![]() |
![]() |
§7
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
a. die Hauptversammlung,
b. der Vorstand,
c. der Rechnungsprüfer,
d. das Kuratorium und
e. das Schiedsgericht.
...
§9
Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
a. Präsident
b. Präsidenten-Stv. (Stellvertretung des Präsidenten)
c. Schriftführer (od. Stellvertreter)
e. Kassier (od. Kassierstellvertreter)
f. Geschäftsführer/-in
Jedes der aufgelisteten fünf Mitglieder (a-f) verfügt über je ein Stimmrecht. Bei Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes hat der Vorstand das Recht, ein anderes wählbares Mitglied an seine Stelle zu kooptieren. Eine nachträgliche Bestätigung durch die nächstfolgende Hauptversammlung ist erforderlich.
2. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt, seine Funktionsdauer beträgt 3 Jahre, auf jeden Fall währt sie bis zur Wahl des neuen Vorstandes. Eine Wiederwahl ist möglich.
3. Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten (bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter) spätestens zehn Tage vor der Zusammenkunft schriftlich einberufen.
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, es müssen mindestens drei Vertreter anwesend sein. Beschlüsse sind zu protokollieren. Der Präsident führt den Vorsitz.
5. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Diese Erklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstandes an die Hauptversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam. Ein sofortiger Rücktritt während laufender geschäftlicher Tätigkeiten, in die das rücktretende Mitglied involviert ist, ist nur mit einstimmiger Zustimmung der verbleibenden Vorstandsmitglieder, bzw. im Fall des Rücktritts des gesamten Vorstandes mit einer zustimmenden 2/3-Mehrheit der Hauptversammlung möglich.
...
§13
Das Kuratorium
Zur Beratung in wissenschaftlichen und in wirtschaftlichen Fragen steht dem Vorstand ein Kuratorium zur Verfügung. Die Aufnahme von Kuratoriumsmitgliedern erfolgt durch einfachen Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschschaft im Kuratorium ist nicht an eine Mitgliedschaft im Verein gebunden. ![]()
3. Vorstand
Ehrenpräsident: Weihbischof Dr. Heinrich Fasching
Präsident: Dr. Thomas Aigner
Vize-Präsidenten: Univ.-Prof. Dr. Karl Brunner, Prof. Dr. Friedrich Schragl
Geschäftsführer: Dr. Karl Heinz
Schriftführer: Dr. Gottfried Auer
Schriftführer-Stv.: Dr. Rudolf Maurer
Kassierin: Mag. Ulrike Gstettner
Kassierin-Stv.: P. Mag. Franz Schuster![]()
4. Kuratorium (nach § 13 Statuten)
H. H. Abt Univ.-Prof. DDr. Joachim Angerer, Prämonstratenserstift Geras, 2093 Geras
Dr. Martin Czernin, Stift Schotten, Freyung 6, 1010 Wien
em. Abt Dr. Burkhard Ellegast, Stift Melk, 3390 Melk
Dr. Annemarie Fenzl, Diözesanarchiv Wien, Wollzeile 2, 1010 Wien
H. H. Abt Dkfm. Gregor Henckel-Donnersmarck, Zisterzienserabtei Heiligenkreuz, 2532 Heiligenkreuz
Dr. András Hegedűs, Prímási Levéltár (Primatialarchiv) Esztergom, Mindszenty, tér 2, H-2500 Esztergom
Prof. Dr. Rupert Klieber, Institut f&uumc?l;r Kirchengeschichte, Schottenring 21, 1010 Wien
P. Prior Mag. Wilfried Kowarik, Stift Melk, 3390 Melk
H. H. Abt Dr. Clemens Lashofer, Benediktinerstift Göttweig, 3511 Furth/Göttweig
Gen.-Dir. Prof. Dr. Lorenz Mikoletzky, Österr. Staatsarchiv, Nottendorfer Gasse 2, 1030 Wien
P. Prior Mag. Eugen Müller, Stift Lilienfeld, 3180 Lilienfeld
H.H. Abt Mag. Bernhard Naber, Stift Altenburg, 3591 Altenburg
H. Mag. Wolfgang Payrich, Augustiner-Chorherrenstift, 3130 Herzogenburg
H. Prof. Dr. Floridus Röhrig, Stift Klosterneuburg, 3400 Klosterneuburg
Dr. Johann Weißensteiner, Diözesanarchiv Wien, Wollzeile 2, 1010 Wien
H. H. Abt Wolfgang Wiedermann, Zisterzienser-Stift, 3910 Zwettl
Dr. Herbert Wurster, Archiv des Bistums Passau, Luragogasse 4, D-49032 Passau
Dr. Charlotte Ziegler, Stift Zwettl, 3910 Zwettl