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FondUrkunden (900-1797)
  1. Stiftsgeschichte
  2. Während der diokletianischen Christenverfolgung fand der hl. Märtyrer Florian, wie in seiner "Passio" dargelegt, bei Lauriacum (Lorch) seinen Tod durch ertrinken. An seiner Begräbnisstätte soll sich eine Priestergemeinschaft angesiedelt haben, die Ende des 9. Jahrhunderts als solche bezeugt ist, aber in der Zeit des Ungarnsturms im 10. Jahrhundert zerstört worden sein soll. 901 hatte die Kanonikergemeinschaft von König Ludwig dem Kind die Ennsburg zur Abwehr gegen die Ungarn erhalten.

    Nach seiner Wiedererrichtung wurde es Eigenkloster des Bischofs von Passau und als solches von Bischof Altmann 1071 mit der Einführung der Augustinerregel in ein Augustiner Chorherrenstift umgewandelt. Bald darauf wurde eine romanische Stiftskirche errichtet und die Pfarrseelsorge aufgebaut. Ein Großteil der 30 Stiftspfarren wurde schon im Mittelalter von St. Florian aus betreut.

    Durch zahlreiche Schenkungen von Adeligen konnte das Stift seinen Besitz beträchtlich vergrößern und gewann zunehmend mehr Unabhängigkeit von seinem Eigenkirchenherrn. Im 12. Jahrhundert versuchte der Konvent, seine Rechte und Freiheiten durch Urkundenfälschungen zu untermauern.

    Zunächst hatten die Herren von Perg die Vogtei über St. Florian inne, später wurde sie durch die Herzöge von Österreich ausgeübt. Mitte des 13. Jahrhunderts hatte das Kloster an Unabhängigkeit gewonnen und das Recht der freien Abtwahl und die Befreiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit gewonnen.

    Nach einem Brand im Jahr 1235 wurde unter Propst Bernhard (1224-1240) der Wiederaufbau von Kirche und Klosteranlage zügig vorangetrieben. 1291 wurde die neue Kirche vom Passauer Bischof geweiht.

    In dieser Zeit lebte die Klausnerin Wilbirg († 1289) in einer Zelle, die an die Kirche angeschlossen war. Propst Einwik (1295-1313) verfasste eine "Vita Wilbirgis", die eine wichtige Quelle für diesen Abschnitt der Hausgeschichte darstellt.

    In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts kamen mehrmals Reformkommissionen in das Chorherrenstift, konnten aber keine gravierenden Missstände feststellen. Einer der Konventualen, Wolfgang Kerspeck, wurde sogar in die dreiköpfige Reformkommission aufgenommen. In dieser Zeit florierte auch die Klosterschule und das Stift erreichte wirtschaftliche Stabilität.

    Im 16. Jahrhundert hatte die Kanonikergemeinschaft mit finanziellen Einbußen durch die auferlegte Türkensteuer zu kämpfen; die schlechte wirtschaftliche Situation beschleunigte das Eindringen protestantischen Gedankengutes. Trotzdem konnte das Stift einen gewissen Personalstand halten und zum Ende des Jahrhunderts wurden die reformatorischen Anschauungen durch die Gegenreformation verdrängt.

    Unter Propst Leopold (1612-1646) kam es, dem Dreißigjährigen Krieg und den Bauernkriegen zum Trotz, zu ersten Barockisierungsmaßnahmen. Diese resultierten in einer fast siebzigjährigen Bautätigkeit, die zur vollständigen Barockisierung der Klosteranlage führte. Auch wurden die Bestände der Stiftsbibliothek beträchtlich erweitert.

    In der josephinischen Zeit bestand auch für das Stift St. Florian die Gefahr der Aufhebung; zwischendurch wurde es von seinem Propst nur administriert. 1784 fiel dann die Entscheidung gegen eine Aufhebung des Stifts, aber der Konvent musste jeglichen Überschuss an den Religionsfonds abliefern.

    In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die "Historikerschule" von St. Florian begründet, aus der Wissenschafter wie Franz Kurz, Jodok Stülz, Josef Chmel und Engelbert Mühlbacher hervorgingen.

    Als Folge der Grundentlastung 1848 und wegen der Geldentwertung nach dem ersten Weltkrieg stand das Stift St. Florian zu Beginn der NS-Zeit vor dem finanziellen Ruin. 1941 wurde das Gebäude von der Geheimen Staatspolizei beschlagnahmt und die Chorherren mussten das Stift verlassen. Das Stiftsgebäude wurde 1942 an die Reichsrundfunkgesellschaft verpachtet; außerdem war das historische Forschungsinstitut des Reichsgaues Oberdonau in St. Florian untergebracht.

