useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
FondBludenz, Stadtarchiv
< previousCharters1573 - 1598next >
Charter: 10211
Date: Oktober 1573
AbstractBarbara Heinrichin, Tochter des verstorbenen Bartholomäus Heinrich und der Anna Urbani, Leon Kupferschmied und seine Frau Rosina Heinrichin sowie Anna Heinrichin, alle zu Lothringen, und die Kinder des verstorbenen Bürgermeisters von Bludenz, Konrad Urban, verkaufen Jakob Brügel, Bürger und des Rats zu Bludenz, Gut, Haus und Stall auf Gasünd.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10214
Date: November 1573
AbstractKundschaftsbrief des Hans Adam Kiener von Rheinfelden und des Christa Sprich von Weigen, Vogtei Schönau.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10212
Date: 7. November 1573
AbstractRudolf Lorenz, Ammann der Herrschaft Sonnenberg, Lienhart Löw, alter Ammann daselbst, Lienhart Stoß, alter Ammann, Hans Hartmann zu Bürs, Peter Tschol, Peter Marquard, beide zu Nüziders, Blasius Burtscher zu Dalaas, als verordnete Steurer der großen Steuer und Gnos der Herrschaft Sonnenberg gestatten Georg Fritz, Hans Fritzen ehelicher Sohn, zu der Stuben am Arlberg in der Herrschaft Sonnenberg gesessen, seiner Hausfrau Kleophe Juenin, da sie sich in Bludenz haushäblich niederlassen wollen, sich aus der Gnos und Steuer, mit welcher sie dem Erzherzog Ferdinand zu Österreich verpflichtet, verwandt und zugetan gewesen waren, auch für ihre leiblichen Nachkommen gegen Erlag von 25 Pfund Pfennig Hauptgut oder 25 Schilling Pfennig jährlichen Zins zu ledigen und auszukaufen, wobei jedoch die beiden Töchter aus erster Ehe mit Maria Wüstnerin ausgenommen sind.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10213
Date: 11. November 1573
AbstractPeter Burger, sesshaft in Gaschurn, und seine Ehefrau Elsa Bockhi vermachen mit Hand Hans Rudolfs, Untervogt und Richter zu Bludenz, der Kirche zum hl. Erzengel Michael in Gaschurn und ihrem gesetzten Pfleger Christan Zudrell zu einer ewigen Gottesgab einen jährlichen Martinszins von 121/2 Schilling Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung ab ihrem eigenen Gut in Gaschurn gelegen, genannt zum Graben, mit allen dazu gehörigen Gerechtigkeiten, stößt aufwärts an Sergüfel, einwärts an Seryss, an den Schroffen, abwärts an die Ill, auswärts an Elsa Burgers Gut.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10215
Date: 1. März 1574
AbstractErklärung etlicher Höfe im Vinschgau zu Erbleihen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10216
Date: 21. Februar 1575
AbstractMerk Wolf der Hufschmied, Bürger zu Bludenz, und seine Ehefrau Katharina Zimmermann verkaufen mit Hand Hans Rudolfs, Untervogt und Richter zu Bludenz, dem Georg Zimmermann, Bürger zu Bludenz, sesshaft zum Heiligem Kreuz zu Feldkirch, für 20 Pfund Pfennig, die Ablösung des Pfandes vorbehalten, einen Martinszins von 1 Pfund Pfennig ab ihrer ererbten Gerechtigkeit in und an ihres Schwähers und Vaters Wolfgang Zimmermann seligen Haus und Hofstatt, Stallung, Bünt und Obstrecht und Gut, alles bei- und aneinander ob der Stadt Bludenz ob Dorf gelegen, stößt die Bünt aus-, auf- und einwärts an die Allmein, abwärts an Klemens Konzetten Bünt und Gut, wie sie genannte Katharina Zimmermann mit ihrem Bruder Veit von ihrem Vater Wolfgang Zimmermann und der Mutter Euphemia Stieber ererbt und erneuter Käufer von genanntem Bruder erkauft hat und nunmehr des Käufers Tochtermann Konrad Zürcher gehört, alles ledig und los, nur dass 2 Schilling Pfennig an einen gemeinen Zins jährlich davon gehen sollen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10217
Date: 1. April 1577
