau Elsbeth Krumpainin Witwe und ihre Tochter Margarete, Bürgerinnen zu Gmünd, um ihres Seelenheils willen zur besonderen Behausung der genannten 8 Kranken den Betrag von l00 Gulden rheinisch gestiftet haben, so sollen sie beide das Recht haben, eine von den 8 Personen zu wählen, die in den Genuß der Stiftung kommen soll.? 3. Wenn aber Anna Straisserin  und ihr Sohn Melchior mit Tod abgehen oder nicht mehr Bürger von Gmünd sind, und nach dem Ableben der Elsbeth Krumpainin und ihrer Tochter steht das Recht der Auswahl der Stiftlinge ausschließlich dem Meister und den Pflegern des Spitals zu. 4. Mit den 100 Gulden der Krumpainin und aus eigenen Mitteln des Spitals wird an der Stelle der alten Pfisterei eine besondere Behausung für diese 8 Personen gebaut, Stube und Gemach, eine Küche für sie allein und eine Kammer für die Magd. 5. Die 8 Kranken bleiben im Genuß ihrer bisherigen Pfründe und bekommen dazu täglich jeder ein Viertel Maß Wein, ausgenommen in der Fastenzeit, wo sie als Pfründner ohnedies Wein bekommen. Ferner erhalten sie alle zusammen wöchentlich 50 Eier, oder wenn es keine frischen Eier gibt (von Michaeli bis Lichtmeß) auf Wunsch statt eines Eies 1 Heller; weiters alle Sonntage 4 Pfund Kalbfleisch zum Braten und jährlich 50 Pfund Unschlitt für Lichter. Schließlich hält das Spital für sie eine Magd, die nur sie allein bedienen und warten darf. 6. Die Kosten für die Verpflegung werden vom Spital auf 47 Pfund Heller jährlich veranschlagt, die Auslagen für die Magd, die Behausung und Versorgung mit Holz auf 13 Pfund Heller. Diese 60 Pfund Heller hat das Spital auf seine Güter in Reichenbach verschrieben, u. zw. auf den Großzehent, auf den Kleinzehent des Michael Vyrlin und auf die Güter, welche Hans Ferchenberger, Hans Betz, Heinz Renhart, Sitz Betz, der Haiden, Kunz Stitz, Kunz Böß, der Renhart und der Harsch bauen. Alle diese Güter sind in der Weise verpfändet, daß sie nach Stadtrecht eingezogen oder verkauft werden dürfen, falls die Stiftung nicht eingehalten wird. 7. Die Magd, welche die Kranken bedient, soll sie auch pflegen und sauber halten. Hierzu hat Frau Straisserin auch einen Kessel in ihre Behausung gestiftet. Falls die Magd eine Hilfe braucht, so müssen ihr die übrigen Pfründner helfen, wie es seit jeher im Spital Herkommen und Gewohnheit ist. 8. Die Spitalsverwaltung verpflichtet sich, für jede Bettstatt 3 Paar Leilach, eine Decke und anderes Zugehör zur Verfügung zu stellen. 9. Zur Sicherung der Einhaltung aller dieser Verpflichtungen hat in Hinkunft jeder Meister und jeder Pfleger zu schwören, sich dieses Almosens anzunehmen und den Armen zukommen zu lassen, was ihnen gebührt. Auch jeder neue Ratsherr muß, wenn er seinen Eid leistet, dieses Almosen und Seelgerät besonders beschwören, wie auch das rechbergische Almosen ausdrücklich in diesem Eide enthalten ist. Für die Erstattung der Pön bei einem Versäumnis sind der St. Barbara-Altar in Unser Frauen Münster und die Bruderschaft der Priester bestimmt worden. In Streitfragen entscheiden Bürgermeister und Rat. Siegler: Spital und Pfleger   

nicht beglaubigte Abschrift
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Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Alte Signatur: II.6

Material: Papier
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    Original dating clausean sant Jeronimoß deß heiligen lererß tage

    Editions
    • R: Nitsch, Spitalarchiv, Nr. 401, S. 74f.
     
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