    1945, nach dem Einzug amerikanischer Truppen, konnte Propst Leopold Hager (1944-1968) mit einigen Chorherren in das Stift zurückkehren. 1949 wurden die Stiftsgebäude wieder in das Eigentum der Chorherren übergeben.

    Unter den Nachfolgern von Propst Leopold Hager konsolidierte sich die religiöse und wirtschaftliche Situation im Chorherrenstift wieder. Der Konvent umfasst heute unter der Leitung von Propst Johann Holzinger 38 Konventualen, die 30 inkorporierte Pfarren und drei Seelsorgestellen betreuen: St. Florian, Ansfelden, Asten, Attnang, Berg (Seelsorgestelle, früher bei Pfarre Ansfelden), Feldkirchen, Goldwörth, Grünbach, Hargelsberg, Herzogdorf, Hofkirchen, Katsdorf, Kleinmünchen, Kleinzell, Krenglbach, Lacken (Seelsorgestelle, früher bei Pfarre Feldkirchen), Lasberg, Linz-Ebelsberg, Mauthausen, Niederwaldkirchen, Pichling-St.Paul (Seelsorgestelle, früher bei Pfarre Ebelsberg), Regau, Ried i. d. Rdmk., St. Gotthard, St. Marienkirchen, St. Martin, St. Oswald/Fr., St. Peter a. Wbg., Timelkam, Vöcklabruck, Walding, Wallern, Windhaag.

    Literatur:

    Ferdinand REISINGER/Katharina BRANDES, St. Florian, in: Die bestehenden Stifte der Augustiner-Chorherren in Österreich, Südtirol und Polen, hrsg. von Floridus RÖHRIG (Klosterneuburg-Wien 1997) 337-384.

    St. Florian bei Linz (seit 1071), in: Orden, Säkularinstitute und Geistliche Gemeinschaften in der Diözese Linz. Eine historisch-topographische Dokumentation, hrsg. von Monika WÜRTHINGER und Josef HÖRMANDINGER (Linz 2005) 33-37.

    St. Florian. Erbe und Vermächtnis. Festschrift zur 900-Jahr-Feier (= MOÖLA 10, 1971).

    Siegfried HAIDER, Sankt Florian, in: LMA VII, Sp. 1151-1152.

    Anton Julius WALTER, Die echten und die gefälschten Privilegien des Stifts St. Florian und ihre Stellung in der Verfassungsgeschichte, in: Archivalische Zeitschrift 3. Folge/8. Band (1932) 56-105.

    Karl REHBERGER, Beiträge zur Geschichte der Wissenschaftspflege im Stifte St. Florian bis zum Ende des 15. Jahrhunderts (ungedruckte Hausarbeit am Institut f. österr. Geschichtsforschung, Wien 1965).

    Karl REHBERGER/Christiane WUNSCHHEIM/Johannes WUNSCHHEIM († 2003), Bibliographie zur Geschichte des Stiftes St. Florian (= MOÖLA Erg.Bd. 12, 2006).

  3. Bestandsgeschichte
  4. Zu den etwa 800 Handschriften und archivalischen Büchern des Stiftsarchivs zählen auch das Kopialbuch (um 1276 bis Mitte des 14. Jahrhunderts), das mit Federzeichnungen geschmückt ist, und das älteste Urbar von 1378. Vom Anfang des 12. Jahrhunderts haben sich Fragmente von Traditionsnotizen erhalten.

    Für die "Vita Wilbirgis" und die "Kirchweihchronik" benutzte der Verfasser Propst Einwik (1295-1313) die Urkunden aus dem Stiftsarchiv.

    Archivar und Bibliothekar Johann Pachl (1674-1744) legte 1724 ein dreibändiges Diplomatarium vor und erstellte Archivrepertorien und ein Handschriftenverzeichnis.

    Ein bedeutender Vertreter der "Historikerschule" des Stiftes St. Florian war Propst Jodok II. Stülz (1859-1872), dessen Archivordnung im Zuge der Verlagerungen des Archivs im 2. Weltkrieg zerstört worden ist. Stülz war außerdem der erste für die Anlage des "Diplomatariums" zum oö. Urkundenbuch zuständige Referent. Die Urkundensammlung des Stifts umfasst 2377 Urkunden aus den Jahren 1002 bis 1874.

