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Charter: Brand, Pfarrarchiv 7463
Signature: 7463
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21. Januar 1513
Christoph Schenk von Schenkenstein, Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, entscheidet einen Steuerstreit zwischen der großen Gnos zu Sonnenberg und den Walsern in "Brann" (Brand), am Bürserberg und im Dorf Bürs, die laut ihres Briefs 8 Pfund Pfennig Steuer in das Amt gegen Sonnenberg geben. Die Verhandlung findet unter dem Beisitz des Feldkircher Hubmeisters Joachim von Stuben, des Feldkircher Altammanns Heinrich Rad, des Bregenzer Altstadtammanns Ulrich Egger, des Rankweiler Landammanns Hans Walser, des Bludenzer Untervogts Simon Thoman und des Sonnenberger Ammanns Hans Marquard, genannt Schneider, im Rathaus in Bludenz statt. Die große Gnos beklagt und beschwert sich darüber, dass Graf Wilhelm von Werdenberg-Sargans, Herr zu Sonnenberg, zu den Zeiten, als die Walser "geeignet" worden seien, ihnen eine Steuer von 8 Pfund Pfennig laut ihres Briefs aufgelegt habe. Sie glaubt, dass Graf Wilhelm nicht Macht gehabt habe, solches zu tun, da sie, die groß Gnos, den Auffang habe und er ihr an der Steuer nichts nachgelassen habe, als er die Walser "geeignet", aufgefangen und ihnen eine Sondersteuer angelegt habe. Die von der großen Gnos ließen auch einen besiegelten Brief Graf Hartmanns von Werdenberg-Sargans, Bischof von Chur, von St. Lorenzen Abend (9. August) 1411 verlesen. In diesem wird bestimmt, dass kein Walser Güter von seiner Gnaden Eigenleuten kaufen solle. Was Güter aber fürderhin von des Grafen Eigenleuten erkauft würden, dieselben sollen steuern wie die anderen Güter dieser gräflichen Eigenleute in die "Genossami", in der diese Güter gelegen sind. Die von der großen Gnos begehren auch die Verlesung der Freiheitsbriefe der Walser. Insbesondere beschweren sie sich darüber, das die 16 bis 18 im Dorf Bürs haushäblich angesiedelten Walser ihnen die von ihnen angelegte Steuer nicht bezahlen wollten. Das könnten sie nicht mehr länger leiden, da sie in einer großen, schweren Steuer säßen, an der der Kaiser Abgang haben würde. Denn sie gäben dem Kaiser alle Jahre 103 Pfund Pfennig in das Amt gegen Sonnenberg, dazu einem Ammann, der ihnen Gericht halte, 8 Pfund Pfennig, auch dem Waibel und dem Schreiber ihre Löhne. Sie seien der Meinung, dass auch die Walser ihren Anteil daran zu geben schuldig sein sollen, da ein Ammann, Schreiber und Waibel ihnen in gleicher Weise Recht halten und in allen Sachen gewärtig und verpflichtet sein müssten wie ihnen (den Angehörigen der großen Gnos) selbst. Zudem genössen sie auch Holz, Feld, Wunn und Weid und andere Freiheit mit ihnen. Die Walser verlangten und erreichten daraufhin die Verlesung des ihnen am Donnerstag nach St. Martinstag 1454 (14. November) von Graf Wilhelm von Werdenberg-Sonnenberg ausgestellten und besiegelten Freiheitsbriefes. Als Graf Wilhelm von Sargans sie und ihre Vorderen und alle ihre Nachkommen "gefreit" und sie mit 8 Pfund Pfennig jährlicher Steuer in das Amt Sonnenberg aufgenommen habe, sei er dazu als rechter gewältiger, regierender Herr der Grafschaft Sonnenberg berechtigt gewesen, habe er dazu wohl Gewalt und Macht gehabt. Sie fänden die Klage der großen Gnos ganz unbillig, denn sie, die Walser, säßen auch in einer schweren Steuer und gäben auch Fälle, Gelässe, Fasnachthennen und anderes im Maß wie sie. Zudem hätten sie wenig oder gar keinen Vorteil gegen sie, denn es säßen viele Hofjünger und Bludenzer Ausbürger unter ihnen, die die Güter bei ihnen erkauften und erbten, die sie nicht zu versteuern hätten. Sie und ihre Vorderen seien nun bei 60 Jahren bei ihrer Steuer und Feiheit der Gnos und menniglichs halber "ungesümpt und ungeirrt" (unbelästigt) geblieben. Sie hoffen also, der Genosse gar nichts schuldig zu sein und von der Obrigkeit auf Grund ihres Freiheitsbriefes geschützt und geschirmt zu werden. Es wird nun vom Vogt und den übrigen Schiedsrichtern bei dem "St. Wolfgangkapellin" unter dem Bürserberg eine Marke festgelegt. Hinfort sollen alle, die oberhalb dieser Mark sesshaft werden, es seien Walser oder in die große Gnos gehörige Eigenleute, die 8 Pfund Pfennig Steuer geben helfen. Wer von den oberhalb der Mark Sitzenden Güter unter der Mark hätte, hat sie nicht mit der großen Gnos zu verdienen. Welche aber unterhalb der Mark sesshaft sind oder werden, sie seien Walser oder Eigenleute, die in die große Gnos gehören und steuern, diese alle sollen fortan mit der großen Gnos zu Sonnenberg die Steuer in das Amt gegen Sonnenberg reichen und mit Reisen sowie mit anderen Diensten und Pflichten verdienen. Diejenigen, die unter der Marke sesshaft sind oder werden und Güter ob der Mark am Bürserberg oder in Brand hätten, die sind sie nicht schuldig, mit den Walsern in Brand zu versteuern. Sie sollen ihnen vielmehr nachfolgen und in die große Gnos sich verdienen. Es wird auch noch festgesetzt, wenn eine Person, es seie Manns- oder Weibsbild, aus Brand oder ab Bürserberg heraus in die große Gnos oder in den Walgau, gegen Bludenz, Feldkirch oder anderswohin zöge zu dienen, aber Güter in Brand und am Bürserberg hätte, so sollen dieselben Dienstleute ihr Gut mit denen von Brand in der Walser 8 Pfund Pfennig Steuer versteuern und sich daselbst hin verdienen, von der großen Gnos "ungesumpt und ungeirrt."  

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PfA Brand

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