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1. Grundsätzliches
1.1. Als Textgrundlage dienen a) alte Drucke, b) Neuerarbeitungen.
1.2. Redaktionelle Änderungen an den Texten von a) werden vorerst grundsätzlich nicht vorgenommen, außer diese sind zwingend notwendig. Diese Arbeiten sollen einer späteren Phase des Projekts vorbehalten bleiben.
2. Digitalisierung/OCR der alten Drucke
2.1. Die alten Drucke werden durch Scannen/OCR in Word-Dateien umgewandelt und anschließend lektoriert.
2.2. Diese Dateien werden folgendermaßen bearbeitet, um auf die Implementierung in die Datenbank vorbereitet zu werden:
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Entfernen sämtlicher Steuerungszeichen Zeilenumbrüche, etc.) |
3. Übertragung in die Datenbank
3.1. Jede Urkunde bzw. jede Nummer im alten Druck entspricht einem Datensatz.
3.2. Erstellung eines Formulars.
3.3. Erstellung einer Klassifikation, wobei eine Klassifikationsgruppe nicht mehr als 40 Einträge enthalten sollte.
3.4. Übertragung der Texte in die einzelnen Felder der Datenbank.
3.5. Starten der automatischen Indizierung; nach Abschluss muss diese wieder ausgeschaltet werden.
4. Indizierung
4.1. Personen
4.1.1. Namen| Albero de Drozendorf Conradus Comes de Pilstein |
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| Als Unterbegriff werden (wenn möglich) der standardisierte Name mit dem aufgelösten Ort verwendet. Titel bzw. Funktionen werden nach Möglichkeit übersetzt. Der gesamte Begriff wird dem Personenindex zugeordnet | |
| Albero de Drozendorf -> Albero von Drosendorf Conradus Comes de Pilstein -> Graf Konrad von Peilstein Richeri canonici et prothonotarii -> Richeri Kanoniker und Protonotar |
4.2. Orte
4.2.1. Orte innerhalb des heutigen österreichischen Bundesgebietes
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Jeder Ort wird für sich aufgenommen, aufgelöst und dem Ortsindex zugewiesen. Nach dem aufgelösten Ortsnamen wird zur genauen Identifikation der jeweilige Gerichtsbezirk in Klammer gesetzt. Scebin -> Zöbing (GB Langenlois) Ist ein in der Urkunde vorkommender Ort heute ein Teil einer Gemeinde, so wird diese Gemeinde ebenfalls angeführt Liebenberc -> Liebenberg (Gde. Ludweis-Aigen, GB Raabs) Ist die Auflösung eines Ortes oder die Zuweisung zu einem bestimmten Gerichtsbezirk fraglich, so wird am Ende des Eintrags im Unterbegriff ein (?) angefügt. Erscheint die Auflösung eines Ortes oder eines Begriffs vorerst gar nicht möglich, so steht (?) unmittelbar nach dem Hauptindexeintrag. Yssenstorf (?) Vorsicht bei den Gerichtsbezirkszuweisungen nach dem HONB! Seit der Zusammenlegung mehrerer Bezirksgerich/?te, hat sich die Zahl der Bezirke um 14 verringert. (Vgl. Bgbl. Nr. 81 Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich vom 15. Februar 2002) Drosendorf: GB Geras -> GB Horn Manchmal wurde ein Gerichtsbezirk auch auf zwei verschiedene Bezirke aufgeteilt, wie z.B. Herzogenburg, dessen größerer Teil zum Bezirk St. Pölten, der kleinere nach Neulengbach eingegliedert wurde. Getzersdorf: GB Herzogenburg -> GB St. Pölten Gemeindenennungen Beispiel: Starchenberch -> Ruine Starhemberg (Gde. Dreistetten, GB WN) |
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Syntax: Quellenname -> deutsche Bezeichnung [falls vorhanden] (nationalsprachige Bezeichnung, Abk. des Kronlandes, Gerichtsbezirk) Beispiel: Znoym -> Znaim (Znojmo, MÄ, GB Znojmo) <Urkunde Nr. 4, Bestand Geras> Dies gilt auch für Klöster, Stifte und Abteien außerhalb Österreichs Beispiel: Bruk -> Bruck an der Thaya (Luce, MÄ, GB ?), Prämonstratenserstift Pöltenberg -> Hradiste, MÄ, GB Znojmo, Propstei Notwendigkeit moderner Hilfsmittel auch für Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien und Italien |
4.3. Pfarr- und Stiftskirchenindex
Beispiel: ecclesia sancti Nicolai in Znoym -> Pfarrkirche St. Nikolaus in Znaim
ecclesie Scti Michaelis -> Stiftskirche St. Michael des Prämonstratenserstifts Bruck a.d. Thaya
sancti Hypoliti -> St. Hippolyt auf dem Pöltenberg, Propstei
4.4. Sachbegriffe
Ausgewählte Sachbegriffe werden in ihrer gebeugten Form in den Sachindex aufgenommen und übersetzt bzw. standardisiert
advocatie -> Vogtei
ecclesia -> Kirche
Episcopus -> Bischof
Probst -> Propst
Der Sachindex sollte auf die allgemeinsten Begriffe beschränkt bleiben, die Übersetzungen nur aus einem Wort bestehen.
4.5. Allgemeines
Für Unterbegriffe ist es nicht notwendig »verweisende Indexbegriffe« zu verwenden.
Vorsicht bei der manuellen Aufnahme von Indexbegriffen, welche Steuerungsbefehle enthalten è?/SPAN> löschen!
O<sup>v</sup>dalricus -> Odalricus
4.6. Hilfsmittel
Amtskalender
Series Episcoporum
Siebmacher
Bayrisches Ortsnamenbuch
Monasticon für Böhmen und Mähren
Wanderkarten: Für die Identifikation verschiedener topographischer Angaben, wie Berge, Bäche, Wälder, usw. wäre detailliertes Kartenmaterial nötig. Beispiele: Saza apud aquam Tumbraz, siluam que Saza dicitur, rivulo qui Pigawitz dicitur
5. Verknüpfung mit Bilddateien
Nach Abschluß der Indizierung werden in einem gesonderten Schritt die einzelnen Datensätze mit den dazu gehörigen Bilddateien verknüpft bzw. der Pfad eingegeben.
Mag. Karl Heinz / Dr. Thomas Aigner / DDr. Sonia Horn, 20. März 2003