  5. Benützte Editionen/Regestenwerke
  6. Oberösterreichisches Urkundenbuch 2 - 11

    Stiftsarchiv St. Florian: Jodok Stülz, Verzeichnis und chronologisches Register der gebundenen Schriften des Stiftsarchivs

    HHStA Wien, Repertorium XIV/1

  7. Editionskritik
  8. OÖUB

    In den Statuten des am 19.11.1833 gegründeten oberösterreichischen Musealvereines, der die Sammlung, Verzeichnung, Beschreibung und Erklärung der Denkmäler der oberösterreichischen Geschichte zur Aufgabe hatte, findet sich unter Punkt 2 folgende Aufgabe: "[...] eine Sammlung von Urkunden [anzulegen], welche die Geschichte dieser Provinz im allgemeinen oder einzelner Ortschaften oder denkwürdiger Personen insbesonders betreffen, vorzüglich aber jener, welche geeignet sind, das Andenken von Stiftern und Wohlthätern zu erhalten oder das Leben und die Verfassung längstverschwundener Jahrhunderte anschaulich zu machen". Um diesem Anspruch eines territorial ausgerichteten Urkundenbuchs gerecht zu werden, wurde 1836 eine eigene Sektion des historischen Fachs zur Sammlung und Bearbeitung urkundlicher Geschichtsquellen des Landes ob der Enns eingerichtet, deren erste Aufgabe die Anlage des so genannten "Diplomatariums", einer Sammlung von Abschriften aller das Land ob der Enns betreffenden Urkunden bis 1519, war. Dies sollte bereits hinsichtlich eines zukünftigen "Codex diplomaticus Austriae super Onasum" geschehen. Der dafür zuständige Referent war ab 1837 Jodok Stülz, Chorherr in St. Florian, seine unmittelbaren Mitarbeiter Georg Weishäupl, Ferdinand Wirmsberger und Mansuet Aust. Von 1837 bis 1862 wurde das Diplomatarium erstellt, das die Originale bis 1500 erfasst, die kopiale Überlieferung aber nicht systematisch berücksichtigt.

    Ab 1852 wurde das "Urkundenbuch des Landes ob der Enns" herausgegeben, wobei der erste Band die "Codices traditionum" enthält. Herausgeber war Andreas von Meiller, der für die endgültige Gestaltung verantwortlich war.

    Im Vorwort zum ersten Band des Urkundenbuches werden die Editionsrichtlinien folgendermassen definiert: "Bei dieser Sammlung wurde der Grundsatz festgehalten, dass es sich zuerst und vorzüglich darum handle, einen buchstäblich getreuen Text der Urkunden wiederzugeben. Zufolge desselben wurde jedes Original, welches aufgefunden werden konnte, mit sorgfältiger Genauigkeit abgeschrieben, und dann erst der Sammlung einverleibt, nachdem [...] die Abschrift mit der Urschrift war verglichen worden. [...] Wo kein Original mehr vorhanden war, musste man zu Copialbüchern oder anderen Abschriften seine Zuflucht nehmen. Nur von der genauen Copirung der urkundlichen Unterscheidungszeichen, und der Bezeichnung der Anfänge der Zeilen glaubte man Umgang nehmen zu müssen, da der daraus entfallende Gewinn in der That doch ziemlich gering anzuschlagen ist. Auch falsche oder verdächtige Urkunden, deren Anzahl indessen jedenfalls klein ist, glaubte man nicht ausschliessen zu dürfen. Oft ist nur die Form unecht, während der Inhalt Wahres bezeugt."

    Die Urkunden sind in chronologischer Reihenfolge in Volltext aufgenommen, Datum und Ort sind aufgelöst und sie verfügen über ein kurzes Kopfregest. Außerdem wird die wichtigste Literatur genannt.

    1869 wurde Stülz von Pius Schmieder als Referent abgelöst, dem 1875 Johann Nepomuk Faigl und 1899 Viktor Freiherr von Handel-Mazzetti nachfolgten. 1912 wurde das Unternehmen eingestellt und das gesamte Material des Diplomatars dem Oberösterreichischen Landesarchiv übergeben, das das Urkundenbuch ab 1929 fortführte.