AbstractRat und Bürgerschaft von Bludenz beschweren sich im Namen aller in die Herrschaft Bludenz gehörigen Untertanen bei Hektor von Ramswag, Vogt beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, dass sein Vetter und Vorfahre in diesem Amt Merk Sittich von Ems den vier Kirchspielen Bürs, Nüziders, Nenzing und Frastanz über ihr Ansuchen die Bewilligung erteilt habe, von allen, welche sich in ihrem Kirchspiel niederlassen und daselbst hausen und wohnen, einen Einzug zu nehmen, sowie keine neue Hofstatt und Behausung mehr aufschlagen und bauen zu lassen, worüber denen von Bürs, Nenzing und Frastanz ein besiegelter Brief ausgefertigt worden sei. Dies sei gegen der Bludenzer alte Gebräuche und das Herkommen geschehen. Sie bitten daher demütigst, diese Bestimmung für die Untertanen der Herrschaft und des Stadtgerichtes Bludenz aufzuheben oder, sollte dies nicht tunlich sein, ihnen zu gestatten, gleichfalls von allen Gnosleuten ohne Unterschied des Geschlechtes, von Fremden und Einheimischen, die in ihr Kirchspiel Bludenz einziehen, sich daselbst niederlassen, hausen und wohnen, einen Einzug zu nehmen; auch das Aufschlagen neuer Hofstätten und Behausungen soll verboten sein, wenn sie mit denselben an Hölzern, Feldern, Wunn und Weid übersetzt und belästigt würden. Der Vogt bewilligt den Bittstellern das Einzugsgeld sowie die Befugnis, das Aufschlagen neuer Hofstätten etc. zu verhindern, jedoch nur auf gnädigsten Konsens des Landesfürsten und dass die Einzugs- und Strafgelder an der Stadt Bludenz gemeine Gebäude und Notdurft verwendet werden.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10218
Date: 26. Januar 1581
AbstractErzherzog Ferdinand bestätigt das den Bludenzern von Hektor von Ramschwag, Vogt der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, am Montag nach dem Palmsonntag 1577 verliehene Einzugsgeld.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10219
Date: 29. Januar 1582
AbstractWolfgang Wegelin, Amtmann beider Herrschaften Bregenz und Hohenegg, Hans Rüst, Ammann und geschworener Richter genannter Herrschaften, tun kund, dass Elisabetha Sygline, des weiland Bartolome Sygel und der Magdalena Müllerin eheliche Tochter, sich aus der Leibeigenschaft in die Herrschaft Hohenegg ledig und los gekauft hat und sich demnach ungehindert unter Schutz und Schirm einer anderen Herrschaft begeben könne. Dieselbe soll jedoch in Zukunft keine Erbfälle aus der Herrschaft Hohenegg oder von anderen Leibeigenen ziehen dürfen, es sei denn, dass man sich zuvor mit den Amtleuten der Herrschaft um den Abzug und die jährlich gebührenden Steuern vertragen hätte. Außerdem ist die Genannte samt ihren Erben verhalten, ein in den Herrschaften Bregenz und Hohenegg gelegenes Gut, sei es durch Erbschaft, Kauf oder wie immer erworben, falls sie willens wäre, dasselbe zu verkaufen, nur leibeigenen Leuten aus der Herrschaft Hohenegg um einen billigen Preis nach Erkenntnis des Gerichtes, in welchem dasselbe gelegen ist, käuflich zu überlassen, und sich mit der Bezahlung in drei Zielen nach dem Gebrauch der Herrschaft Hohenegg zu begnügen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10220
Date: 24. April 1582
AbstractViner Gerold zu Nüziders, in der Herrschaft Sonnenberg sesshaft, und Anna Hillerin, seine Hausfrau, verkaufen dem ehrsamen Adrian Juen, Bürger zu Bludenz, auch zu Nüziders gesessen, um 210 Gulden rheinisch, den Gulden zu 15 Konstanzer Batzen, ihren eigenen Berg und Stück Gut, genannt Gamplerientz, im Nüziger Kirchspiel gelegen, stößt allenthalben an die Allmein, sonst ledig und los, nur dass jährlich 30 Schilling Zins davon geht.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10221
Date: 24. Juni 1583
AbstractDie gemeinen Steuergenossen der Gnos zu Rankweil bekennen, dass Andres Peck, jetzt Bürger zu Bludenz, sich aus der Rankweiler Gnos, zu welcher derselbe bisher gehörte, am heutigen Tag losgekauft habe um 30 Gulden rheinisch in Münz, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer Feldkircher Währung, die sie auch erhalten haben. Er war hiemit für sich und alle ehelichen Nachkommen aller Steuern und Verpflichtungen der genannten Gnos gegenüber ganz quitt und ledig.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10222
Date: 23. November 1583
AbstractKonrad Leu und seine Ehefrau kaufen sich von der Großen Gnos von Sonnenberg frei.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10223