    Im Vorwort von Erich Trinks zum zehnten Band des Urkundenbuchs (1938) geht dieser auf die Problematik des Diplomatars ein, dessen Abschriften teilweise nahezu hundert Jahre alt sind und in der Qualität naturgemäß unterschiedlich. "Eine Neuvergleichung der deutschsprachigen Urkunden, die in etwa 50 Archiven verstreut sind, wäre wegen des Aufwandes an Zeit und Kosten nicht ausführbar gewesen, hätte sich aber auch nicht gelohnt, [...] auch ist die genaue Berücksichtigung der Orthographie, besonders der Interpunktionen und phonetischen Zeichen, so wichtig sie für die sprachwissenschaftliche Forschung wäre, bei Urkundenveröffentlichungen für den allgemeinen Gebrauch nicht angebracht, weil die Fremdartigkeit des Schriftbildes [...] auf den Benützer überaus störend wirkt [...]." Nicht mehr alle Urkunden wurden volltextlich aufgenommen; bei denjenigen, die von den Herausgebern als stark formelhaft eingeschätzt wurden, "wurde [...] unter Hinweglassung aller Formeln der gegenständliche Inhalt der Urkunde mit deren eigenen Worten herausgelöst und in kurzer Form die Verbindung zwischen den einzelnen Teilen hergestellt [...]." Das führt dazu, dass ein Teil der Urkunden in einer Mischform zwischen Edition und Regest dargeboten wird, die sicher nicht allen Fragestellungen gerecht wird.

    1956 lagen mit dem 11. Band die Urkunden bis 1400 vor. Erst 2005 wurde vom Oberösterreichischen Landesarchiv gemeinsam mit der "Gesellschaft für Landeskunde" (früher Oberösterreichischer Musealverein) die Initiative ergriffen, um einerseits dieses Großprojekt über das Jahr 1400 hinaus weiter in die Neuzeit fortzusetzen und andererseits die bereits vorliegenden Bände kritisch zu überarbeiten und zu ergänzen. Die wesentlichen Ziele sind einerseits die Aufnahme aller urkundlichen Quellen im Bereich des heutigen Bundeslandes Oberösterreich bis in die Neuzeit in eine Datenbank und die Erstellung und Veröffentlichung zeitgemäßer Regesten und Transkriptionen, andererseits die Bereitstellung digitaler Abbildungen im Internet. Diese Zielsetzungen decken sich teilweise mit jenen des Projektes Monasterium.Net, weshalb eine intensive und für beide Seiten ertragreiche Kooperation vereinbart wurde.

    Literatur:

    Erich TRINKS, Das Urkundenbuch des Landes ob der Enns, in: JbOöMV 85 (= Festschrift zum hundertjährigen Bestand des oberösterreichischen Musealvereines und des Landesmuseums, Linz 1933) 587-636.

    Repertorien:

    Für den größten Teil der Urkunden bis zum Jahr 1399 wurden die Regesten und Transkriptionen der Bände 2-11 des Oberösterreichischen Urkundenbuchs (OÖUB) herangezogen. In den Fällen, in denen die jeweiligen Urkunden nicht anderweitig - durch Editionen oder Regestenwerke - erschlossen waren, wurde auf die Repertorien des HHStA bzw. des Stiftes zurückgegriffen. Diese archivischen Findbehelfe, die im 19. Jahrhundert handschriftlich bzw. im 20. Jahrhundert angefertigt wurden, dienten der Erschließung und leichteren Zugänglichkeit der Urkunden vor Ort und sind daher eigentlich nicht für eine Publikation vorgesehen. Die kurzen Regesten, die in den Repertorien enthalten sind, folgen dementsprechend auch nicht den allgemeinen Richtlinien, die für heutige Regestenwerke opportun sind. Der Informationsgehalt der Repertorien kann demnach sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr unterschiedlich sein und geht im Normalfall über eine oberflächliche inhaltliche Zusammenfassung nicht hinaus - was für den Zweck der Anfertigung völlig ausreichend ist.

    Die Veröffentlichung der Regesten im Rahmen des MOnasteriuM-Projekts dient einer ersten Orientierungshilfe und soll ansonsten nicht erschlossenes Urkundenmaterial zumindest vorläufig und unter Berücksichtigung des Charakters der Repertorien leichter benützbar machen. Längerfristig soll die Bereitstellung der Urkunden im Netz aber zu einer tieferen und heutigen Standards entsprechenden Erschließung ihrer formalen und inhaltlichen Merkmale führen.

Kathrin Kininger