Date: 19. September 1586
AbstractKonrad Priet, sesshaft in St. Gallenkirchen, und seine Ehefrau Greta Aichlerin verkaufen mit Hand Hans Rudolfs, Untervogt und Richter zu Bludenz, dem Ulrich Schwarzmann, sesshaft in St. Gallenkirchen, und seiner Ehefrau Elsa Nannin für 80 Gulden Konstanzer Münze Bludenzer Währung, den Rückkauf vorbehalten, einen Martinszins von 4 Pfund Pfennig von ihrem eigenen Stück und Gut, allda in des Prieten Hof gelegen, genannt Gurtisweg, wie sie solches von den Käufern erkauft haben; stößt auf- und auswärts an die Landstraße, abwärts an die Ill, einwärts an der Verkäufer anderes Eigengut; ferner von ihrem eigenen Haus, Hof, Stallung, Speicher, Obstwachs und Gut, gleich jendhalb gelegen, stößt an die Ill, einwärts an Mark Prieten, aufwärts an die Landstraße, aufwärts an der Käufer Gut; vormals ganz ledig und los, ausgenommen dass von dem ersten Stück dritthalben Käs und vom Haus, Hof, Stallung, Speicher, Obstwachs und Gut 4 Pfund 4 Schilling Pfennig jährlich abgehen sollen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10224
Date: 11. November 1587
AbstractKonrat Schmid, Bürger zu Bludenz, und seine Ehefrau Barbara Man­gerin verkaufen mit Hand Hans Rudolfs, Untervogt und Richter zu Bludenz, dem Konrad Zürcher, Bürger zu Bludenz, und seiner Ehefrau Magdalena Merni für 30 Pfund Konstanzer Münze Bludenzer Währung, die Ablösung des Pfandes vorbehalten, einen Martinszins von 30 Schilling Pfennig ab ihrem eigenen Haus, Hofstatt, Stadel und Stallung, alles beieinander zu Bludenz in der Stadt in der Sturnengassen gelegen, stößt einwärts ans gemein Privetgässlin, abwärts an Lienhart Felix seligen Erben Haus und Stallung und an die gemeine Gasse, auswärts auch an die Gasse, aufwärts an Sudrellen Pfründhaus; alles ledig und los, ausgenommen 11 Schilling Pfennig, die jährlich als Zins davon gehen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10225
Date: 18. November 1587
AbstractUrteilsbrief zwischen Sonnenberg und Montafon.

Images86
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10226
Date: 11. November 1589
AbstractMathies Gantschierer aus St. Gallenkirch verkauft Klaus Mangard daselbst sein Haus und Gut in St. Gallenkirch zu Gurtinell in Klaus Vielen Hof gelegen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10227
Date: 24. Juni 1590
AbstractPeter und Jakob Bickel von Nüziders und Konsorten verkaufen Christian Türtscher am Muttersberg die Alpe Els.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10228
Date: 16. November 1590
AbstractSimon Thoman, Untervogt zu Bludenz, verkauft dem Baumeister, Rat und den Bürgern zu Bludenz für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung einen Martinszins von 1 Pfund Pfennig, welcher kaufsweise von Henslin Fiel an den Verkäufer kam, während Fiel denselben anfangs erkaufte von Meng Mangeng, sesshaft zu Gortipohl in St. Gallenkirchspiel, und seiner Ehefrau, ab ihrem eigenen Gut in Gortipohl gelegen, stößt abwärts an die Landstraße, auswärts an Tschan Kästeinen Gut, aufwärts an Jörg Gavaneschen, Peter Staimers und Vertaguden Güter in Anfalatschinen, mitsamt halbem Haus und Stadel, wie das alles aufweist ein besiegelter Zinsbrief vom Montag nach St. Gallentag (18. Oktober) 1512, welchen der Verkäufer innegehabt, nunmehr aber den Käufern übergeben hat.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10229
Date: 11. November 1591
AbstractTolo von Arüns, sesshaft zu Stallehr, und seine Ehefrau Barfla Thomanin verkaufen mit Hand Hans Rudolfs, Untervogt und Richter zu Bludenz, dem Dietrich Zürcher, Bau­meister und Bürger zu Bludenz, und seiner Ehefrau Lena Wolfin für 15 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung einen Martinszins von 15 Schilling Pfennig, den Rückkauf vorbehalten, ab ihrem eigenen Haus, Hofstatt und Gut samt dem dazugehörigen Obstrecht, zu Stallehr gelegen, stößt einwärts an Enderlin Seebergers Erben, auf- und abwärts an Stoffel Schmidlis Erben Gut, auswärts an die Gasse.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10230
Date: 4. April 1592
AbstractLossprechbrief für Afra Bügglini, ausgestellt von Hans vom Syrgenstein zum Syrgenstein und Achberg.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10231
Date: 11. November 1592
AbstractPeter Juen von Vandans und seine Ehefrau Greta Schulerin bekennen, dass sie Anton Mark in Braz ein Kapital von 40 Pfund Pfennig von ihrem Hof und Gut, genannt Basingel, in Vens gelegen, schulden.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10232
Date: 11. November 1593
AbstractKlaus Galehr, Bürger zu Bludenz, sesshaft zu Nüziders, und seine Ehefrau Anna Kellerin verkaufen mit Hand Hans Rudolfs, Untervogt und Richter zu Bludenz, dem Jos Lang, Pfarrer zu Nüziders, für 32 Pfund Pfennig einen Martinszins von 1 Pfund 12 Schilling Pfennig, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, ab ihrem eigenen Weingarten zu Nüziders, in Getzen gelegen, stößt abwärts an die Landstraße, auswärts an der Herrschaft Gut, aufwärts an die Allmein, einwärts an Daniel Reuzen Gut, vormals ledig und los, ausgenommen 18 Schilling Pfennig Zins, welche davon gehen sollen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10233
Date: 14. Dezember 1593
AbstractDie Steuer- und Gnosleute der großen Gnos zu Sonnenberg erklären Lienhart Butsch, welcher heiraten und sich in Bludenz niederlassen will, gegen 1 Pfund Pfennig guter Währung jährlichen Zinses der Steuer, Schnitzgelder und Verpflichtungen überhaupt, mit denen er ihnen in die österreichische Herrschaft verbunden ist, ledig und los.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10234
Date: 11. November 1595
AbstractDie Steuergenossen zu Sonnenberg der Gnos unter der Brugg sprechen ihren Mitgenossen Hans Siebentaler, Thomas Siebentalers seligen Sohn, sesshaft zu Frastanz, und seiner Ehefrau Ursula Wurzerin, auf sein Ansuchen, da er sich infolge seiner Verehelichung mit Christan Stranners Tochter in der Stadt Bludenz niederzulassen und daselbst zu hausen gedenkt, der Mitgenossenschaft, der Steuern, Raisen und Pflichten überhaupt ledig und los.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10235
Date: 10. August 1596
AbstractKarl Ludwig, Graf zu Sulz, Landgraf im Hegau, des heiligen römischen Reiches Erbhofrichter zu Rottweil, Herr zu Vaduz, Schellenberg und Blumenegg etc. entlässt Elisabetha Leuwin von Braz aus der Herrschaft Sonnenberg gegen Bezahlung von 150 Gulden aus der Leibeigenschaft, mit der sie ihm bisher zugetan gewesen ist.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10236
Date: 7. Januar 1597
AbstractAmmann, Gericht und die Geschworenen der drei Dörfer Ludesch, Thüringen und Bludesch, auch die ganze Gnos auf dem Lande der Grafschaft Blumenegg bekennen, dass Adam Zürcher von Bludenz seine Frau, die er aus der Leibeigenschaft losgekauft, zugleich auch aller Ansprüche, welche die Genannten bisher an dieselbe gehabt, um 23 Gulden ledig gemacht habe.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10237
Date: 4. März 1597
AbstractGeorg, Freiherr zu Königsegg und Aulendorf, Herr der Grafschaft Rotenfels und Herrschaft Staufen, erklärt den Melcher Elsässer und seine Ehefrau Ursula Natter, deren beide Söhne Martin und Hans sowie alle künftigen Kinder der Leibeigenschaft, mit welcher sie bisher ihm zugetan gewesen, frei und ledig, doch mit der Bedingung, dass sie und ihre Nachkommen die von seinen Leibeigenen auf welche Weise auch immer erworbenen liegenden Güter ihm versteuern und an niemanden als seine Leibeigenen veräußern sollen. Im letzteren Falle können die Befreiten jedoch nach Entrichtung des gebührenden Abzugs mit dem erlöstem Geld fahren, wohin sie wollen; lassen sie sich aber über kurz oder lang in der obgenannten Graf- und Herrschaft wieder nieder, so soll dieser Brief kraftlos und tot sein.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10238
Date: November 1597
AbstractUlrich Matt von Schruns verkauft Klas Liendle in Gamprätz Güter.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10239
Date: 23. Februar 1598
AbstractKaiser Rudolf II. bestätigt für sich und im Namen seiner geliebten Brüder und Vetter, der Erzherzoge zu Österreich, als ihr Bevollmächtigter Regierer aller Ober- und Vorderösterreichischen Lande, dem Vogt, Rat und den Bürgern zu Bludenz, den Untertanen im Montafon, ohne Ausnahme, auf ihr demütiges Anrufen ihre Gnaden, Freiheiten, Privilegien, alte Gewohnheiten, welche ihnen durch weiland seine Vorfahren erteilt und jüngst durch Erzherzog Ferdinand laut Brief vom 6. Juli 1569 konfirmiert und bestätigt worden sind.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10240
Date: 4. März 1598
AbstractBaumeister, Rat und gemeine Bürgerschaft der Stadt Bludenz beschweren sich bei der oberösterreichischen Regierung, dass die Hofjünger des Tales Montafon dem alten Herkommen entgegen ihr bestes Vieh vor, zwischen und in den Marken ihres Tales haufenweise bei ihren Häusern und Ställen an Aus- und Inländische verkaufen und in großer Anzahl auch über das Gebirge treiben; die Montafoner erklären dagegen, dass ihnen der erwähnte Viehverkauf aufgrund ihrer Privilegien und des ihnen durch Erzherzog Ferdinand erteilten Konsenses vom 13. Oktober 1588 erlaubt sei. Außerdem beklagen sie sich, dass die von Bludenz sie mit ungewöhnlichen Verboten und Arresten beschweren, das Vieh, welches sie im Montafon verkauft hätten, wenn es nachmals gegen Bludenz getrieben werde, aufhalten; dass sie die Bestimmung vom Jahre 1567, nach welcher die Gerichte in Bludenz stattfinden sollen, nicht einhalten, das Märzengericht, welches einem alten Gebrauche zufolge dem Tal Montafon noch verblieb, schlecht in Acht nehmen und endlich ihren vier Steuerwaibeln dasjenige, was bisher im Amte gebräuchlich gewesen, zu verrichten nicht gestatten wollen; demnach bitten sie, dass man sie bei ihrem alten Herkommen beschütze und die bisher eingerissene Unordnung nach Gebühr abstelle. Hierauf erteilt die landesfürstliche Regierung folgenden Bescheid:Den Montafonern ist es im Hinblick auf das oben angeführte Privileg gestattet, das Vieh bei ihren Heimwesen und Ställen zu verkaufen. Doch ist das Verführen desselben über das Gebirge, besonders an den Tagen vor den Viehmärkten gänzlich untersagt, damit die Jahrmärkte besser besucht und das Vieh dem Lande eher erhalten werde. Die Bewohner von Bludenz und des Tales Montafon dürfen zu den Jahr- oder Viehmarktzeiten, die bisher zwischen ihnen etwas streitig waren, fünf Tage vor dem Eingang des ersten Marktes an keinen Fremden oder Ausländischen verkaufen, ausgenommen es würde ein österreichischer Untertan solches kaufen wollen, in welchem Falle das Vieh, allerdings nicht haufenweise, über das Gebirge getrieben werden dürfte. Hinsichtlich des Gerichtszwanges verbleibt es bei den Bestimmungen des Abschieds vom Jahr 1567 und sollen die Arreste und Verbote ohne rechtmäßige Ursache in Zukunft nicht gebraucht werden. Auch bezüglich des Märzgerichtes und der Ersetzung der vier Steuerwaibel in Montafon sollen die Montafoner beim alten Gebrauch verbleiben.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 10241
Date: 11. November 1598
AbstractJacob Melaun, sesshaft in St. Gallenkirchen, und Christina Schedlerin, seine Ehefrau verkaufen mit Hand des Hans Rudolf, Untervogt und Richter der Stadt und Herrschaft Bludenz, dem ehrbaren Lukas Tschofen und Lucia Zudrellin, seiner Ehefrau, sesshaft in Gaschurn, für 100 Gulden rheinisch in Münz, den Rückkauf vorbehalten, einen Martinszins von 5 Gulden rheinisch Konstanzer Münze von ihrem eigenen Haus, Hof und Gut samt darauf stehendem Stall, genannt der Fenza, in Gortipohl gelegen, stößt aufwärts und einwärts an die Allmein, abwärts an Jörg Brunold und der Theynen (Katharina) Gantnerin Gut, auswärs an Hans Fiel und den Bach, außen abwärts an Hans Fiels Gut, alles ledig und los, ausgenommen dass zuvor 2 Pfund 5 Schilling Pfennig jährlichen Zinses darauf verschrieben ist.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
< previousCharters1573 - 1598next >